Aufstellung einer Satzung über die Einbeziehung der Grundstücke Flur. Nrn. 960 (tlw.), 960/1 (tlw.) und 960/2, jeweils Gemarkung Türkenfeld, in den im Zusammenhang bebauten Ort Türkenfeld (Einbeziehungssatzung „Moorenweiser Straße“) hier: Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 28.07.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 19.05.2021 ö beschließend 9
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 28.07.2021 ö beschließend 8
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 28.07.2021 ö 9

Pressetaugliche Texte

Nachdem infolge der vorgenommenen fachlichen Würdigungen und Abwägungen (siehe vorangehenden TOP) lediglich redaktionelle Anpassungen, Konkretisierungen und Klarstellungen der Einbeziehungssatzung „Moorenweiser Straße“ erforderlich werden, muss kein erneutes Beteiligungs- / Auslegungsverfahren mehr durchgeführt werden. Das Verfahren zur Aufstellung der Einbeziehungssatzung kann demnach mit dem Satzungsbeschluss zum Abschluss gebracht werden. Mit dessen ortsüblicher Bekanntmachung tritt die Einbeziehungssatzung „Moorenweiser Straße“ in der Folge in Kraft.

Beschlussvorschlag:
1.)        Die Satzung über die Einbeziehung der Grundstücke Flur. Nrn. 960 (tlw.), 960/1 (tlw.) und 960/2, jeweils Gemarkung Türkenfeld, in den im Zusammenhang bebauten Ort Türkenfeld (Einbeziehungssatzung „Moorenweiser Straße“), bestehend aus der Planzeichnung mit Satzungstext (Teil A), jeweils in der Fassung vom 28.07.2021, wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.
2.        Die Begründung (Teil B) in der Fassung vom 28.07.2021 wird als Bestandteil der Einbeziehungssatzung „Moorenweiser Straße“ gebilligt.
3.        Es ist das weitere Verfahren nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB) durchzuführen.

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Beschluss 1

Die Satzung über die Einbeziehung der Grundstücke Flur. Nrn. 960 (tlw.), 960/1 (tlw.) und 960/2, jeweils Gemarkung Türkenfeld, in den im Zusammenhang bebauten Ort Türkenfeld (Einbeziehungssatzung „Moorenweiser Straße“), bestehend aus der Planzeichnung mit Satzungstext (Teil A), jeweils in der Fassung vom 28.07.2021, wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Beschluss 2

Die Begründung (Teil B) in der Fassung vom 28.07.2021 wird als Bestandteil der Einbeziehungssatzung „Moorenweiser Straße“ gebilligt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Beschluss 3

Es ist das weitere Verfahren nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB) durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.09.2021 13:00 Uhr