Projekt "Sanierung Pumpen & Elektrotechnik im Bereich (Ab)-wasser" / hier: Aktuelle Informationen zum Projekt aufgrund abgelehnter Förderanträge seitens des Freistaats Bayern


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates mit Beschlussfassung HH 2025, 26.02.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 06.07.2022 ö beschließend 5
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 17.07.2024 ö beschließend 10
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates mit Beschlussfassung HH 2025 26.02.2025 ö beschließend 11
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 09.04.2025 ö beschließend 6

Pressetaugliche Texte

TOP wird vertagt auf April-Sitzung; BGM Staffler hat am 25.02.2025 nach div. Telefonaten mit der Regierung von Oberbayern an den zuständigen Minister geschrieben und wartet nun auf Antwort.

Ausgangslage (Stand der letzten Gemeinderatsbefassung, Juli 2024):
Im Jahr 2022 beauftragte der Gemeinderat aufgrund des teils unzureichenden Zustands der Pumpentechnik im Bereich der Abwasserentsorgung umfangreiche Planungsleistungen, die den Startschuss für ein Sanierungsprojekt bildeten. Ziel war es, den tatsächlichen Handlungsbedarf zu ermitteln und gleichzeitig die Förderfähigkeit der Maßnahme zu klären. Das Hauptziel war die Einsparung von Energie im laufenden Betrieb. Die Planungen befinden sich in der letzten Phase der Leistungsphase III. Eine erste Vorstellung der vorläufigen Ergebnisse auf Arbeitsebene fand bereits am 03. Mai 2024 statt.
Aufgrund der aktuellen Preisentwicklung und der Notwendigkeit, Pumpenschächte baulich zu ertüchtigen, ist nun mit Kosten von rund 1,45 Mio. EUR zu rechnen (siehe Gemeinderatsinformation der letzten Sitzung). Nachdem voraussichtlich die letzten Nachfragen bei der Förderstelle geklärt sind, wird die Zuwendung des Bundes in Kürze erwartet. Die Landesförderung richtet sich nach dem Zeitpunkt der Bewilligung durch den Bund.

Förderbescheid des Bundes & Förderbedingungen:
Seit Herbst 2024 liegt eine Aussage seitens des Bundes vor, die eine Förderung in Höhe von 188.364,91 € brutto in Aussicht stellt. Dieser Betrag leitet sich aus den bundesseitig akzeptierten Gesamtkosten von 1.254.109,11 €  und den daraus abgeleiteten Förderfähigen Kosten i. H. v. 627.883,03 € ab (=> hiervon 30%).

Der förmlich Förderbescheid soll am 01.03.2025 ausgestellt werden. Dann beginnt eine Frist von zwei Jahren zu laufen, die wir Zeit für die Umsetzung haben. Verlängerungsmöglichkeiten werden derzeit geprüft; meist sind aber Verlängerungen erst kurz vor Fristende unter Angabe valider Gründe möglich. 

Ablehnung der Landesförderung durch den Freistaat Bayern:
Mit E-Mail vom 05. Februar 2025 teilt die Regierung von Oberbayern mit:
„Wir bedauern sehr, Ihnen mitteilen zu müssen, dass Ihr Antrag auf Förderung im Rahmen der KommKlimaFöR/KommKlimaFöR 2023 nicht bewilligt werden kann. In den nächsten Wochen erhalten Sie einen entsprechenden Ablehnungsbescheid.“
Das Projekt war ursprünglich so konzipiert, dass die Bundes- und Landesförderung eine Co-Finanzierung bilden sollten, um die für die Gemeinde erhebliche finanzielle Belastung zu stemmen. Nach mehr als zwei Jahren intensiver Vorarbeit ist es sehr bedauerlich, dass sich der Freistaat nun aus der Finanzierung zurückzieht.

Unternommene Schritte, um den Fördersatz des Bundes nachträglich zu erhöhen:
Die Verwaltung hat Möglichkeiten geprüft, eine Anpassung des Bundesförderbescheids zu erreichen. Dies ist leider nicht möglich. 


FAZIT:
Nachdem die Maßnahme alternativlos ist, weil die Sanierungen der Pumpen-Infrastruktur und dabei insb. der Elektrotechnik zwingend erforderlich sind, schlägt die Verwaltung vor, an der Maßnahme wie beschlossen festzuhalten. Aufgrund der hohen Arbeitslast in diesem Jahr (Bahnhofstraße II, Schwimmbad, …) sollte eine Umsetzung für das Jahr 2026 ins Auge gefasst werden – mit einer Ausschreibung der Arbeiten im Herbst 2025. 



Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

Ausgaben i. H. v. 1,45 Mio. EUR im Jahr 2026.
Bundesförderung in Höhe von ~ 190 TEUR. 

Auswirkungen auf die Abwassergebühren:
Das Projekt wird sich in der nächsten regulären Kalkulation der Abwassergebühren (geplant im Jahr 2025 mit Wirksam-Werden ab 01.01.2026) auswirken. Es wird davon ausgegangen, dass ein Teil im Verwaltungs- und ein anderer Teil im Vermögenshaushalt abzubilden ist.  



Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beschließt, trotz Wegfall der Landesförderung am Projekt festzuhalten.
Sobald der Förderbescheid des Bundes vorliegt, wird die Verwaltung beauftragt, die notwendigen Arbeiten in Zusammenarbeit mit den beauftragten Ingenieurbüros auszuschreiben, zu vergeben und umsetzen zu lassen. Es wird ein Gesamtkostenrahmen von 1,45 Mio. EUR festgelegt. 

Etwaige anderslautende vorangehende Beschlüsse werden aufgehoben. 

Datenstand vom 10.04.2025 16:05 Uhr