Bebauungsplan "Gewerbegebiet Süd", 1. Änderung; Behandlung der im Rahmen des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 1 BauGB vorgebrachten Anregungen - Abwägungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 01.06.2022

Beratungsreihenfolge

Pressetaugliche Texte

Vor Eintritt in den Tagesordnungspunkt entscheidet der Gemeinderat über die persönliche Beteiligung von GR M. Schneller.

Vgl. Artikel 49 Ausschluß wegen persönlicher Beteiligung / Bayerische Gemeindeordnung
(1) Ein Mitglied kann an der Beratung und Abstimmung nicht teilnehmen, wenn der Beschluss ihm selbst, einem Angehörigen (Art. 20 Abs. 5 des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes) oder einer von ihm vertretenen natürlichen oder juristischen Person oder sonstigen Vereinigung einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann. 2Gleiches gilt, wenn ein Mitglied in anderer als öffentlicher Eigenschaft ein Gutachten abgegeben hat.
(3) Ob die Voraussetzungen des Absatzes 1 vorliegen, entscheidet der Gemeinderat ohne Mitwirkung des persönlich Beteiligten.

Abstimmungsergebnis:
JA:                
NEIN:             
***

Der Gemeinderat der Gemeinde Türkenfeld hat in der Sitzung vom 15.09.2021 beschlossen das Verfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Süd“ für die Grundstücke Flur Nrn. 278, 278/2, 284, 284/1, 284/2, 284/5, 284/7, 284/12 (Am Brand), 284/13, 284/16, 284/22, 284/24 und 284/25 sowie eine Teilfläche des Grundstückes Flur Nr. 282 (An der Kälberweide), jeweils Gemarkung Türkenfeld, westlich der Beurer Straße (Kreisstraße FFB 3) und südlich der Sportanlage Türkenfeld eingeleitet. Dieses Änderungsverfahren wird im Regelverfahren mit Umweltbericht und zwei Beteiligungsschritten (frühzeitige Beteiligung und öffentliche Auslegung) durchgeführt.

Der Vorentwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Süd“ wurde am 08.12.2021 vom Gemeinderat gebilligt und in gleicher Sitzung die Durchführung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen. Im Anschluss daran wurde zum Vorentwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Süd“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Textteil (Teil B) und der Begründung mit vorläufigem Umweltbericht (Teil C), jeweils in der Fassung vom 08.12.2021, in der Zeit vom 17. Januar 2022 bis einschließlich 18. Februar 2022 die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Parallel hierzu wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden (insgesamt 27 Fachbehörden bzw. Nachbargemeinden) mit Schreiben vom 13.01.2022 gemäß § 4 Abs. 1 BauGB frühzeitig an der Bauleitplanung beteiligt und um Stellungnahme gebeten. Die im Rahmen des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens eingegangenen Stellungnahmen müssen nun vom Gemeinderat behandelt und gewürdigt werden.



Von folgenden angeschriebenen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden ging während der frühzeitigen Beteiligung keine Stellungnahme zum Vorentwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Süd“ ein:
02        Regionaler Planungsverband München
04        Kreisheimatpfleger Fürstenfeldbruck, Herr Markus Wild
06        Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege München
07        Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Fürstenfeldbruck
09        Bund Naturschutz in Bayern e.V., Kreisgruppe Fürstenfeldbruck
10        Landesbund Vogelschutz, Kreisgruppe Fürstenfeldbruck
11        Zweckverband Abwasser Obere Amper
13        Erdgas Südbayern, Fürstenfeldbruck 
14        Stadtwerke Fürstenfeldbruck
18        Bayerischer Bauernverband, Geschäftsstelle Fürstenfeldbruck
21        Amt für Ländliche Entwicklung Oberbayern
23        Gemeinde Moorenweis
24        Gemeinde Geltendorf
27        Gemeinde Kottgeisering


Von folgenden angeschriebenen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden ging während der frühzeitigen Beteiligung zwar eine Stellungnahme ein, jedoch ohne Anregungen bzw. Hinweise zum Vorentwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Süd“:
  1. Deutsche Telekom Technik GmbH; Schreiben vom 14.02.2022 (Vorgang 2022091)
15        Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr; Schreiben vom 13.01.2022 (Az.: 45-60-00 / K-VI-17-22)
16        Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern; E-Mail vom 08.02.2022
17        Handwerkskammer für München und Oberbayern; Schreiben vom 18.02.2022
19        Staatliches Bauamt Freising; E-Mail vom 17.01.2022
20        Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Fürstenfeldbruck; E-Mail vom 17.02.2022
22        Gemeinde Eresing; Auszug aus Niederschrift vom 09.02.2022
26        Gemeinde Eching; Auszug aus Niederschrift vom 18.01.2022


Von folgenden angeschriebenen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden ging während der frühzeitigen Beteiligung eine Stellungnahme mit Anregungen und Hinweisen zum Vorentwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Süd“ ein:
  1. Regierung von Oberbayern; Schreiben vom 19.01.2022 (Az.: ROB-2-8314.24_01_FFB-23-4-6) 
  1. Kreisbrandinspektion des Landkreises Fürstenfeldbruck; Schreiben vom 18.01.2022 
  1. Landratsamt Fürstenfeldbruck, Räumliche Planung und Entwicklung; Schreiben vom 18.02.2022 (Az.: 21-6102.0/0-616 1. Änd. Türkenfeld)
08        Wasserwirtschaftsamt München; Schreiben vom 04.02.2022 (Az.: 3-4622-FFB 23-1139/2022)
25        Gemeinde Greifenberg; Schreiben vom 17.02.2022 (Az.: 6102-VG / -ne 139092) 

Der Gemeinderat hat die eingegangenen Stellungnahmen eingehend beraten und soweit Anregungen oder Hinweise erhoben wurden, wie folgt beschlossen:




































1.1.1.        01 Regierung von Oberbayern
Schreiben vom 19.01.2022, Az.: ROB-2-8314.24_01_FFB-23-4-6)

Darstellung der Anregungen / Hinweise



Fachliche Würdigung und Abwägung
Die Zustimmung der Regierung von Oberbayern zu der geplanten verdichteten Innenentwicklung wird zur Kenntnis genommen.
Das Verfahren zu der bereits Ende 2017 eingeleiteten 1. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Süd“ wurde von der Gemeinde nicht weitergeführt und letztendlich wieder eingestellt. Eine Änderung der Benennung der vorliegenden Änderungsplanung ist demnach nicht erforderlich. Das aktuelle Änderungsverfahren wird als 1. Änderung weitergeführt.

Abstimmungsergebnis

Ja        

Nein        
       
       











1.1.2.        03 Kreisbrandinspektion des Landkreises Fürstenfeldbruck
Schreiben vom 18.01.2022

Darstellung der Anregungen / Hinweise

Fachliche Würdigung und Abwägung

Nachdem es sich bei der aktuellen Bebauungsplanänderung um eine Überplanung von bereits gewerblich genutzten Betriebsflächen und zugehörigen öffentlichen Erschließungsstraßen handelt, wurden die vorgebrachten Ausführungen und Hinweise zum abwehrenden Brandschutz in der Vergangenheit bereits bei der Ausgestaltung der überplanten öffentlichen Erschließungsstraßen „An der Kälberweide“ und „Am Brand“ (Hydrantennetz, Tragfähigkeit, Kurvenradien etc.) bzw. bei der Umsetzung der gewerblichen Betriebe (Flächen für die Feuerwehr, Rettungswege, Feuerwehrpläne etc.) entsprechend berücksichtigt. Neue Erschließungsstraßen sind im Zusammenhang mit der aktuellen Bebauungsplanänderung nicht vorgesehen. Für künftige Erweiterungen etc. der bestehenden Gewerbebetriebe werden die Ausführungen und Hinweise zum abwehrenden Brandschutz im nachfolgenden Vollzug der Bebauungsplanänderung, d. h. bei der konkreten Objektplanung der späteren Bauherren ebenfalls wieder entsprechend beachtet. 
Als Information für die künftigen Bauherren werden die Ausführungen und Hinweise der Kreisbrandinspektion als textliche Hinweise im Textteil (Teil B) der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Süd“ redaktionell ergänzt.

Abstimmungsergebnis

Ja        

Nein        
       


1.1.3.        05 Landratsamt Fürstenfeldbruck, Räumliche Planung und Entwicklung
Schreiben vom 17.07.2020 (Az.: 21-6102.0/0-1333 Türkenfeld)

Darstellung der Anregungen / Hinweise

Fachliche Würdigung und Abwägung
Geltungsbereich
Die Ausführung wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
Ableitung aus dem Flächennutzungsplan, rechtskräftige Bebauungspläne, informelle Planungen
Wie seitens des Landratsamtes angeführt, ist das Änderungsgebiet im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Türkenfeld bereits als Gewerbegebiet inklusive Eingrünungsmaßnahmen dargestellt, so dass das Entwicklungsgebot für die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Süd“ gegeben ist.
Die Ausführung zur räumlichen Entwicklungsstrategie wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
Ortsplanung
Zur Vermeidung zu großer, ortsuntypischer Kubaturen wird im Textteil (Teil B) zur 1. Änderung des Bebauungsplanes unter Kapitel 2.3.1 eine maximal zulässige Gebäudegesamtlänge ergänzt.
Im Hinblick auf einen möglichst sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden soll mit der aktuellen Planung eine zeitgemäße, für gewerbliche Nutzungen durchaus angemessene bauliche Verdichtung gewährleistet werden. Mit der künftig zulässigen GRZ von 0,6 und der zulässigen GFZ von 2,2 werden die in § 17 BauNVO hierfür vorgegebenen Orientierungswerte für die Obergrenzen (GRZ 0,8 / GFZ 2,4) in Gewerbegebieten immer noch unterschritten. Die Durchgrünung der Betriebsgrundstücke liegt damit in einer Größenordnung wie sie regelmäßig in Gewerbegebieten mit vergleichbaren Baudichten anzutreffen ist.
Festsetzungen durch Planzeichnung, Planzeichen und Text
Legende
„Art und Maß der baulichen Nutzung“
Für die Bezeichnung der maximalen Höhenausdehnung neuer Gebäude wird in der Planzeichnung mit Legende (Teil A) und dem Textteil (Teil B) der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Süd“ einheitlich die Formulierung „maximal zulässige Gebäudeoberkante (OK = oberer Abschluss des Gebäudes)“ verwendet.
Text
„zu 2.3.1“:
Zur Vermeidung zu großer, ortsuntypischer Kubaturen wird im Textteil (Teil B) zur 1. Änderung des Bebauungsplanes unter Kapitel 2.3.1 eine maximal zulässige Gebäudegesamtlänge von 75 m ergänzt.
Sonstiges
Das Verfahren zu der bereits Ende 2017 eingeleiteten 1. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Süd“ wurde von der Gemeinde nicht weitergeführt und letztendlich wieder eingestellt. Eine Änderung der Benennung der vorliegenden Änderungsplanung ist demnach nicht erforderlich. Das aktuelle Änderungsverfahren wird als 1. Änderung weitergeführt.
Präambel
Die Präambel zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Süd“ wird entsprechend der Anmerkungen des Landratsamtes redaktionell klargestellt und konkretisiert.
Verfahrensvermerke
Unter Pkt. a) wird das Datum der Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses redaktionell ergänzt.
Unter Pkt. f) wird die Rechtsgrundlage der Beschlussfassung des Gemeinderates redaktionell ergänzt.
Der Verfahrensvermerk zur Bekanntmachung und Rechtskraft des Bebauungsplanes wird entsprechend der Anmerkungen des Landratsamtes redaktionell ergänzt.
Übersichtsplan
Bei der Planzeichnung zum Übersichtsplan wird eine Quellenangabe zur verwendeten Datengrundlage redaktionell ergänzt.
Abfallrecht
Die Planzeichnung (Teil A), der Textteil (Teil B) und die Begründung mit Umweltbericht (Teil C) der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Süd“ werden inhaltlich auf die seitens des Landratsamtes aufgeführten Altlastenverdachtsflächen abgestellt und entsprechend angepasst.
Die Ausführungen zu möglichen abfall- und bodenschutzrechtlichen Auflagen im nachfolgenden Vollzug werden zur Kenntnis genommen.
Immissionsschutz
Die Ausführung wird zur Kenntnis genommen.
Naturschutz und Landschaftspflege
Einwendungen mit rechtlicher Verbindlichkeit 
Hinsichtlich der im Bereich des Grundstückes Flur Nr. 278 und damit im westlichen Teil des Änderungsgebietes belegten Vorkommen (Habitate und Individuen) der saP-relevanten Art der Gelbbauchunke, wird die Planzeichnung (Teil A) der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Süd“ dahingehend inhaltlich angepasst, dass die betreffenden Bereiche nicht mehr als „Gewerbegebiet“, sondern künftig als „Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“ planungsrechtlich gesichert werden. Zudem werden im Textteil (Teil B) zur 1. Änderung des Bebauungsplanes artenschutzrechtliche Maßnahmen gemäß Vorgabe des Landratsamtes redaktionell ergänzt. Mit dem Verzicht auf bislang bereits planungsrechtlich gesicherte Gewerbeflächen und den ergänzenden artenschutzrechtlichen Maßnahmen wird sichergestellt, dass im Zusammenhang mit der Änderungsplanung keine Verbotstatbestände gemäß § 44 BNatSchG erfüllt werden und die Habitatstrukturen/Vorkommen der stark gefährdeten Rote-Liste-Art Gelbbauchunke auch weiterhin erhalten werden können. Mit dieser, in enger Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde erfolgenden Umplanung, besteht kein Erfordernis mehr zur Durchführung einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung oder zur Herstellung von entsprechenden Ersatzlebensräumen. 
Die Vorgaben zu Rodungszeiträumen werden ebenfalls im Textteil (Teil B) zur 1. Änderung des Bebauungsplanes redaktionell ergänzt.
Sonstige fachliche Empfehlungen
zu 2.9.2 „Flächen mit Bindungen für Bepflanzungen und für die Erhaltung von Bäumen und Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen“
Im Textteil (Teil B) zur 1. Änderung des Bebauungsplanes werden in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde differenzierte Festsetzungen zu den einzelnen, zeichnerisch festgesetzten Flächen mit Pflanzbindungen / Pflanzerhalt redaktionell ergänzt.
Wasserrecht
Die Ausführungen des Landratsamtes werden zustimmend zur Kenntnis genommen. Wie von Seiten des Landratsamtes angeführt, laufen aktuell bereits die Planungen zur Verlängerung bzw. Neuerteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis auf Hochtouren, so dass zeitnah auch wieder von einer gesicherten Versorgung mit Trinkwasser ausgegangen werden kann. Unabhängig davon ist davon auszugehen, dass sich der Bedarf an Trinkwasser im Änderungsgebiet mit der aktuellen Änderungsplanung im Vergleich zum Status quo künftig auch nicht wesentlich erhöhen wird.
Straßenverkehrsamt
Die Ausführung wird zur Kenntnis genommen.
Verkehrswegeplanung
Zur Gewährleistung ausreichender Sichtdreiecke auf die Kreisstraße und den parallel hierzu verlaufenden Geh- und Radweg wird das Sichtdreieck in der Planzeichnung (Teil A) zur 1. Änderung des Bebauungsplanes entsprechend erweitert. 
Die allgemeinen Auflagen des Fachbereiches werden im Textteil (Teil B) der 1. Änderung des Bebauungsplanes als redaktionelle Hinweise redaktionell ergänzt. 
Analog zu anderen, vergleichbaren gemeindlichen Straßen wird an deren Einmündungen kein Sichtdreieck in der Planzeichnung (Teil A) zur 1. Änderung des Bebauungsplanes eingetragen.
Öffentlicher Personennahverkehr
Die Ausführung wird zustimmend zur Kenntnis genommen.


Abstimmungsergebnis

Ja        

Nein        
       
1.1.4.        08 Wasserwirtschaftsamt München
Schreiben vom 04.02.2022 (Az.: 3-4622-FFB 23-1139/2022)

Darstellung der Anregungen / Hinweise

Fachliche Würdigung und Abwägung
Altlastenverdachtsfläche
Die Planzeichnung (Teil A), der Textteil (Teil B) und die Begründung mit Umweltbericht (Teil C) der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Süd“ werden inhaltlich auf die bekannten Altlastenverdachtsflächen abgestellt und entsprechend angepasst.
Die Ausführungen zu möglichen abfall- und bodenschutzrechtlichen Auflagen im nachfolgenden Vollzug werden zur Kenntnis genommen.
Niederschlagswasserbeseitigung
Nachdem es sich bei der aktuellen Bebauungsplanänderung um eine Überplanung von bereits gewerblich genutzten und entsprechend überbauten Betriebsflächen handelt, ist aus Sicht der Gemeinde für die aktuelle Änderungsplanung kein Niederschlagswasserbeseitigungskonzept erforderlich. Bereits im Status quo wird das auf den einzelnen gewerblichen Betriebsflächen anfallende Niederschlagswasser auf den privaten Grundstücksflächen zurückgehalten und auf diesen unter Beachtung der geltenden Regelwerke zur Versickerung gebracht. Nachdem sich in der Vergangenheit im Änderungsgebiet diesbezüglich keinerlei Probleme (schlechte Versickerungseignung Untergrund etc.) ergeben haben, kann davon ausgegangen werden, dass auch bei künftigen Erweiterungen etc. der bestehenden Gewerbebetriebe auch weiterhin eine schadlose Niederschlagswasserbeseitigung gewährleistet werden kann.
Trinkwasserversorgung
Die Ausführungen des Wasserwirtschaftsamtes werden zustimmend zur Kenntnis genommen. Wie von Seiten des Wasserwirtschaftsamtes angeführt, laufen aktuell bereits die Planungen zur Verlängerung bzw. Neuerteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis auf Hochtouren, so dass zeitnah auch wieder von einer gesicherten Versorgung mit Trinkwasser ausgegangen werden kann. Unabhängig davon ist davon auszugehen, dass sich der Bedarf an Trinkwasser im Änderungsgebiet mit der aktuellen Änderungsplanung im Vergleich zum Status quo künftig auch nicht wesentlich erhöhen wird.
Starkregen
Unter Berücksichtigung der Ausführungen der gemeinsamen Arbeitshilfe „Hochwasser- und Starkregenrisiken in der Bauleitplanung“ werden in den textlichen Hinweisen zum Textteil (Teil B) und in der Begründung mit Umweltbericht (Teil C) der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Süd“ entsprechende Empfehlungen / Ausführungen zur Thematik Starkregenereignisse redaktionell ergänzt.

Abstimmungsergebnis

Ja        

Nein        
       

1.1.5.        25 Gemeinde Greifenberg
Schreiben vom 17.02.2022 (Az.: 6102-VG / -ne 139092)

Darstellung der Anregungen / Hinweise

Fachliche Würdigung und Abwägung
Im Hinblick auf einen möglichst sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden werden bei der aktuellen Bebauungsplanänderung bereits gewerblich genutzte und entsprechend überbaute Betriebsflächen des seit Jahren bestehenden Gewerbegebietes Süd überplant, um auf diesen Flächen künftig eine zeitgemäße, für gewerbliche Nutzungen durchaus angemessene bauliche Nachverdichtung und Erweiterung der Bebauungsmöglichkeiten für die ansässigen Betriebe gewährleisten zu können. Die künftig zulässigen Werte zum Maß der baulichen Nutzung und damit zur Überbaubarkeit der Grundstücke liegen dabei immer noch unter den in § 17 BauNVO für Gewerbegebiete vorgegebenen Orientierungswerten und demnach in einem Rahmen, der regelmäßig in vergleichbaren Gewerbegebieten in der Region anzutreffen ist. Die aktuelle Planung entspricht damit vollumfänglich den landes- und regionalplanerischen Vorgaben zu einer Entwicklung und Nachverdichtung von vorhandenen Innenpotentialen („Innen- vor Außenentwicklung“). Im Gegensatz zu einer kompletten Neuausweisung von gewerblichen Bauflächen auf der sogenannten „grünen Wiese“ bedingt die aktuelle Änderungsplanung künftig auch keine wesentliche Zunahme des Verkehrsaufkommens innerhalb des bereits bestehenden Gewerbegebietes, zumal im Zuge der aktuellen Änderung auch teilweise auf bereits planungsrechtlich gesicherte, bislang aber noch nicht baulich genutzte Gewerbeflächen zugunsten von arten-/naturschutzfachlichen Flächen verzichtet wird. Zudem werden im Zuge der Änderungsplanung verschiedene Mobilitätsmaßnahmen mit dem Ziel einer Verringerung des motorisierten Individualverkehrs angeboten. Aus den genannten Gründen hält die Gemeinde an der Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Süd“ auch weiterhin fest.

Abstimmungsergebnis

Ja        

Nein        

Beschluss 1

Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Süd“ eingegangenen Stellungnahmen wurden behandelt und abgewogen (siehe Einzelabwägung Pkt. 1.1.1. bis 1.1.5.). 
Der Gemeinderat der Gemeinde Türkenfeld hat die eingegangenen Stellungnahmen beschlussmäßig geprüft und alle öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander abgewogen. Planunterlagen werden entsprechend der Ergebnisprüfung geändert (vgl. Einzelbeschlussvorschläge)

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 2

Das Ergebnis ist den Betroffenen mitzuteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 3

Von der Öffentlichkeit wurden im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB keine Stellungnahmen zum Vorentwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Süd“ vorgebracht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.07.2022 11:25 Uhr