Bebauungsplan "Gewerbegebiet Süd", 1. Änderung; Behandlung der im Rahmen des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 1 BauGB vorgebrachten Anregungen - Billigungs- und Auslegungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 01.06.2022

Beratungsreihenfolge

Pressetaugliche Texte

Vor Eintritt in den Tagesordnungspunkt entscheidet der Gemeinderat über die persönliche Beteiligung von GR M. Schneller.

Vgl. Artikel 49 Ausschluß wegen persönlicher Beteiligung / Bayerische Gemeindeordnung
(1) Ein Mitglied kann an der Beratung und Abstimmung nicht teilnehmen, wenn der Beschluss ihm selbst, einem Angehörigen (Art. 20 Abs. 5 des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes) oder einer von ihm vertretenen natürlichen oder juristischen Person oder sonstigen Vereinigung einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann. 2Gleiches gilt, wenn ein Mitglied in anderer als öffentlicher Eigenschaft ein Gutachten abgegeben hat.
(3) Ob die Voraussetzungen des Absatzes 1 vorliegen, entscheidet der Gemeinderat ohne Mitwirkung des persönlich Beteiligten.

Abstimmungsergebnis:
JA:                
NEIN:             

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Die Unterlagen zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Süd“ (Planzeichnung, Textteil, Begründung mit Umweltbericht) wurden auf Grundlage der Ergebnisse der Abwägung der im Rahmen des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens vorgebrachten Stellungnahmen (siehe Pkt. 1.1) inhaltlich fortgeschrieben und konkretisiert. In diesem Zusammenhang wurden auch die zwischenzeitlich vorliegenden umweltrelevanten Stellungnahmen in der Bebauungsplanänderung und dem zugehörigen Umweltbericht entsprechend berücksichtigt.

Nach Billigung des Entwurfes der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Süd“ (Planzeichnung, Textteil, Begründung mit Umweltbericht) durch den Gemeinderat ist anschließend das Verfahren zur öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) sowie zur erneuten Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) nach den Vorgaben des geltenden Baugesetzbuches (BauGB) durchzuführen. Die in diesem Zusammenhang eingehenden Stellungnahmen müssen dann wieder vom Gemeinderat behandelt und gewürdigt werden.

Beschluss 1

Der Gemeinderat billigt den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Süd“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Textteil (Teil B) und der Begründung mit Umweltbericht (Teil C), jeweils in der Fassung vom 01.06.2022.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 2

Es ist das weitere Verfahren nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB), insbesondere die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.07.2022 11:25 Uhr