Projekt "Sanierung Pumpen & Elektrotechnik im Bereich (Ab)-wasser" / hier: Aktuelle Informationen zum Projekt aufgrund abgelehnter Förderanträge seitens des Freistaats Bayern
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates mit Beschlussfassung HH 2025, 26.02.2025
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) | Sitzung des Gemeinderates | 06.07.2022 | ö | beschließend | 5 |
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) | Sitzung des Gemeinderates | 17.07.2024 | ö | beschließend | 10 |
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) | Sitzung des Gemeinderates mit Beschlussfassung HH 2025 | 26.02.2025 | ö | beschließend | 11 |
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) | Sitzung des Gemeinderates | 09.04.2025 | ö | beschließend | 6 |
Pressetaugliche Texte
Im Jahr 2022 beauftragte der Gemeinderat aufgrund des teils unzureichenden Zustands der Pumpentechnik im Bereich der Abwasserentsorgung umfangreiche Planungsleistungen, die den Startschuss für ein Sanierungsprojekt bildeten. Ziel war es, den tatsächlichen Handlungsbedarf zu ermitteln und gleichzeitig die Förderfähigkeit der Maßnahme zu klären. Das Hauptziel war die Einsparung von Energie im laufenden Betrieb. Die Planungen befinden sich in der letzten Phase der Leistungsphase III. Eine erste Vorstellung der vorläufigen Ergebnisse auf Arbeitsebene fand bereits am 03. Mai 2024 statt.
Förderbescheid des Bundes & Förderbedingungen:
Seit Herbst 2024 liegt eine Aussage seitens des Bundes vor, die eine Förderung in Höhe von 188.364,91 € brutto in Aussicht stellt. Dieser Betrag leitet sich aus den bundesseitig akzeptierten Gesamtkosten von 1.254.109,11 € und den daraus abgeleiteten Förderfähigen Kosten i. H. v. 627.883,03 € ab (=> hiervon 30%).
Mit E-Mail vom 05. Februar 2025 teilt die Regierung von Oberbayern mit:
„Wir bedauern sehr, Ihnen mitteilen zu müssen, dass Ihr Antrag auf Förderung im Rahmen der KommKlimaFöR/KommKlimaFöR 2023 nicht bewilligt werden kann. In den nächsten Wochen erhalten Sie einen entsprechenden Ablehnungsbescheid.“
Unternommene Schritte, um den Fördersatz des Bundes nachträglich zu erhöhen: