Erweiterung des Feuerwehrhauses Türkenfeld / hier: Vorstellung der Ergebnisse der Vorstudie sowie Beratung und Beschlussfassung zu den nächsten Schritten


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 17.07.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates mit Beschlussfassung über Haushalt 2024 31.01.2024 ö beschließend 3
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 17.07.2024 ö beschließend 4
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 23.10.2024 ö beschließend 11

Pressetaugliche Texte

Im Rahmen der Januar-Sitzung 2024 hat der Gemeinderat beschlossen, eine Vorstudie in Auftrag zu geben um die baulichen Möglichkeiten für die notwendige Erweiterung des Feuerwehrhauses Türkenfeld zu prüfen. Möglich wurde dies überhaupt erst durch den im Vorfeld gelungenen Ankauf eines direkt angrenzenden Grundstücks.

Gewähltes Vorgehen & Prämissen:
1)        Aufgrund der direkten Nachbarschaft zum denkmalgeschützten Rathaus/ Schloss fand im         Vorfeld eine Abstimmung mit dem Landratsamt hinsichtlich grundsätzlich möglicher         Dachformen, etc. statt.
2)        Gleichzeitig wurde eine Vermessung der Grundstücke beauftragt, nachdem das         Höhengefälle zwischen dem neu erworbenen Grundstück an der Moorenweiser Straße und         dem Schloss(-Hof) durchaus nennenswert ist.
3)        Als baulich-gestalterische Prämissen wurde sodann festgelegt, dass sich ein möglicher         Erweiterungsbau optisch und höhenmäßig dem vorhandenen Feuerwehrgebäude und         insbesondere dem Rathaus unterzuordnen hat. Dieser Aspekt wird positiv beeinflusst durch         die Höhenunterschiede, weil so ein nicht unerheblicher Teil der neu zu erstellenden         Räumlichkeiten unterirdisch an das vorhandene Feuerwehrhaus angebaut werden kann.         Hierdurch wird es möglich, auf eine zu hohe Bauweise an der Moorenweiser Straße zu         verzichten. Gleichzeitig ermöglicht der natürliche Geländeverlauf einen stimmigen         Verbindungsbau zwischen angedachtem Erweiterungsbau und altem FFW-Haus.
4)        Sämtliche funktionalen Prämissen und Anforderungen an den Erweiterungsbau leiten sich         aus den definierten Anforderungen der Feuerwehr ab. Dabei wurde die Planungsprämisse         „drei Fahrgassen“ angenommen, die aus Landkreis-Sicht auch bestätigt wurde, was sich         positiv auf spätere Förderanträge auswirken wird. Das gewählte Raumprogramm für den         Erweiterungsbau wurde so gewählt, dass möglichst viele Räumlichkeiten im alten         Feuerwehrhaus wie bisher genutzt werden (können) und nur die notwendigen         Erweiterungen ergänzt werden. Aspekte wie Barrierefreiheit und Nutzung von z. B.         Sanitärräumen durch Männer und Frauen wurden eingeplant.
5)        Seitens der Gemeinde wurde die Anforderung definiert, die geplante Lösung so zu         konzipieren, dass ein sparsamer Umgang mit Finanzmitteln möglich wird. 

Ergebnis:
Ausgehend von den oben genannten Prämissen hat das Büro Reitberger mehrere Entwürfe erstellt, die den Verantwortlichen der Feuerwehr am 24.06.2024 vorgestellt wurden. Die Verantwortlichen äußerten sich sehr zufrieden mit den gefundenen Lösungen.

Dem Gemeinderat und der interessierten Öffentlichkeit werden die Planungen im Rahmen der heutigen Sitzung vorgestellt. Die folgenden Grafiken sollen dabei eine Zusammenfassung sein:











Finanzieller Rahmen & energetische Aspekte:
Eine Grobkostenschätzung geht für den Erweiterungsbau inkl. Anschluss an das Altgebäude von Kosten in Höhe von ~ 2 Mio. EUR aus. Mit Fördermitteln in Höhe von ~ 300 TEUR kann gerechnet werden. Hinzu kommen die ohnehin notwendigen Kosten für eine Erneuerung der Heizungsanlage im Feuerwehrhaus sowie energetische Sanierungsmaßnahmen dort (z. B. Fenster, …). Von dort werden auch das Linsenmann-Haus und das Rathaus mit Wärme versorgt. Durch eine konzertierte Aktion könnte also eine Art „Wärmezentrale“ geschaffen werden, die energetisch nachhaltig alle vier Liegenschaften (Linsenmann-Haus, FFW Haus Alt, FFW Erweiterungsbau und Rathaus) mit Wärme versorgt. Denkbar wäre theoretisch – auch aufgrund der Nähe zum Höllbach – eine Grundwasser-Wärmepumpe. Fördermöglichkeiten und Kosten werden geprüft und eine Abstimmung mit dem AK Energie ist ebenfalls geplant. 


Nächste Schritte:
Die Verwaltung schlägt konkret vor:
1)        Der Grobentwurf soll aufgrund denkmalrechtlicher Aspekte mit dem LRA          vorbesprochen werden.
2)        Mit dem AK Energie und dem Büro Reitberger soll geklärt werden, inwieweit eine         Grundwasserwärmepumpe realisiert werden kann („Heizzentrale für den kompletten         Campus“).
3)        Darüber hinaus ist das Vorhaben in die Finanzplanung der folgenden Jahre sowie         im Lichte der weiteren Großprojekte zu integrieren. Hierzu wird die Verwaltung die         laufend fortgeschriebene Übersicht der erwarteten Ausgaben (z. B. Bahnhofstraße         Teil II, Kläranlagenertüchtigung, …) und Einnahmen (z. B. aus         Grundstücksverkäufen) aktualisieren.
       WICHTIG: Schon jetzt ist absehbar, dass die Großprojekte Bahnhofstraße II,         Kläranlagen-Ertüchtigung, Pumpensanierung, FFW-Haus-Erweiterung und ggf.         Schwimmbadsanierung nur machbar sind, wenn weitere nennenswerte Einnahmen         (z. B. durch die Veräußerung von Gewerbegrund, Stw. „Nachnutzung Kiesgrube“)         generiert werden. Eine Priorisierung der Projekte ist ebenfalls durch den         Gemeinderat vorzunehmen. 



Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat nimmt das Ergebnis der Vorstudie zur Kenntnis und begrüßt die angestrebte Lösung ausdrücklich. Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf mit dem Landratsamt vorabzustimmen. Ebenfalls wird die Verwaltung beauftragt, bis zum Herbst 2024 die Finanzplanung (insb. Übersicht aller Großprojekte) fortzuschreiben und dem Gemeinderat vorzulegen. Das Gremium wird sodann über die Prioritätensetzung bzw. ggf. den Versuch der Generierung weiterer nennenswerter Einnahmen beraten und entscheiden. 

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt das Ergebnis der Vorstudie zur Kenntnis und begrüßt die angestrebte Lösung ausdrücklich. Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf mit dem Landratsamt vorabzustimmen. Ebenfalls wird die Verwaltung beauftragt, bis zum Herbst 2024 die Finanzplanung (insb. Übersicht aller Großprojekte) fortzuschreiben und dem Gemeinderat vorzulegen. Das Gremium wird sodann über die Prioritätensetzung bzw. ggf. den Versuch der Generierung weiterer nennenswerter Einnahmen beraten und entscheiden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.09.2024 09:51 Uhr