Bauleitplanung; Aufhebung der Ortsabrundungssatzung betreffend Fl. Nr. 718/1 und TF aus Fl. Nr. 718, Nähe Moorenweiser Straße; Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 20.07.2022

Beratungsreihenfolge

Pressetaugliche Texte

Da im Verfahren in Anlehnung an § 34 Abs. 6 BauGB keine Stellungnahmen eingereicht wurden, die die Überarbeitung des Entwurfs der Aufhebungssatzung notwendig machen, kann der Satzungsbeschluss erfolgen.

Nachdem infolge der vorgenommenen fachlichen Würdigungen und Abwägungen (siehe vorangehenden TOP) lediglich eine redaktionelle Anpassung der Aufhebungssatzung der Ortsabrundungssatzung betreffend Fl. Nr. 718/1 und TF aus Fl. Nr. 718, Nähe Moorenweiser Straße erforderlich wird, muss kein erneutes Beteiligungs- / Auslegungsverfahren mehr durchgeführt werden. 

Das Verfahren zur Aufstellung der Aufhebungssatzung kann demnach mit dem Satzungsbeschluss zum Abschluss gebracht werden. Mit dessen ortsüblicher Bekanntmachung tritt die Aufhebungssatzung der Ortsabrundungssatzung betreffend Fl. Nr. 718/1 und TF aus Fl. Nr. 718, Nähe Moorenweiser Straße in der Folge in Kraft.
 

Beschluss

Die Aufhebungssatzung der Ortsabrundungssatzung betreffend Fl. Nr. 718/1 und TF aus Fl. Nr. 718, Nähe Moorenweiser Straße bestehend aus Satzungstext mit Planzeichnung in der Fassung vom 20.07.2022 wird Satzung gem. § 10 Abs. 1 BauGB beschlossen. Die Begründung in der Fassung vom 20.07.2022 liegt bei. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.07.2022 07:48 Uhr