Weiher-Damm, Hochwassersicherheit / hier: Beauftragung von Ingenieurleistungen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 21.09.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 10.11.2021 ö beschließend 3
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 23.02.2022 informativ 3
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 30.03.2022 beschließend 4
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 06.07.2022 ö beschließend 7
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 21.09.2022 ö 7

Pressetaugliche Texte

 In der Sitzung vom 06. Juli 2022 hat der Gemeinderat folgenden Beschluss gefasst:
Der Gemeinderat nimmt das Ergebnis des Gutachtens zur Kenntnis und beschließt, nach Möglichkeit die präferierte Alternative 4 „Damm vollständig überströmbar“ langfristig umzusetzen. Eine Umsetzung soll dabei im Kontext der ebenfalls notwendigen Straßenbaumaßnahmen erfolgen, nachdem beide Vorhaben (= Damm-Sanierung und Straßenbau) aufgrund deren direktem räumlichen Zusammenhang untrennbar miteinander verbunden sind (unterirdischer Weiherablauf, …). 
Der Bürgermeister wird beauftragt, die notwendigen Abstimmungen mit den Fachbehörden in die Wege zu leiten und Zuschussmöglichkeiten zu klären. Sodann soll dem Gremium ein Handlungsvorschlag für die weitergehenden Beauftragungen vorgelegt werden. 
 
Im Nachgang zur GR-Sitzung erfolgte eine Information des Wasserwirtschaftsamtes durch den Bürgermeister. Das WWA begrüßt den nun eingeschlagenen Weg und teilt mit, dass die Planungskosten im Falle einer späteren Maßnahme förderfähig sind. Zum Thema Förderung wurde konkret folgendes mitgeteilt (Auszug aus dem Schriftverkehr mit dem WWA): Für die Herstellung der Anlagensicherheit kommunaler Anlagen können staatliche Zuschüsse über die RZWas gewährt werden. Für den Start des Zuwendungsverfahrens (Antrag) und Aufnahme in das Jahresförderprogramm muss das Vorhaben baureif sein, d.h. der Wasserrechtsbescheid muss vorliegen und die benötigten Grundstücke verfügbar sein. Sie können also die Planungen weiter vergeben, die Planungsleisten können dann bei der Ausführung der Maßnahme mit einer Ingenieurpauschale mitfinanziert werden. 

Die Verwaltung hat beim Büro Steinbacher ein Angebot für die nun erforderlichen Planungsleistungen angefordert. Das Angebot beinhaltet die Ingenieurleistungen für die Planung und Bauausführung der Herstellung der Hochwassersicherheit am Dorfweiher. Die Leistungsphasen 1 bis 9 werden mit 13.144,98€ veranschlagt. 
Aufgrund div. vorangehender Befassungen (Überrechnung Höllbach, …) kommt aus Gründen der Effizienz und Stringenz im Handeln in den Augen der Verwaltung nur das Büro Steinbacher in Frage, um die notwendigen Leistungen zu erbringen und dabei gut auf den schon vorhandenen Erkenntnissen aufzusetzen. 

Beschluss

Der Gemeinderat beauftragt das Büro Steinbacher mit den Ing.-Leistungen zur Herstellung der Hochwassersicherheit am Dorfweiher gem. Angebot vom 08.08.2022, aufbauend auf den Beschlüssen des Gemeinderats vom 06.07.2022. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.10.2022 17:44 Uhr