Bauantrag auf Geländeauffüllung in Untergriesbach auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 744, Gemarkung Untergriesbach
Daten angezeigt aus Sitzung:
51. Sitzung des Marktgemeinderates, 22.07.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Gremium wird darüber unterrichtet, dass Herr Anton Neudorfer, Passauer Straße 24, 94107 Untergriesbach einen Bauantrag auf eine Geländeauffüllung in Untergriesbach auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 744, Gemarkung Untergriesbach stellt.
Das geplante Bauvorhaben befindet sich im baurechtlichen Außenbereich und sei daher im Gremium zu beraten und zu befürworten.
Begründet wird der Antrag gemäß Sachverhaltsdarstellung mit der Notwendigkeit eines Geländeausgleichs als Fahrt, um die unterliegende Grundstücksfläche bewirtschaften zu können. Durch das Grundstück verläuft ein gemeindlicher Kanal. Beschädigungen an diesem Kanal dürfen sich durch die Maßnahme nicht ergeben und bestehende Schächte sind auf Kosten des Antragstellers an die neue Geländeoberfläche anzugleichen.
Durch die Neugestaltung des Geländes ergibt sich eine zum Nachbargrundstück abfallende neue Böschung. Die Gestaltung dieser Böschung hat so zu erfolgen, dass die Nachbargrundstücke nicht durch konzentriert abfließendes Oberflächenwasser beeinträchtigt werden. Sicherungsmaßnahmen liegen im Verantwortungsbereich des Antragstellers.
Beschlussvorschlag
Der Markt Untergriesbach erteilt dem Bauantrag von Herrn Anton Neudorfer, Passauer Straße 24, 94107 Untergriesbach auf eine Geländeauffüllung in Untergriesbach auf dem Grundstück mit der Fl.Nr.: 744, Gemarkung Untergriesbach das gemeindliche Einvernehmen.
Durch das Grundstück verläuft ein gemeindlicher Kanal. Beschädigungen an diesem Kanal dürfen sich durch die Maßnahme nicht ergeben und bestehende Schächte sind auf Kosten des Antragstellers an die neue Geländeoberfläche anzugleichen.
Durch die Neugestaltung des Geländes ergibt sich eine zum Nachbargrundstück abfallende neue Böschung. Die Gestaltung dieser Böschung hat so zu erfolgen, dass die Nachbargrundstücke nicht durch konzentriert abfließendes Oberflächenwasser beeinträchtigt werden. Sicherungsmaßnahmen liegen im Verantwortungsbereich des Antragstellers.
Beschluss
Der Markt Untergriesbach erteilt dem Bauantrag von Herrn Anton Neudorfer, Passauer Straße 24, 94107 Untergriesbach auf eine Geländeauffüllung in Untergriesbach auf dem Grundstück mit der Fl.Nr.: 744, Gemarkung Untergriesbach das gemeindliche Einvernehmen.
Durch das Grundstück verläuft ein gemeindlicher Kanal. Beschädigungen an diesem Kanal dürfen sich durch die Maßnahme nicht ergeben und bestehende Schächte sind auf Kosten des Antragstellers an die neue Geländeoberfläche anzugleichen.
Durch die Neugestaltung des Geländes ergibt sich eine zum Nachbargrundstück abfallende neue Böschung. Die Gestaltung dieser Böschung hat so zu erfolgen, dass die Nachbargrundstücke nicht durch konzentriert abfließendes Oberflächenwasser beeinträchtigt werden. Sicherungsmaßnahmen liegen im Verantwortungsbereich des Antragstellers.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Marktgemeinderatsmitglied Regina Paleczek ist bei Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt noch nicht anwesend.
Datenstand vom 05.08.2024 12:38 Uhr