Ausgangslage (Stand der letzten Gemeinderatsbefassung, Juli 2024):
Im Jahr 2022 beauftragte der Gemeinderat aufgrund des teils mangelhaften Zustands der Pumpentechnik im Bereich der Abwasserentsorgung umfassende Planungsleistungen. Ziel war es, den konkreten Sanierungsbedarf zu ermitteln und zugleich die Förderfähigkeit der Maßnahme zu klären – mit dem Hauptaugenmerk auf einer Energieeinsparung im laufenden Betrieb.
Aufgrund der aktuellen Baupreisentwicklung und notwendiger baulicher Ertüchtigungen an den Pumpenschächten ist nun mit Gesamtkosten von rund 1,45 Mio. EUR zu rechnen (siehe Information in der letzten Gemeinderatssitzung).
Förderbescheid des Bundes & Förderbedingungen:
Seit Herbst 2024 liegt eine verbindliche Förderzusage des Bundes in Höhe von 188.364,91 € brutto vor. Dieser Betrag basiert auf anerkannten Gesamtkosten von 1.254.109,11 € und einem förderfähigen Anteil von 627.883,03 € (Fördersatz: 30 %).
Der formale Förderbescheid sollte zum 01.03.2025 ergehen (und ist Anfang März ergangen). Ab diesem Datum beginnt eine zweijährige Umsetzungsfrist. Eine Verlängerung dieser Frist ist grundsätzlich möglich, wird aber üblicherweise erst kurz vor Fristablauf und nur mit nachvollziehbarer Begründung gewährt.
Ablehnung der Landesförderung durch den Freistaat Bayern:
Mit E-Mail vom 05. Februar 2025 teilte die Regierung von Oberbayern mit, dass der Antrag auf Förderung im Rahmen von KommKlimaFöR/KommKlimaFöR 2023 abgelehnt wird. Ein schriftlicher Bescheid steht noch aus.
Die Maßnahme war ursprünglich als Co-Finanzierung aus Bundes- und Landesmitteln geplant, um die erhebliche finanzielle Belastung für die Gemeinde abzufedern. Nach über zwei Jahren intensiver Vorbereitung ist der Rückzug des Freistaats besonders bedauerlich.
Seit der Ablehnung wurden durch Bürgermeister und Verwaltung mehrere Anläufe unternommen, um doch noch Landesmittel zu erhalten oder zumindest einen „Vorzeitigen Maßnahmenbeginn“ anerkennen zu lassen. Am 02.04.2025 erreichte den Bürgermeister eine E-Mail des zuständigen Staatsministers, in der endgültig mitgeteilt wurde, dass angesichts der Haushaltslage und Finanzkraft der Gemeinde keine Landesmittel bereitgestellt werden.
Versuch zur Erhöhung des Bundesfördersatzes:
Die Verwaltung hat geprüft, ob eine nachträgliche Anpassung des Bundeszuschusses möglich ist. Dies wurde von der zuständigen Stelle ausgeschlossen.
Fazit und weiteres Vorgehen:
Die Maßnahme ist technisch zwingend notwendig – insbesondere hinsichtlich der Erneuerung der Elektrotechnik – und nicht verzichtbar. Die Verwaltung schlägt daher vor, an der Maßnahme grundsätzlich festzuhalten.
Aufgrund der angespannten Arbeitsbelastung (Bahnhofstraße II, Schwimmbad etc.) wird empfohlen, die Umsetzung ab dem Jahr 2026 zu planen. Ein weiteres Hinauszögern birgt allerdings das Risiko steigender Baukosten. Andererseits könnte sich die Förderkulisse im Zuge des öffentlich diskutierten Infrastruktur-Sanierungspakets noch verbessern.
Daher schlägt die Verwaltung vor:
- Die Ausschreibung der Arbeiten für Herbst/Winter 2025 vorzubereiten.
- Vorher die Förderlandschaft nochmals zu prüfen.
- Den Bundeszuschuss nicht durch zu langes Zuwarten zu gefährden.
Zusätzlich ist im Herbst 2025 die finanzielle Lage der Gemeinde erneut zu bewerten. Sollte sich diese durch die aktuelle wirtschaftliche Entwicklung deutlich verschlechtern, kann ein weiteres Zuwarten – trotz technischer Notwendigkeit – gerechtfertigt sein. Rein technisch wäre ein Aufschub von ein bis zwei Jahren vertretbar, sofern die Förderung dabei nicht gefährdet wird.
Haushaltsrechtliche Auswirkungen:
Ausgaben i. H. v. 1,45 Mio. EUR im Jahr 2026.
Bundesförderung in Höhe von ~ 190 TEUR.
Auswirkungen auf die Abwassergebühren:
Das Projekt wird sich in der nächsten regulären Kalkulation der Abwassergebühren (geplant im Jahr 2025 mit Wirksam-Werden ab 01.01.2026) auswirken. Es wird davon ausgegangen, dass ein Teil im Verwaltungs- und ein anderer Teil im Vermögenshaushalt abzubilden ist.
Beschlussvorschlag:
1. Der Gemeinderat nimmt den aktuellen Stand der Planungen sowie die Förderlage zur Kenntnis.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Maßnahme zur Sanierung der Pumpentechnik (einschließlich Elektrotechnik) wie bisher geplant weiter zu verfolgen.
3. Die Ausschreibung der Maßnahme soll im Herbst/Winter 2025 vorbereitet werden – vorbehaltlich einer erneuten Prüfung der Fördermöglichkeiten sowie der Haushaltslage der Gemeinde im Herbst 2025.
4. Ziel bleibt der Beginn der Umsetzung im Jahr 2026, sofern keine wesentlichen neuen Erkenntnisse (z. B. geänderte Förderkulisse, Haushaltslage) entgegenstehen.
5. Die Verwaltung wird beauftragt, alle notwendigen Schritte zu unternehmen, um den Bundeszuschuss in Höhe von 188.364,91 € nicht zu gefährden.
Alle anderslautenden Beschlüsse in dieser Sache werden aufgehoben.