Interkommunale Zusammenarbeit - Beratung und Beschlussfassung zur Beteiligung des Marktes Untergriesbach an einem Regionalwerks in Zusammenarbeit mit dem Landkreis und den Landkreiskommunen


Daten angezeigt aus Sitzung:  50. Sitzung des Marktgemeinderates, 17.06.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Untergriesbach) 50. Sitzung des Marktgemeinderates 17.06.2024 ö beschließend 8

Sachverhalt

Seitens der Verwaltung wird berichtet, dass im Rahmen einer Informationsveranstaltung des Landkreises Passau den Kommunen des Landkreises die Idee zur Gründung eines Regionalwerks vorgestellt worden ist. Mit dem Regionalwerk soll den Kommunen unter Mitwirkung einer Regionalwerk-Geschäftsstelle mit Fachpersonal die Möglichkeit eröffnet werden, den Ausbau von Produktionsanlagen erneuerbarer Energien im Landkreis und vor allem auf dem eigenen Gemeindegebiet mitzugestalten.

In einem ersten Schritt soll die Projektentwicklung vorrangig von Photovoltaikanlagen in den Mittelpunkt des Handelns gestellt werden. Bisher könnten die Kommunen derartige Projekte nur in der Phase der Bauleitplanung begleiten und hier mehr oder weniger die Wünsche der Investoren erfüllen. Die finanzielle Beteiligung beschränke sich mit Inbetriebnahme der Anlagen in der Regel auf die mögliche freiwillige Beteiligung von 0,2 ct/kWh. Im Idealfall werde die Kommune auch noch durch Gewerbesteuerzahlungen an der Anlage beteiligt.

Durch das Regionalwerk sollen die Interessen der Kommunen besser in die Projektierung von derartigen Anlagen einfließen und die Ziele der Kommune sollen von vornherein Berücksichtigung finden. Ein wesentliches Ziel zur Standortsicherung von Unternehmen sollte hier die Bereitstellung von vergleichsweise günstiger, regionaler und „grüner“ Energie sein. Dies werde sich nach Auffassung der Redner bei der Infoveranstaltung in den kommenden Jahren als erheblicher Standortfaktor etablieren. Durch das Regionalwerk sollen Kommunen direkt an den Anlagen beteiligt werden und das Ziel soll keine Gewinnabsicht für die Kommunen oder das Regionalwerk sein, sondern die Bereitstellung vergleichsweise günstiger Energie.

Weiteres Ziel des Regionalwerks soll die Abstimmung mit den Netzbetreibern sein, welche Trassen bestmöglich für den Transport der dezentral erzeugten Energie genutzt und ausgebaut werden könnten. Auf Basis dieser Netzkonzepte würden die Kommunen auch eine Vorgabe für Flächen erhalten, auf denen es sich auch lohnt Bauleitplanung zu betreiben, da die wirtschaftliche Sicherung von Einspeisepunkten auch möglich wäre. Zudem ließen sich in der Folge weiter Projekte mit dem Regionalwerk koordiniert angehen. Hier wären die Wasserstofferzeugung, -nutzung und ‑speicherung, die Energiespeicherung und Nutzung in Form von Wärme, der Aufbau von Anlagen mit Direktversorgung zu Großabnehmern und der Handel mit Energie weitere Schritte, die nach und nach entwickelt werden könnten.

Als Zeitplan sei bei der Informationsveranstaltung die Vorbereitung und Abwicklung der Gründung eines Regionalwerks bis 31.03.2025 in Aussicht gestellt worden. Während der Anlaufphase sollen einzelne Projekte entwickelt und der Personalstamm bedarfsgemäß angelegt werden. Für die Jahre 2025 und 2026 werde von einem Budget ausgegangen, welches durch die Erhebung von ca. 0,50 EUR/Einwohner aller Mitgliedskommunen gedeckt würde. Das würde für den Markt Untergriesbach eine Kostenbeteiligung von rund 3.000,-- EUR pro Jahr bedeuten.

Das Regionalwerk wäre als Gesellschaft geplant, an der zu 49 % der Landkreis und zu 51 % die Kommunen beteiligt werden sollen. Die einzelnen Projekte sollen dann in jeweils eigene Projektgesellschaften ausgelagert werden, an denen wiederum das Regionalwerk zu 51 % beteiligt ist und die restlichen 49 % z.B. dem Grundstückseigentümer, Bürgerinnen und Bürgern oder auch Investoren gehören. Im Rahmen der 51 %-Beteiligung wäre es den Kommunen möglich, sich konkret an bestimmten Projekten zu beteiligen und darüber auch Einfluss auf den Bereitstellungspreis der Energie zu nehmen und gegebenenfalls auch Überschüsse zu generieren.

Zur Vorbereitung auf die Sitzung sind die Unterlagen aus der Präsentation der Infoveranstaltung im Ratsinformationssystem bereitgestellt worden.

Eine wesentliche Diskussion zum Sachverhalt ergibt sich nicht. In den Wortbeiträge wird deutlich, dass das Gremium einem Beitritt zu diesem interkommunalen Zusammenschluss positiv gegenübersteht. Eine Entscheidung soll erst getroffen werden, wenn die genauen Bedingungen sowie die konkrete finanzielle Beteiligung bekannt sind und vorgelegt werden.

Datenstand vom 01.07.2024 10:57 Uhr