Energieeffiziente Ertüchtigung der Straßenbeleuchtung im Gemeindegebiet / hier: Vorstellung des aktuellen Analyse- und Planungsstandes sowie der nächsten Schritte & Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 21.09.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 19.01.2022 ö beschließend 5
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 21.09.2022 ö informativ 10
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 23.11.2022 ö beschließend 4

Pressetaugliche Texte

Ausgangslage: 
Der Gemeinderat hat im Rahmen der Januar-Sitzung 2022 folgenden Beschluss gefasst:
Der Gemeinderat beschließt vorbehaltlich notwendiger Förderzusagen die energieeffiziente Ertüchtigung der Straßenbeleuchtung im gesamten Gemeindegebiet. Der Bürgermeister wird ermächtigt, alle zum Erhalt der Förderung notwendigen Maßnahmen zu ergreifen und Anträge zu stellen. Gleichzeitig beauftragt der Gemeinderat das Büro HPE GmbH mit der umfänglichen Begleitung der Maßnahme (vgl. angefügtes Folge-Angebot vom 12.01.2022, Brutto-Kosten von max. rd. 50 TEUR brutto – je nach Abruf Leistungsphasen). Entsprechende Mittel sind im Haushalt 2022 sowie 2023 einzustellen. Der Gemeinderat beschließt darüber hinaus, vor einer Umsetzung verschiedene Lampentypen sowie Steuerungsmöglichkeiten exemplarisch zu verproben. Gemeinderat und interessierte Bürgerschaft sollen hier eingebunden werden. 


Aktueller Sachstand / Stand der vorbereitenden Arbeiten:
1)        Bestandserfassung „Altbestand“ inkl. techn. Spezifikation – abgeschlossen
2)        Digitale Kartierung der Lampen-Standorte – abgeschlossen
3)        Kalkulation der zu erwartenden Kosten im Sinne einer Grobkostenschätzung (aufbauend  auf dem Umsetzungsvorschlag) - abgeschlossen

Konkreter Umsetzungsvorschlag:
Aufbauend auf den nun digital kartierten Lampenstandorten, Lichtmessungen sowie abhängig von der Eigenart des Standorts/ Straßenzugs (Nebenstraße, Hauptstraße, Fußweg vorhanden ja/ nein, Verkehrsaufkommen, etc.) wurden sog. BELEUCHTUNGSKLASSEN zugewiesen. Diese Beleuchtungsklassen spiegeln den aktuellen Stand der Technik sowie gesetzliche Vorgaben wider und sind gleichzeitig darauf ausgelegt, Mensch & Natur vor Lichtverschmutzung zu schützen und dabei den Verkehrsraum gezielt zu beleuchten. 

Konkret sollen fünf verschiedene Leuchtentypen (=> Leistung der Lampe / Leuchtkörper bzw. Optik des Lampen-Kopfes an allen Leuchtentypen identisch!) zum Einsatz kommen:

  • Typ 1        1500 Lumen, max. 15 Watt (technisch)
  • Typ 2        2100 Lumen, max. 21 Watt (technisch)
  • Typ 3        3000 Lumen, max. 32 Watt (technisch)
  • Typ 4        4200 Lumen, max. 42 Watt (technisch)
  • Typ 5        5100 Lumen, max. 51 Watt (technisch)

Verbaut wird qua aktuellster gesetzlicher Vorgabe der Lichttyp „3000 K Warm-Weiß“ (gilt als insektenfreundlichstes Licht). 

Der Umsetzungsvorschlag stellt sich im Sinne der Einheitlichkeit sowie Energie- und Kosteneffizienz wie folgt dar:
  • Ausgetauscht werden die Lampenköpfe aller in der Gemeinde heute verbauter Straßenlampen, sofern diese bereits über einen Metallmasten verfügen. 
  • Komplett getauscht (Mast und Kopf) werden die Straßenlampen inkl. Steuerungstechnik, die heute lediglich über einen Holzmasten verfügen und nicht gleichzeitig für die Stromversorgung angrenzender Liegenschaften gebraucht werden (sog. „Dachzuleitungen“). Dies ist auch deshalb sinnvoll, weil viele Holzmasten bzw. die entsprechende Verkabelung mehr und mehr sanierungsbedürftig sind.
  • Bei den Holzmasten, die gleichzeitig anliegende (private) Gebäude über eine Dachzuleitung mit Strom bespielen, wird lediglich der Leuchtenkopf inkl. Steuerungstechnik ausgetauscht. 
  • Alle neuen Lampen werden so konfiguriert, dass eine sog. „Reduzierschaltung“ einheitlich gewährleistet ist. Die Einführung einer Reduzierschaltung ist zwingende Voraussetzung für die Erreiche der mit den Fördervorgaben verbundenen Zielen und damit alternativlos. Die Reduzierschaltung wird bei der Erst-Installation fest in den Lampen-Steuerungsgeräten hinterlegt. Soll die Reduzierschaltung später verändert werden, muss jede Lampe einzeln angefahren und neu programmiert werden. Eine Programmierung z. B. per Handynetz („App“) wäre kostenseitig nicht darstellbar. Es wird dringend davon abgeraten, je Einzelleuchte bzw. Straßenzug unterschiedliche Programmierungen zu wählen und stattdessen auf einen Standard wie in der angefügten Präsentation beschrieben zu setzen. Die exakte Konfiguration kann dann i. R. d. Ausschreibung artikuliert werden. 

WICHTIG: Mit Ausnahme der im neuen Ortszentrum erst kürzlich installierten Leuchten werden alle heute verbauten und als repräsentativ geltenden Glockenleuchten (z. B. Entlang von Kreisstraßen) durch die neuen Standard-Leuchtköpfe ersetzt. Kein am Markt verfügbares Glockenleuchten-Modell ist Stand heute aufgrund technischer Restriktionen in der Lage, die Anforderungen an punktgenaue Ausleuchtung d. Straßen- und Wegeraums, Energieeffizienz, etc. verglichen mit einer sog. technischen Leuchte zu erfüllen. Das Büro HPE rät – auch aufgrund der Erfahrungen in anderen Kommunen – dringend dazu, einen einheitlichen Leuchtentyp einzusetzen. 

Beispiel Glockenleuchte (teilweise heute verbaut):       //   Beispiel sog. „technische Leuchte“

Kostenschätzung / Annahme bzgl. zukünftiger Energieeinsparungen (= im Detail abgeleitet aus dem Umsetzungsvorschlag wie oben dargetsellt):

Kostenschätzung (erhöht im Vergleich zur Januar-Sitzung, nachdem nun teilweise Austausch der Holz-Masten eingepreist):
Sanierung Straßenbeleuchtung
Kosten Brutto
Kostenberechnung
275.177,68 €
Honorar HPE ca.:
50.000,00 €
Förderung PTJ 30%:
68.351,85 €
Förderung KKF 60%:
139.702,49 € 
Eigenanteil Gemeinde:
117.123,34 €

Schätzung der Energieeinsparung:
Energieverbrauch alt: ca. 60.000 kWh/a
Energieverbrauch neu: ca. 29.500 kWh/a

Energieersparnis: ca. 30.500 kWh/a ≜ ca. 51%
Stromersparnis: ca. 7.625 €/a
CO² Einsparung: ca. 15,5 t/a

Betrachtet man z. B. den ab 1.1.23 geltenden Strompreis je kwh (Annahme: Im Schnitt 50 cent in den nächsten Jahren), amortisiert sich der Eigenanteil der Gemeinde inkl. Planungskosten binnen 8 Jahren. Durch eine weitergehende Reduzierungsschaltung könnte der Stromverbrauch weiter gesenkt werden. Nicht zu verachten ist auch die Energieeinsparung an sich als Leistung und wichtiges Gebot der Stunde. 


Probeinstallation von vier Leuchten: Durch das Büro HPE wurden vier Musterleuchten zur Verfügung gestellt. Diese werden durch die Stadtwerke – abhängig von der Verfügbarkeit entsprechender Mitarbeiter - in der Duringstraße installiert. Die Musterleuchten sollen verdeutlichen, wie die neuen, einheitlichen Leuchten aussehen werden. Wichtig: Die exakte Konfiguration der Leuchte hängt dann vom jeweiligen Standort ab sowie der Einstellung z. B. des Lichtaustrittswinkels bei der finalen Installation. 

Gemeinderat und Vorstand der Teilnehmergemeinschaft wurden eingeladen, vorab einen Blick auf die Probeinstallationen zu werfen (Info per E-Mail ergeht, sobald Installation abgeschlossen). 

Sachstand staatliche Förderung sowie Umsetzungszeitraum (Eile geboten aufgrund 12-Monats-Vorgabe!):
Alle notwendigen Anträge (Bund & Land) wurden gestellt; trotz mehrmaliger Nachfrage bei der Förderstelle liegt – mit Verweis auf die hohe Arbeitslast dort – bislang keine belastbare Aussage bzw. Förderzusage vor. Telefonische Nachfragen deuten allerdings darauf hin, dass demnächst mit den Förderbescheiden gerechnet werden kann. WICHTIG: Nach Eingang der Förderbescheide ist eine Umsetzung binnen 12 Monaten (= Bewilligungszeitraum) vorgeschrieben. Dies bedeutet, dass viele Vorarbeiten durch das Büro HPE zur Vorbereitung der Ausschreibung schon jetzt zu leisten sind. Dementsprechend stehen auch jetzt entsprechende Entscheidungen an. 


Entscheidungsbedarf durch den Gemeinderat im Rahmen der heutigen Sitzung:
1)        Grundsätzliche Zustimmung des Gremiums zum Umsetzungskonzept des Büros HPE wie oben dargestellt (inkl. nächster Schritte – siehe Beschlussvorschläge).
2)        Entscheidung über die Farbe des Leuchtenkörpers (hier: Hülle; ein konkreter Leuchtentyp kann vorab nicht festgelegt werden, da die Ausschreibung aufgrund rechtlicher Vorgaben neutral gehalten sein muss (ausgeschrieben dürfen lediglich technische Spezifikationen werden).  
Empfehlung der Verwaltung: (Edel)-Stahl-farben (passend zu den Masten)
3)        Zustimmung des Gremiums zur Anwendung einer „Reduzierschaltung“ zur Erfüllung der Fördervorgaben. 

Ergänzung:
Die eigentlich angestrebte Bürgerbeteiligung bei der Auswahl der Lampen ist obsolet geworden, nachdem das Förderprogramm u. A. vorschreibt, dass bei der Anbieter-Auswahl (Ausschreibung) ausschließlich technische Faktoren als Gradmesser dienen dürfen. Es ist also nicht möglich – wie gehofft – einen exakt vorher definierten Lampentyp (inkl. Formangaben, …) auszuschreiben. Hinzu kommt, dass nur gewisse Lampentypen die techn. Vorgaben des Förderprogramms erfüllen, weshalb auch die Glockenleuchten nach Aussage des beteiligten Büros ausscheiden. Möglich ist wohl die Festlegung einer Gehäusefarbe. Diese Punkte führen in Summe dazu, dass eine Art „Präferenzbekundung“ durch die Bürgerschaft wenig sinnvoll erscheint. 

Zeitplan (idealer Ablauf, sofern keine Verzögerungen zu Tage treten und die Förderbescheide rechtzeitig eingehen)
  • Bis Ende September Ausführungsplanung
  • Bis Mitte November Ausschreibung
  • Bis Mitte Dezember Vergabe
  • Bis Ende März Werksplanung und Leuchtenbestellung
  • Bis Ende Juli Montage
  • Ende Juli 2023 Abschluss der Arbeiten und Abnahme
  • Bis Ende Oktober Rechnungsprüfung und Erstellung Verwendungsnachweise


***

Beispiel digitale Erfassung Lampen-Standorte (sog. GIS-Daten):


Beispiel Licht-Szenario-Definition:



Beispiel Holzmasten mit und ohne Dach-Freileitung:


Beispiel Programmierung Reduzierschaltung:

Beschluss 1

Der Gemeinderat stimmt dem Umsetzungskonzept wie heute vorgestellt zu und beauftragt die Verwaltung in Zusammenarbeit mit dem Büro HPE, nach Vorlage der notwendigen Förderbescheide die Ausschreibung der Leistungen sowie anschließende Vergabe der Aufträge zu vollziehen, sofern sich diese innerhalb der in diesem Sachvortrag genannten Kostenschätzung (275.177,68 € brutto) bewegen. Der Gemeinderat ermächtigt den Bürgermeister darüber hinaus, etwaig notwendige Unterschriften zu leisten, die zum Erhalt der staatlichen Förderungen notwendig sind (z. B. Fördervereinbarungen, …).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 2

Entscheidung über die Farbe des Leuchtenkörpers: Der Leuchtenkörper soll farblich passend zu den Stahl-Masten in möglichst gleicher Ausführung gewählt werden (= „Stahl“). 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 3

Der Gemeinderat beschließt, die sog. „Reduzierschaltung“ (z. B. Dimmen, …) konsequent in allen Lampen anzuwenden. Es soll hierbei ein Programm gewählt werden, dass eine maximale Stromeinsparung bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit nach den in der Präsentation gezeigten Musterschaltungen vorsieht.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.10.2022 17:44 Uhr