Antrag auf Vorbescheid: mögliche Errichtung einer (Fl.Nr. 1948 Gem. Türkenfeld) oder mehrerer (div. Fl.Nr.) Freiflächen-Photovoltaikanlagen im Gemeindegebiet / hier: Umgriff Geltendorfer Straße ortsauswärts bzw. Birkenweg


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 19.01.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 19.01.2022 ö beschließend 3
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 01.06.2022 beschließend 7
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 06.07.2022 ö beschließend 8
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 20.07.2022 ö beschließend 3
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 21.09.2022 ö beschließend 15

Pressetaugliche Texte

Ein Vorhabenträger hat bei der Gemeinde eine Anfrage zu einer bzw. mehrerer möglicher Freiflächen-Photovoltaikanlage eingereicht. 

Grundsätzlich hat sich die Gemeinde Türkenfeld in der Vergangenheit offen für derartige Projekte gezeigt, was die beiden bereits realisierten Anlagen beweisen. Wichtig war bei den zurückliegenden Entscheidungen immer die Frage, inwieweit sich die geplante Anlage in der Gesamtschau in die Landschaft einfügen und dabei auch Rücksicht auf Natur- und Umweltschutz sowie Aspekte der Naherholung, etc. nehmen.  

Ein Vertreter des Initiators wird in der Sitzung anwesend sein und das mögliche Projekt vorstellen. Eine detaillierte Projektbeschreibung wird den Gemeinderatsmitgliedern mit dieser Sitzungsvorlage ausgereicht.

Mit der heutigen Sitzungsvorlage wird die Entwicklung von Freiflächen-PV-Anlagen in nachfolgendem Bereich angefragt: 


Auszug aus dem FNP dazu:





Folgende Auskunft hat die Verwaltung seitens des Landratsamtes zum generellen Procedere auf Nachfrage erreicht:
 (…) Freiflächen-PVA fallen nicht unter die privilegierten Bauvorhaben nach § 35 Abs.1 und sind auch nicht als sonstige Vorhaben nach § 35 Ab.2 BauGB planungsrechtlich zulässig. Sie bedürfen daher einer Bauleitplanung.
Ich habe Ihnen die einschlägigen IMS hierzu beigefügt, sowie ein Schreiben des Ref. 21 Bauleitplanung bzgl. Sicherung des Rückbaus der PVA, s. hierzu auch IMS vom 19.11.2009, S. 8,9.
Die Rückbauregelung ist insofern wichtig, als Freiflächen-PVA bei Übereinstimmung mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes genehmigungsfreigestellt

Die Aufstellung des Bebauungsplanes hätte wie bereits oben erwähnt die Änderung des Flächennutzungsplanes zur Folge.

UPDATE: Zwischenzeitlich haben sich die Betreiber der auf Fläche Fl. Nr. 1948 vor einigen Jahren angelegten Beeren-Plantage zum Vorhaben geäußert. Das entsprechende Schreiben wurde den Gemeinderatsmitgliedern mit der Sitzungsvorlage ausgereicht. Die Betreiber der Beeren-Plantage teilen mit, dass aus verschiedenen Gründen eine Mischnutzung der Fläche „PV-Anlage PLUS Beeren-Plantage“ nicht möglich ist und sie im Sinne eines Fortbestandes der Plantage den Gemeinderat bitten, das Vorhaben abzulehnen. Der zwischen Betreiber-Familie und Flächeneigentümer geschlossene Pachtvertrag läuft lt. Auskunft noch 11 Jahre. Insofern ist davon auszugehen, dass die nachfolgend wiedergegebene Aussage des Projekt-Initiators zu Agri-PV-Optionen zumindest nicht auf die Beeren-Plantage im Status quo bzw. in den nächsten 11 Jahren zutrifft. Weitere Informationen zur konkreten Verfügbarkeit der anderen Flächen liegen nicht vor.

Eine unverbindliche, informelle Erstabfrage bei den Eigentümern der weiteren im Raum stehenden Flächen hat folgendes Stimmungsbild ergeben:
  1. Die Eigentümer der Wiesen-Flächen (Fl. Nr. 1631 + 1632 – siehe Karte unten) südlich der Bahn (= anliegend am sog. „alten Brenner“) sind grds. gesprächsbereit (Gesamtgröße: circa 40.000m², wobei ~ 2.500m² davon in Gemeindebesitz sind).
  2. Die weiteren Eigentümer der Flächen nördlich der Bahn haben breit-mehrheitlich kein Interesse bzw. sind die Flächen dort für Naturschutzprojekte bzw. Ausgleichsflächen vorgesehen (insb. die nassen Bereiche entlang der Bahn). 




Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat begrüßt die geplante Entwicklung und stellt im Falle des weiteren Projektverlaufs grundsätzlich in Aussicht, die notwendigen Beschlussfassungen – vorbehaltlich etwaiger fachlicher, rechtlicher oder städtebaulicher Bedenken/ Einwände - auf den Weg zu bringen (=> Änderung Flächennutzungsplan, Aufstellung Bebauungsplan).


Ggf. können weitere Beschluss-Ergänzungen aufgenommen werden, z. B. die Vorfestlegung eines Teilbereichs des angefragten Gebiets, etc. => Gegenstand der Diskussion in der Sitzung.

Beschluss 1

GR Brix stellt einen Antrag zur Geschäftsordnung - Vertagung des TOP 3 
Begründung: die derzeitig aktuelle politische Entwicklung hinsichtlich der Erweiterung möglicher Flächennutzungen für Photovoltaikanlagen sollte abgewartet werden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 11

Beschluss 2

Der Gemeinderat begrüßt die geplante Entwicklung und stellt im Falle des weiteren Projektverlaufs grundsätzlich in Aussicht, die notwendigen Beschlussfassungen – vorbehaltlich etwaiger fachlicher, rechtlicher oder städtebaulicher Bedenken/ Einwände – für die angegebenen Flächen südlich und nördlich der Bahnlinie auf den Weg zu bringen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 13

Beschluss 3

Der Gemeinderat begrüßt die geplante Entwicklung und stellt im Falle des weiteren Projektverlaufs grundsätzlich in Aussicht, die notwendigen Beschlussfassungen – vorbehaltlich etwaiger fachlicher, rechtlicher oder städtebaulicher Bedenken/ Einwände – für die angegebenen Flächen südlich der Bahnlinie (Fl.Nr. 1631 und 1632) auf den Weg zu bringen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 4

Datenstand vom 24.02.2022 18:06 Uhr