Hochwasserschutz im Kontext Weiher-Damm / hier: Beauftragung weitergehender Planungsleistungen und Einleitung eines wasserrechtlichen Verfahrens


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates mit Beschlussfassung HH 2025, 26.02.2025

Beratungsreihenfolge

Pressetaugliche Texte

Wie dem Gemeinderat bekannt, ist perspektivisch eine Ertüchtigung des Weiherdamms notwendig. Die weitergehende Planung hat – wie dem Gemeinderat ebenfalls bekannt – ergeben, dass die einzig zielführende Lösung die Herstellbarkeit der „Überschwemmbarkeit“ des Dammes inkl. entsprechender Standsicherheitsnachweise ist. Für die Maßnahme liegt eine Kostenschätzung in Höhe von ~ 130.000 Euro (ohne größeren Straßenbauanteil) vor. Die zu erwartende Förderquote beträgt 50 Prozent.

Im Rahmen eines Gesprächs mit dem Wasserwirtschaftsamt am 20.01.2025 wurde deutlich, dass eine rasche Weiterverfolgung des Projekts begrüßt würde. Hintergrund sind Starkregenereignisse im Sommer 2024. Diese haben im Nachbarlandkreis Dachau punktuell dazu geführt, dass es zum sog. „HQextrem“ kam. Sollte ein punktueller Starkregen dieser Kategorie über Türkenfeld niedergehen, wäre es i. B. auf den Weiherdamm von Vorteil, wenn die i. R. d. Vorstudie aufgezeigten Maßnahmen umgesetzt wären.

Bürgermeister und Verwaltung haben zugesagt, dem Gemeinderat vorzuschlagen, die weiteren Planungsschritte in die Wege zu leiten. Diese sind:
  1. Klassische Planungsleistungen bis Leistungsphase 4
  2. Durch ein Fachbüro begleitet: Stellung eines Antrags auf wasserrechtliche Genehmigung der Maßnahme inkl. Antrag auf Förderung.



Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

Im Haushalt 2025 sind für den Bereich Gewässer III. Ordnung Mittel i. H. v. 300.000 EUR eingestellt. Für die weiteren Planungskosten bis Leistungsphase 4 incl. der Förderantragstellung werden ca. 5.000,- € nötig. 



Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, ein geeignetes Planungsbüro auszuwählen und mit der Erbringung der notwendigen Planungsleistungen inkl. Begleitung des wasserrechtlichen Verfahrens wie im Sachvortrag beschrieben bis Leistungsphase 4 incl. Förderantragstellung zu beauftragen.

Gleichzeitig ermächtigt der Gemeinderat den Ersten Bürgermeister, einen Antrag auf „wasserrechtliche Erlaubnis“ für das Vorhaben zu stellen und korrespondierend Fördermittel zu beantragen.

Beschluss

Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, ein geeignetes Planungsbüro auszuwählen und mit der Erbringung der notwendigen Planungsleistungen inkl. Begleitung des wasserrechtlichen Verfahrens wie im Sachvortrag beschrieben bis Leistungsphase 4 incl. Förderantragstellung zu beauftragen.

Gleichzeitig ermächtigt der Gemeinderat den Ersten Bürgermeister, einen Antrag auf „wasserrechtliche Erlaubnis“ für das Vorhaben zu stellen und korrespondierend Fördermittel zu beantragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.04.2025 16:05 Uhr