Bauleitplanung; Aufstellung einer Einbeziehungssatzung "Seeblickstraße - Zankenhausen" für die Grundstücke Fl. Nrn. 132 (tlw.)und 132/2, Gem. Zankenhausen; Änderung des Aufstellungsbeschlusses sowie Billigung- und Auslegungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 10.05.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 23.11.2022 ö beschließend 12
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 29.03.2023 informativ 7
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 10.05.2023 beschließend 5
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 10.05.2023 ö beschließend 6

Pressetaugliche Texte

Der Gemeinderat der Gemeinde Türkenfeld hat in der Sitzung am 23.11.2022 für das Grundstück Fl. Nr. 132/2, Gemarkung Zankenhausen, östlich der Seeblickstraße im Südosten des Ortsteiles Zankenhausen, das Verfahren zur Aufstellung der Satzung über die Einbeziehung des Grundstücks 132/2, Gemarkung Zankenhausen, in den im Zusammenhang bebauten Ort Zankenhausen gemäß § 34 Abs. 4 BauGB einstimmig eingeleitet. Diese Satzung wird unter der Bezeichnung Einbeziehungssatzung „Seeblickstraße - Zankenhausen“ geführt. Das Verfahren zur Aufstellung der Einbeziehungssatzung „Seeblickstraße - Zankenhausen“ wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt.

Nach Rücksprachen mit dem Landratsamt wird eine Zustimmung unter folgenden Punkten in Aussicht gestellt:
  • Der Geltungsbereich muss um einen Teilbereich des angrenzenden Grundstücks Fl. Nr. 132, Gemarkung Zankenhausen, erweitert werden (bereits im Gemeinderat vorbesprochen und einhellig befürwortet – siehe rot eingefärbte Grafik unten). 
  • Des Weiteren müssen Festsetzungen (max. zwei Vollgeschosse, max. Wandhöhe und max. Grundfläche) getroffen werden, um ein Einfügen in die nähre Umgebung sicherstellen zu können.

Beide o. g. Bedingungen werden mit der vorliegenden Beschlussvorlage erfüllt bzw. umgesetzt. 

Neuer Geltungsbereich:


Mit der Satzung über die Einbeziehung der Grundstücke Fr. Nrn. 132 (tlw.) und 132/2, jeweils Gemarkung Zankenhausen, in den im Zusammenhang bebauten Ort Zankenhausen (Einbeziehungssatzung „Seeblickstraße - Zankenhausen“), soll eine wohnbauliche Nutzung auf dem südlichen Teil des Grundstückes Fl. Nr. 132 und dem unmittelbar daran anschließenden Grundstück Fl. Nr. 132/2 in Anlehnung an den bereits in Nachbarschaft vorhandenen Baubestand (§ 34 BauGB) gesichert werden. In der vorbereitenden Bauleitplanung (rechtswirksamer Flächennutzungsplan) der Gemeinde Türkenfeld sind die beiden Grundstücke bereits als gemischte Bauflächen dargestellt. Die geplante wohnbauliche Entwicklung in diesem Bereich der Ortslage Zankenhausen entspricht damit grundsätzlich den Darstellungen des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Türkenfeld. Trotz Darstellung im Flächennutzungsplan sind die überplanten Grundstücksflächen planungsrechtlich aber dem baulichen Außenbereich gemäß § 35 BauGB zuzuordnen. Nachdem eine wohnbauliche Entwicklung kein privilegiertes Vorhaben im Außenbereich im Sinne des § 35 Abs. 1 BauGB darstellt, ist zu deren planungsrechtlicher Sicherung und Zulässigkeit die Aufstellung einer Einbeziehungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB erforderlich.  
Das beauftragte Planungsbüro hat zwischenzeitlich in Abstimmung mit der Verwaltung die Entwurfsunterlagen (Planzeichnung mit Satzungstext und Begründung) zur Satzung über die Einbeziehung der Grundstücke Fl. Nrn. 132 (tlw.) und 132/2, jeweils Gemarkung Zankenhausen, in den im Zusammenhang bebauten Ort Zankenhausen (Einbeziehungssatzung „Seeblickstraße - Zankenhausen“) inhaltlich ausgearbeitet. Dieser Entwurf muss nun vom Gemeinderat gebilligt werden, um im Anschluss daran die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB nach den gesetzlichen Vorgaben (jeweils in Verbindung mit § 13 BauGB) zur Einbeziehungssatzung „Seeblickstraße - Zankenhausen“ durchführen zu können. Im Rahmen dieser Verfahren können von der Öffentlichkeit und den beteiligten Fachbehörden und Nachbargemeinden Stellungnahmen zu den Inhalten der Einbeziehungssatzung vorgebracht werden, die der Gemeinderat im weiteren Verfahren dann behandeln und entsprechend würdigen muss. Diese Verfahrensschritte werden von der Verwaltung in Zusammenarbeit mit dem beauftragten Planungsbüro durchgeführt.

Zeichnerische Umsetzung des aktuellen Entwurfs, der die Vorgaben des Landratsamtes 1:1 aufgreift: 







Beschlussvorschlag:

1.        Der Gemeinderat der Gemeinde Türkenfeld beschließt den Aufstellungsbeschluss vom 23.11.2022 zur Einbeziehungssatzung „Seeblickstraße-Zankenhausen“ wie folgt zu ändern: Der räumliche Geltungsbereich wird um eine Teilfläche des Grundstückes Fl. Nr. 132 erweitert und durch die Planzeichnung bestimmt.
2.        Der Gemeinderat der Gemeinde Türkenfeld billigt den Entwurf der Satzung über die Einbeziehung der Grundstücke Fl. Nrn. 132 (tlw.) und 132/2, jeweils Gemarkung Zankenhausen, in den im Zusammenhang bebauten Ort Zankenhausen (Einbeziehungssatzung „Seeblickstraße - Zankenhausen“), bestehend aus der Planzeichnung mit Satzungstext (Teil A) und der Begründung (Teil B), jeweils in der Fassung vom 10.05.2023.
3.        Zum Entwurf der Einbeziehungssatzung „Seeblickstraße - Zankenhausen“ ist das weitere Verfahren nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB), insbesondere die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB, jeweils in Verbindung mit § 13 BauGB durchzuführen. 

Beschluss 1

Der Gemeinderat der Gemeinde Türkenfeld beschließt den Aufstellungsbeschluss vom 23.11.2022 zur Einbeziehungssatzung „Seeblickstraße-Zankenhausen“ wie folgt zu ändern: Der räumliche Geltungsbereich wird um eine Teilfläche des Grundstückes Fl. Nr. 132 erweitert und durch die Planzeichnung bestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat der Gemeinde Türkenfeld billigt den Entwurf der Satzung über die Einbeziehung der Grundstücke Fl. Nrn. 132 (tlw.) und 132/2, jeweils Gemarkung Zankenhausen, in den im Zusammenhang bebauten Ort Zankenhausen (Einbeziehungssatzung „Seeblickstraße - Zankenhausen“), bestehend aus der Planzeichnung mit Satzungstext (Teil A) und der Begründung (Teil B), jeweils in der Fassung vom 10.05.2023.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Beschluss 3

Zum Entwurf der Einbeziehungssatzung „Seeblickstraße - Zankenhausen“ ist das weitere Verfahren nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB), insbesondere die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB, jeweils in Verbindung mit § 13 BauGB durchzuführen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.06.2023 07:44 Uhr