Energieeffiziente Ertüchtigung der Straßenbeleuchtung im Gemeindegebiet / hier: Information über bewilligte staatl. Zuschüsse und Beschluss über das weitere Vorgehen angesichts zeitlicher Abhängigkeiten


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 23.11.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 19.01.2022 ö beschließend 5
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 21.09.2022 ö informativ 10
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 23.11.2022 ö beschließend 4

Pressetaugliche Texte

Aufbauend auf den durch den Gemeinderat gefassten Beschlüssen i. s. „Ertüchtigung Straßenbeleuchtung“ ist bzgl. staatlicher Zuschüsse Folgendes festzuhalten:
1)        Zuschuss des Bundes (ehemals PTJ, jetzt ZUG): Hier liegt mittlerweile der bewilligte Zuschuss-Bescheid vor. Bewilligt wurden für das Jahr 2023 54.682 EUR und für das Jahr 2024 13.670 EUR.
Damit liegt die Bewilligungssumme innerhalb des angestrebten Zuschuss-Rahmens des Bundes (60 TEUR).
ABER: Wie erwartet, ist die Umsetzungsfrist auf 12 Monate beschränkt. D. h., sofern wir den Zuschuss in Anspruch nehmen wollen, muss die Maßnahme im Herbst 2023 abgeschlossen sein. Ansonsten verfällt der Zuschuss.  
2)        Zuschuss des Landes (KommKlimaFöR): Unser Antrag wurde zwischenzeitlich bearbeitet. Der Gemeinde wurde in Aussicht gestellt, in Kürze den sog. „Vorzeitigen Maßnahmenbeginn“ zu gestatten. Hier ist wichtig zu wissen, dass ein „vorzeitiger Maßnahmenbeginn“ förderunschädlich den Einstieg in eine Projektumsetzung zulässt. Allerdings gibt erst ein rechtsverbindlicher Förderbescheid endgültige Sicherheit, dass der in Aussicht gestellte Zuschuss auch ausgezahlt wird (~ 140 TEUR). Auch wenn es höchst unwahrscheinlich ist, könnte es passieren, dass der staatliche Zuschuss des Landes geringer ausfällt, erst später ausgezahlt wird. Aufgrund der politischen Schwerpunktsetzung ist nicht davon auszugehen, dass der Zuschuss gänzlich gestrichen wird. Wie genannt, gibt aber nur ein Förderbescheid finale Rechtssicherheit.

Einschätzung der Verwaltung & Beschlussvorschlag f. d. heutige Sitzung:
Durch die Verwaltung wurde in Zusammenarbeit mit dem Büro HPE die Ausschreibung der Leistungen vorbereitet, sodass rasch eine Auftragsvergabe möglich wird UND gleichzeitig die zeitliche Vorgabe des Bundes eingehalten werden kann. Angesichts der Zielsetzung der Maßnahme (=> Sparen von Energie) sollte das „Henne-Ei-Problem“ (= Fristsetzung Bundesförderung, fehlender Landesbescheid) aufgelöst werden, indem der Gemeinderat einen entsprechenden Beschluss fasst und das Restrisiko eines u. U. adjustierten Landeszuschusses bewusst eingeht. 

Beschlussvorschlag:
Aufbauend auf den bisher in der Sache gefassten Beschlüssen beschließt der Gemeinderat, Ausschreibung und Auftragsvergabe nach Erhalt des Schreibens zum „vorzeitigen Maßnahmenbeginn“ wie geplant durchzuführen, auch wenn seitens des Landes ein finaler, rechtswirksamer Förderbescheid noch aussteht.  Dieser Beschluss verfolgt das Ziel, die zeitliche Vorgabe der Bundesförderung und damit den Bundeszuschuss einzuhalten/ zu sichern. 

Beschluss

Aufbauend auf den bisher in der Sache gefassten Beschlüssen beschließt der Gemeinderat, Ausschreibung und Auftragsvergabe nach Erhalt des Schreibens zum „vorzeitigen Maßnahmenbeginn“ wie geplant durchzuführen, auch wenn seitens des Landes ein finaler, rechtswirksamer Förderbescheid noch aussteht.  Dieser Beschluss verfolgt das Ziel, die zeitliche Vorgabe der Bundesförderung und damit den Bundeszuschuss einzuhalten/ zu sichern. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.12.2022 16:10 Uhr