Überrechnung des (möglichen) Überschwemmungsgebietes HÖLLBACH / hier: Vorstellung der Ergebnisse durch das beauftragte Fachbüro sowie Ableitung nächster Schritte und Beauftragung einer weitergehenden Betrachtung des Dorfweiher-Dammes


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 10.11.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 10.11.2021 ö beschließend 3
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 23.02.2022 informativ 3
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 30.03.2022 beschließend 4
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 06.07.2022 ö beschließend 7
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 21.09.2022 ö 7

Pressetaugliche Texte

Das Wasserwirtschaftsamt (WWA) hat die Gemeinde vor einiger Zeit gebeten, das sog. „Überschwemmungsgebiet Höllbach“ gutachterlich untersuchen zu lassen. Kernanliegen des WWA war es, ein Gefühl dafür zu bekommen, wie sich der durch den Altort verlaufende Höllbach in verschiedenen Szenarien (z. B. Starkregen, …) verhält. Mit einbezogen in die Betrachtung wurde auch die Bebauung im Umgriff des Höllbachs sowie der Aspekt „Oberflächenentwässerung“.

Noch in der vorangehenden Wahlperiode beauftragte daher der Gemeinderat das Büro Steinbacher-Consult Ingenieurgesellschaft mbH & Co. KG mit der Durchführung der entsprechenden Berechnungen. Federführend betraut mit den Arbeiten war Herr Gross. 

Die vorläufigen Ergebnisse wurden zwischenzeitlich dem Wasserwirtschaftsamt sowie dem Amt für ländliche Entwicklung und dem Planungsverband Anfang Oktober vorgestellt. Gemeinderat und interessierte Öffentlichkeit werden im Rahmen der heutigen Sitzung informiert (vgl. Präsentation Büro Steinbacher).

Als Zwischenfazit ist festzuhalten:
1.                Die Überrechnung förderte erwartbare Resultate zu Tage (= keine sich stark vom Erleben vor Ort unterscheidenden „Schwachstellen“). 
2.        Im Vergleich mit anderen Gemeinden ist die Zahl der neuralgischen Stellen überschaubar.
3.        Es wird empfohlen, in weitergehenden Begutachtungen explizit die neuralgischen Stellen anzugehen (wie z. B. Dorfweiher).
4.        Der heutige Sachvortrag sowie die Überrechnungsergebnisse werden im Sinne vollständiger Transparenz der Öffentlichkeit via Homepage zugänglich gemacht. 


Betrachtung Dorfweiher und insb. Dorfweiher-Damm (Richtung Weiherstraße) – auch im Kontext des angedachten Ausbaus: 
Ergänzend zum urspr. Auftrag ergab sich eine Erweiterung des Betrachtungsfensters durch den Bauabschnitt II der Bahnhofstraße und die geplante Ertüchtigung u. A. der Weiherstraße unterhalb des Weiher-Dammes. Im Jahr 2019 wurde zum Weiherdamm ein umfängliches Gutachten erstellt. Dessen Gesamtfazit lautet wie folgt:
„8.8 Gesamtstandsicherheit
Gemäß allen geführten Nachweisen, kann die Gesamtstandsicherheit des untersuchten,
bestehenden Dammbauwerks bestätigt werden. Aus geotechnischer Sicht sind daher kurzfristig,
zumindest unter den Aspekten der Standsicherheit des Dammes, keine weiteren Sanierungserfordernisse erkennbar.“

ABER: Das WWA hat zwischenzeitlich mitgeteilt, dass ergänzend zur Betrachtung des Weiherdammes im Jahr 2019 eine weitere Überprüfung des Bauwerks notwendig ist. Es muss sichergestellt sein, dass die definierten Anforderungen an ein solches Bauwerk (definiert in einer DIN) eingehalten werden. Dem Gemeinderat wird darum nachfolgend in Auszügen ein Schreiben des WWA in dieser Sache vom 13.09.2021 zur Kenntnis gegeben:

„Mit Bericht des IB Crystal Geotechnik vom 09.09.2019 wurde die Gesamtstandfestigkeit des Dammes bestätigt. Diese Untersuchungen beziehen sich auf einen maximalen Einstau bis 596,94 m ü. NN (Höhe Dammkrone). 
Bemessungswasserstände, die bei extremen Abflüssen darüber hinaus gehen und zu einer Überströmung des Dammes führen können, wurden allerdings nicht betrachtet. Für kleinste Stauanlagen, wie der Dorfweiher eingestuft wird, ist die Standsicherheit nach der Euronorm EC 7-1 nachzuweisen und hierbei auch extreme Ereignisse zu betrachten. Die kurze Vorstellung der Abflussberechnungen bei einem hundertjährlichen Hochwasserereignis zeigten bereits, dass der Damm bei HQ100 überströmt wird. Bei einer Überströmung von Erddämmen besteht immer die Gefahr, dass diese erodieren und an diesen Stellen anfällig für einen Dammbruch sind. 

Die Gemeinde Türkenfeld ist für den Höllbach als Gewässer III. Ordnung sowie den Dorfweiher unterhaltspflichtig und damit für einen sicheren Betrieb der Stauanlage verantwortlich. Für kleinste Stauanlagen sind die Vorgaben gemäß DIN 19700 und dem DWA Merkblatt 522 (Anhang A) einzuhalten. Dies sind insbesondere:
  • Anlage mit überlastbarer Hochwasserentlastung 
  • Freibord von mind. 30 cm bei HQ100 
  • Standsicherheit nach EC 7-1 
  • Bauwerksüberwachung mind. Jährlich und Dokumentation
  • Betriebsvorschrift mit Melde und Alarmplan, Dienstanweisung zu Betrieb und Wartung 

Unabhängig vom Verfahren der Ländlichen Entwicklung empfehlen wir der Gemeinde Türkenfeld dringend, die Risikobetrachtung im Hochwasserfall nach Vorlage der Überschwemmungsgebietsberechnung für den Höllbach nachzuholen und die Sicherheit des Dorfweihers als kleinste Stauanlage überprüfen zu lassen bzw. mit geeigneten Maßnahmen zu verbessern.“

Aus Sicht der Gemeindeverwaltung ist es darum unerlässlich, die vom WWA geforderte ergänzende Betrachtung des Weiher-Dammes wie oben dargestellt in Auftrag zu geben. Es ist sinnvoll, mit dieser weitergehenden Betrachtung das Büro Steinbacher-Consult Ingenieurgesellschaft mbH & Co. KG zu beauftragen, sodass die Dinge inhaltlich ineinandergreifen. Der Inhalt des weitergehenden Auftrags wurde in der Zwischenzeit auch mit dem WWA abgestimmt. Die Honorar-Schätzung beläuft sich auf 5.700 Euro netto. 

Festzuhalten ist, dass sich durch die heute vorgestellten Ergebnisse sowie die Anforderungen an den Weiherdamm Verschiebungen im geplanten Ausbau der Bahnhofstraße ergeben können. Gleichzeitig müssen insb. i. B. auf die geplanten Baugebiete DORFANGER und SALITERSTRASSE NORD  die jetzt gewonnenen Erkenntnisse einfließen. Vertreterinnen des Planungsverbandes haben darum ebenfalls an der Vorstellung der Berechnungsergebnisse gemeinsam mit dem WWA und dem ALE teilgenommen.

Einschätzung des Bürgermeisters:
Aufbauend auf den Ergebnissen der Berechnung und eingedenk der jüngsten Starkregenereignisse erscheint es geboten, dass sich die Gemeinde für den Bereich Höllbach weitergehend mit dem Thema Hochwasserschutz befasst. Hierbei handelt es sich aufgrund von Abhängigkeiten, komplexen Eigentumsverhältnissen, etc. um ein herausforderndes Projekt. Positiv zu beurteilen ist die Tatsache, dass mögliche Maßnahmen mittlerweile großzügig staatlicherseits gefördert werden. Nur so ist vermutlich eine Realisierung finanziell darstellbar. 

Zusammengefasst die nächsten Schritte (wie auch mit den wesentlichen Stellen am 11.10.2021 besprochen):
1)        Beauftragung weitergehende Begutachtung Weiher-Damm (vgl. heutige Sitzungsvorlage)
2)        Betrachtung des Gesamtergebnisses der Überrechnung Höllbach durch das WWA; Ableitung von weitergehenden Handlungsempfehlungen
3)        Abhängig von den Punkten 1+2: Ableitung konkreter (baulicher) Maßnahmen sowie Auswirkungen auf geplante bauliche Entwicklungen.
Angesichts der Überschaubarkeit der gefährdeten Stellen empfiehlt das WWA Stand heute kein übergreifendes Hochwasser-Schutzkonzept. Stattdessen sollen zielgerichtet die neuralgischen Stellen wie z. B. Dorfweiher angegangen werden. 
4)        Ggf. in Abstimmung mit dem LRA Festsetzung von Überschwemmungsgebieten (zu beleuchten, ob dies Sinn macht lt. WWA).



Haushaltsrechtliche Auswirkungen:
Kosten für weitergehende Begutachtung
In der Folge möglicherweise Kosten für bauliche Anlagen, etc. (ggf. i. T. Co-finanziert durch staatliche Förderungen im Kontext Hochwasserschutz)


Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat nimmt die vorgestellten Ergebnisse zur Kenntnis und ermächtigt Bürgermeister und Verwaltung, die durch das WWA geforderte weitergehende Betrachtung des Weiher-Dammes in Auftrag zu geben, wie im Sachvortrag dargestellt (vorl. Honorar-Angebot: 5.700 Euro netto). Die Ergebnisse sollen nach Vorlage dem Gemeinderat vorgestellt werden. 

Weiter beschließt der Gemeinderat, aufbauend auf den Berechnungsergebnissen verschiedene Handlungsoptionen erarbeiten zu lassen. Auch hierfür werden Bürgermeister und Verwaltung ermächtigt, die notwendigen Aufträge zu erteilen. Die Optionen sollen im Anschluss dem Gremium vorgelegt werden – ergänzt um Aussage zur Förderbarkeit der Maßnahmen. Mittel hierfür sollen im Haushalt 2022 bereitgestellt werden.  

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die vorgestellten Ergebnisse zur Kenntnis und ermächtigt Bürgermeister und Verwaltung, die durch das WWA geforderte weitergehende Betrachtung des Weiher-Dammes in Auftrag zu geben, wie im Sachvortrag dargestellt (vorl. Honorar-Angebot: 5.700 Euro netto). Die Ergebnisse sollen nach Vorlage dem Gemeinderat vorgestellt werden. 

Weiter beschließt der Gemeinderat, aufbauend auf den Berechnungsergebnissen verschiedene Handlungsoptionen erarbeiten zu lassen. Auch hierfür werden Bürgermeister und Verwaltung ermächtigt, die notwendigen Aufträge zu erteilen. Die Optionen sollen im Anschluss dem Gremium vorgelegt werden – ergänzt um Aussage zur Förderbarkeit der Maßnahmen. Mittel hierfür sollen im Haushalt 2022 bereitgestellt werden.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.12.2021 11:34 Uhr