Das 784 m² große Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Echinger Wegäcker“.
Der Altbau wurde bereits abgebrochen. Es soll ein neues Wohnhaus mit 2 Wohnparteien errichtet werden.
Die Wandhöhe beträgt 6,70 m, die Firsthöhe 9,87 m.
Das Satteldach soll mit einer Dachneigung von 30 ° errichtet werden.
Die GRZ I beträgt 0,23, die GRZ II 0,41 und die GFZ liegt bei 0,36.
Befreiungsantrag:
Aufgrund der Hanglage des Grundstückes ergibt sich an der Ostseite eine
Wandhöhe von 6,70 m. Westseitig ist die Wandhöhe 6,10 m. Im Bebauungsplan wird unter Nr. 2.4 eine maximale Wandhöhe von 6,50 m festgesetzt. Das Vorhaben überschreitet somit um 0,20 m die zulässige Wandhöhe.
Vergleichsfälle:
- Schubertstr. 3 – Befreiung zur Wandhöhe von 0,20 m
Auf dem Grundstück werden 4 Stellplätze sowie die Abstandsflächen nachgewiesen.
Aus Sicht der Verwaltung kann die Befreiung und das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat hat den Bauantrag zum Neubau eines Wohnhauses mit Garage und 2 PKW-Stellplätzen in der Gollenbergstraße 6, Fl. Nr. 395/2, Gemarkung Türkenfeld gem. Art. 65 BayBO behandelt. Die Zustimmung zur Befreiung zur Überschreitung der Wandhöhe um 0,20 m wird erteilt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.