Freiflächen-Photovoltaikanlage entlang des sog. "Alten Brenners" / hier: Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes auf den Flurstücken Nr. 1630, 1631, und 1632, Gmkg. Türkenfeld - Darstellung einer Sonderbaufläche mit Zweckbestimmung „Photovoltaik“; Aufstellungsbeschluss § 1 Abs. 3, § 2 Abs. 1 Satz 1BauGB SOWIE Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Türkenfeld zur Darstellung einer Sonderbaufläche auf den Flurstücken Nr. 1630, 1631, und 1632, Gmkg. Türkenfeld mit Zweckbestimmung Photovoltaik; Änderungsbeschluss § 1 Abs. 3, § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB UND Beauftragung eines Planungsbüros


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 20.07.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 19.01.2022 ö beschließend 3
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 01.06.2022 beschließend 7
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 06.07.2022 ö beschließend 8
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 20.07.2022 ö beschließend 3
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 21.09.2022 ö beschließend 15

Pressetaugliche Texte

Im Rahmen der Januar-Sitzung 2022 hat der Gemeinderat mit breiter Mehrheit seine grundsätzliche Zustimmung zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage entlang des sog. „Alten Brenners“ in Aussicht gestellt (vgl. Abstimmungen hierzu). Errichtet werden soll eine entsprechende Anlage auf den Flurnummern 1632, 1631 + 1630 (jeweils Gemarkung Türkenfeld). Als Bauherrin treten die Stadtwerke Fürstenfeldbruck auf. 

Abbildung: Geplanter Umgriff der Freiflächen-PV-Anlage.

Folgende vorbereitenden Projektschritte wurden bereits in die Wege geleitet bzw. festgeschrieben:
1)        Sicherung der benötigten Grundstücksflächen inkl. einer gemeindlichen Fläche (=> Abschluss von Pachtverträgen, …)
2)        Abschluss einer Kostenübernahme-Vereinbarung bzgl. sämtlicher Planungskosten zwischen den Stadtwerken und der Gemeinde (=> alle entstehenden Planungskosten, etc. werden durch die Stadtwerke getragen)
3)        Grundsätzliche Zustimmung des Gemeinderats zum Abschluss eines "Vertrages zur finanziellen Beteiligung von Kommunen an Freiflächenanlagen gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 2 EEG 2021" (=> sichert der Gemeinde einen jährlichen finanziellen Anteil an den Erlösen, die im Zusammenhang mit dem Betrieb der Anlage entstehen)

Im Rahmen der heutigen Sitzung schlägt die Verwaltung vor, alle notwendigen Beschlüsse zum Einstieg in ein formelles Verfahren (= siehe Beschlussvorschläge) zu fassen.

Gleichzeitig schlägt die Verwaltung vor, das Planungsbüro Büro Neidl&Neidl mit der Begleitung des Projekts zu beauftragen. Neidl&Neidl hat mit den Stadtwerken Fürstenfeldbruck bereits ähnliche Projekte realisiert und kann auf einen reichen Erfahrungsschatz zurückgreifen. Wie einleitend erwähnt, werden sämtliche anfallenden Planungskosten durch die Stadtwerke Fürstenfeldbruck übernommen. Die Planungshoheit der Gemeinde wird durch diese Procedere ausdrücklich nicht eingeschränkt, was auch in der städtebaulichen Vereinbarung (vgl. Sitzung am 06.07.2022) so festgehalten ist.  

Beschluss 1

Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes auf den Flurstücken Nr. 1630, 1631, und 1632, Gmkg. Türkenfeld - Darstellung einer Sonderbaufläche mit Zweckbestimmung „Photovoltaik“; Aufstellungsbeschluss § 1 Abs. 3, § 2 Abs. 1 Satz 1BauGB

Der Gemeinderat beschließt gemäß § 1 Abs. 3, § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan. Der Geltungsbereich befindet sich auf den Grundstücken Fl.Nrn. 1630, 1631, und 1632 der Gemarkung Türkenfeld (gemäß Lageplan, sh. Anlage). Der Flächenumfang beträgt ca. 4 Hektar. Der wirksame Flächennutzungsplan stellt im Bereich des Plangebiets „Fläche für die Landwirtschaft“ sowie potentielle Ausgleichsflächen dar.

Ziel und Zweck der Planung ist die Ausweisung eines Sondergebietes für eine Freiflächen-Photovoltaikanlage, um dem Bedarf an erneuerbaren Energien zu entsprechen. Der Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 2

Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Türkenfeld zur Darstellung einer Sonderbaufläche auf den Flurstücken Nr. 1630, 1631, und 1632, Gmkg. Türkenfeld mit Zweckbestimmung Photovoltaik; Änderungsbeschluss § 1 Abs. 3, § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB

Der Gemeinderat beschließt gemäß § 1 Abs. 3, § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB die Änderung des Flächennutzungsplans. Der Geltungsbereich befindet sich auf den Grundstücken Der Geltungsbereich befindet sich auf den Grundstücken Fl.Nrn. 1630, 1631, und 1632 der Gemarkung Türkenfeld (gemäß Lageplan, sh. Anlage). Der Flächenumfang beträgt ca. 4 Hektar. Der wirksame Flächennutzungsplan stellt im Bereich des Plangebiets „Fläche für die Landwirtschaft“ sowie potentielle Ausgleichsflächen dar. 
Die Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Parallelverfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes.

Ziel und Zweck der Planung ist die Ausweisung eines Sondergebietes für eine Freiflächen-Photovoltaikanlage, um dem Bedarf an erneuerbaren Energien zu entsprechen. Der Beschluss über die Änderung des Flächennutzungsplanes ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 3

Beauftragung Planungsbüro Neidl&Neidl

Der Gemeinderat beschließt, aufbauend auf dem mit den Stadtwerken Fürstenfeldbruck geschlossenen Durchführungsvertrag bzw. Städtebaulichen Vertrag, das Planungsbüro Neidl&Neidl mit der umfänglichen Begleitung des Verfahrens wie in diesem Sachvortrag dargestellt zu beauftragen. Gleichzeitig ermächtigt der Gemeinderat den Bürgermeister, etwaige weitergehende Gutachten, etc. in Auftrag zu geben, sofern diese für das Vorantreiben des Verfahrens notwendig sind und die Übernahme der Kosten durch den Projektpartner gesichert ist.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.07.2022 07:48 Uhr