Bauvorhaben:
Verlagerung des Hundesportgeländes mit Neubau einer Hütte bzw. Lagermöglichkeit
Bauort Hausener Feld, Türkenfeld; Fl. Nr. 67 Gemarkung Türkenfeld
Auf der Grundlage des GR-Beschlusses vom 29.11.2023 (TOP 3.) öff) wurde das Einvernehmen auf dem Verwaltungsweg erteilt.
Bauantrag „Neubau eines Havarierückhaltebecken“ Fl. Nr. 497 Gemarkung Zankenhausen, Kapellenstr. 2, Pleitmannswang wurde vom LRA genehmigt.
Anzeige der Beseitigung:
Fl. Nr. 543/2 Gemarkung Türkenfeld, Zankenhausener Str. 10
Beteiligung als Nachbargemeinde;
Gemeinde Greifenberg: Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange an den vorbereitenden Untersuchungen "Ortsmitte Greifenberg" gem. § 137 und § 139 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB
In den Jahren 2017 bis 2019 hat die Gemeinde Greifenberg ein IKEK (Integriertes und interkommunales Ortsentwicklungskonzept) in interkommunaler Zusammenarbeit mit den Gemeinden Schondorf und Utting am Ammersee erarbeiten lassen. Hier wurden die Themenfelder Flächenpotenziale, Gemeinbedarf/ Soziales/Sport, Tourismus/Freizeit/Kultur, Mobilität sowie vertiefende Betrachtungen zu Ortsbild und Baustruktur, Nutzungen, Freiraum- und Grünstruktur, Ziele und Handlungsfelder zu den jeweiligen Ortsmitten behandelt. Hieraus wurden Handlungsfelder und Maßnahmen-, Kosten- und Finanzierungsübersichten abgeleitet. Mit dem Ziel als nächsten Schritt ein Sanierungsgebiet förmlich abzugrenzen, wurde in der Gemeinderatssitzung am 02.08.2022 der Einleitungsbeschluss zur Durchführung vorbereitender Untersuchungen nach § 141 BauGB gefasst und die Durchführung beauftragt. Auf die im IKEK erarbeiteten Ziele und Maßnahmen wird im Rahmen der Untersuchungen mit Fokus auf die Ortsmitte aufgebaut, die Maßnahmen werden im Sinne der Sanierung gefiltert und konkretisiert.
Es werden keine Einwände vorgebracht. Die Belange der Gemeinde Türkenfeld sind nicht berührt.
Beteiligung als Nachbargemeinde;
Gemeinde Greifenberg: 12. Änderung des BP "Gereuth", hier Beteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Der Bebauungsplan „Gereuth“ stammt aus den 1990er Jahren und hat im Laufe der Jahre zahlreiche Änderungen erfahren. Die Änderungen bezogen sich häufig auf einzelne Grundstücke und die Anordnung von Garagen und Stellplätzen. Es liegen der Gemeinde derzeit weitere Anträge zu Um- und Neubauten bezüglich Nachverdichtungen von Eigentümern aus dem Gebiet vor, welche nicht den derzeitigen Festsetzungen des Bebauungsplans entsprechen. Der Gemeinderat hat nun anlässlich dessen den Umgang mit den Anträgen diskutiert und in seiner Sitzung am 23.06.2022 die 12. Änderung im Rahmen einer Gesamtüberarbeitung des Bebauungsplans beschlossen.
Es werden keine Einwände vorgebracht. Die Belange der Gemeinde Türkenfeld sind nicht berührt.
Die Planunterlagen sind während der Auslegungsfrist im Internet unter dem folgenden Link einsehbar: