Daten angezeigt aus Sitzung:
49. Sitzung des Marktgemeinderates, 27.05.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Gremium wird darüber unterrichtet, dass der Bebauungsplan Schaibing Süd durch den Marktgemeinderat Untergriesbach am 26.09.2018 vorbehaltlich der Einarbeitung der damals beschlossenen Änderungen als Satzung beschlossen worden sei. Aktuell ist die Planung gemäß Bericht des Bürgermeisters noch nicht in Kraft gesetzt, da dies erst mit Feststehen der Erschließungskonditionen erfolgen sollte.
Nun habe sich in Abstimmung mit Herrn Tobias Schmid und Herrn Christoph Windpassinger eine Lösung ergeben, mit der eine Erschließung im kommenden Jahr ermöglicht werden könne. Auf Basis der bisherigen Erschließungsverträge soll die Erschließung der Firma der beiden Partner als Erschließungsträgerin übertragen werden. Die Erschließung würde eine Eigenbebauung von zwei Parzellen durch die Erschließungsträger und eine Vermarktung der übrigen Parzellen an die Interessenten des Marktes Untergriesbach beinhalten. Für alle Parzellen würde ein Wiederkaufsrecht zur Bebauungssicherung eingetragen.
Der Vertrag befinde sich derzeit in Ausarbeitung und werde dem Gremium in der nächsten Sitzung zur Beschlussfassung vorgelegt.
Da die letzte Auslegung des Bebauungsplanes und die Beschlussfassung aber zwischenzeitlich mehr als 5 Jahre zurückliegen und nach dem Wunsch der potentiellen Erschließungsträger auch einige Anpassungen in der Planung erfolgen sollen, wird nach Auffassung der Verwaltung eine nochmalige Auslegung benötigt. Im Zuge dieser Auslegung könne dann insbesondere die aktuelle Regelung zu den Wohneinheiten angepasst werden (derzeit maximal 2 Wohneinheiten pro Parzelle). Im Sinne der gewünschten Nachverdichtung der Bebauung und aufgrund der steigenden Bau- und Grundstückskosten ist es aus der Zeit gefallen, wenn nur eine oder zwei Wohneinheiten pro Grundstück zugelassen werden. Daher ist es aus Sicht der Verwaltung sinnvoll, wenn auf den kleineren Parzellen bis zu 3 Wohneinheiten und auf den beiden größeren bis zu 5 Wohneinheiten zugelassen werden. Zudem sollte in der Planung klargestellt werden, dass die Bauweise EG, OG und ausgebautes DG (nicht als Vollgeschoß) grundsätzlich zulässig ist. Das bedeutet, dass man mit der aktuellen Wandhöhe von 7,50 m zwei Vollgeschoße und ein DG mit Kniestock bauen könnte. Die Zulässigkeit eines Kniestocks müsste für alle Gebäudetypen in die Festsetzungen aufgenommen werden. Im DG ergäbe sich dann jeweils eine gut nutzbare Mansardenwohnung und der Baukörper würde nicht anders aussehen, als aktuell vorgesehen. Sofern mehr Wohneinheiten eingerichtet werden, sei aber auch der Stellplatznachweis entsprechend zu erbringen. Pro Wohneinheit seien dann 1,5 Stellplätze notwendig.
Hinsichtlich der Erschließungsregelung sei vorgesehen, dass im Zuge der nun anstehenden Erschließung des Plangebiets auf den Bau der beiden Stiche Richtung Süden sowie des Wendehammers verzichtet werden kann. Im Gegenzug wäre aber die Durchfahrt auf der Fl.Nr. 26/1, Gemarkung Schaibing herzustellen. Mit der so entstehenden Ringstraße könne die Erschließung gesichert werden. Der Stich bis zur Hauszufahrt Zieglmeier werde mit erschlossen, soweit dies von den Eigentümern gewünscht wird.
Sofern im Falle einer künftigen Erweiterung einmal die beiden Stiche und/oder der Wendehammer nötig würden, müssten diese im Zuge der Erweiterung hergestellt und kostentechnisch dann auch diesem Bauabschnitt zugerechnet werden.
Wenn durch den Marktgemeinderat eine Zustimmung zu dieser Vorgehensweise erfolgt, würde die Planung nun in der angesprochenen Form angepasst und unmittelbar zur erneuten Fachstellen- und Öffentlichkeitsbeteiligung freigegeben.
Im Rahmen der Beratung wird aus dem Gremium darauf hingewiesen, dass nach dem vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes als Dachformen sowohl Sattel- als auch Pult-, Walm- und Zeltdach zugelassen seien. Da in anderen Baugebieten die Dachformen Walm-, Zelt- und Pultdach ausgeschlossen seien, solle man sich Gedanken darüber machen, ob dies in der vorliegenden Planung nicht auch angepasst werden soll, um hier eine einheitliche Linie zu erreichen.
Beschlussvorschlag
Beschluss 1:
Der Marktgemeinderat Untergriesbach beschließt, dass auch im Verfahren der nochmaligen Auslegung des Bebauungsplanes „WA Schaibing Süd“ zur Anpassung der Zahl der Wohneinheiten die bisher festgesetzten zulässigen Dachformen beibehalten werden sollen.
Beschluss 2:
Der Marktgemeinderat Untergriesbach stimmt der dargestellten Vorgehensweise zur Erschließung des Baugebiets „WA Schaibing Süd“ grundsätzlich zu. Die Verwaltung wird mit der Ausarbeitung der entsprechenden Vertragsgrundlage und der Vorlage an den Marktgemeinderat beauftragt.
Beschluss 3:
Der Marktgemeinderat Untergriesbach hebt den Satzungsbeschluss vom 26.09.20218 zum Bebauungsplan „WA Schaibing Süd“ auf, beauftragt den Architekten mit den nachfolgenden Änderungen:
- Anpassung der maximal zulässigen Wohneinheiten auf den Parzellen 5, 6, 10, 11 und 12 von derzeit zwei auf künftig drei Wohneinheiten.
Anpassung der maximal zulässigen Wohneinheiten auf den Parzellen 3 und 4 von derzeit zwei auf künftig fünf Wohneinheiten.
Feststellen der grundsätzlichen Zulässigkeit des Haustyps EG, OG und ausgebautes DG (nicht als Vollgeschoß) unabhängig von der Hangneigung
Festlegung der notwendigen Stellplatzanzahl von 1,5 Stellplätzen pro Wohneinheit
und gibt die angepasste Planung zur erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit und der Fachstellen gemäß § 4a BauGB frei.
Beschluss 1
Der Marktgemeinderat Untergriesbach beschließt, dass auch im Verfahren der nochmaligen Auslegung des Bebauungsplanes „WA Schaibing Süd“ zur Anpassung der Zahl der Wohneinheiten die bisher festgesetzten zulässigen Dachformen beibehalten werden sollen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 7
Beschluss 2
Der Marktgemeinderat Untergriesbach stimmt der dargestellten Vorgehensweise zur Erschließung des Baugebiets „WA Schaibing Süd“ grundsätzlich zu. Die Verwaltung wird mit der Ausarbeitung der entsprechenden Vertragsgrundlage und der Vorlage an den Marktgemeinderat beauftragt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Beschluss 3
Der Marktgemeinderat Untergriesbach hebt den Satzungsbeschluss vom 26.09.20218 zum Bebauungsplan „WA Schaibing Süd“ auf, beauftragt den Architekten mit den nachfolgenden Änderungen:
- Anpassung der maximal zulässigen Wohneinheiten auf den Parzellen 5, 6, 10, 11 und 12 von derzeit zwei auf künftig drei Wohneinheiten.
Anpassung der maximal zulässigen Wohneinheiten auf den Parzellen 3 und 4 von derzeit zwei auf künftig fünf Wohneinheiten.
Feststellen der grundsätzlichen Zulässigkeit des Haustyps EG, OG und ausgebautes DG (nicht als Vollgeschoß) unabhängig von der Hangneigung
Festlegung der notwendigen Stellplatzanzahl von 1,5 Stellplätzen pro Wohneinheit
und gibt die angepasste Planung zur erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit und der Fachstellen gemäß § 4a BauGB frei.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Marktgemeinderatsmitglied Dr. Christian Grünberger ist aus beruflichen Gründen bei Beratung und Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht anwesend.
Datenstand vom 11.06.2024 10:31 Uhr