Konzessionsvertrag Strom - Bekanntgabe Ablauf am 10.01.2027 und Veröffentlichung Bundesanzeiger


Daten angezeigt aus Sitzung:  51. Sitzung des Marktgemeinderates, 22.07.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Untergriesbach) 51. Sitzung des Marktgemeinderates 22.07.2024 ö beschließend 16

Sachverhalt

Bürgermeister Duschl informiert den Marktgemeinderat, dass der zwischen der Bayernwerk Netz GmbH und dem Markt Untergriesbach bestehende Konzessionsvertrag Strom zum 10.01.2027 endet.

Nach § 46 Abs. 3 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ist der Markt verpflichtet, den Ablauf des Konzessionsvertrages spätestens zwei Jahre vor Vertragsende in geeigneter Weise bekannt zu machen. Der Markt habe hierbei die übliche Form der Bekanntmachung im Bundesanzeiger gewählt. Interessenten am Abschluss eines neuen Konzessionsvertrages hätten ihre schriftliche Bewerbung innerhalb drei Monaten nach Erscheinen dieser Bekanntmachung beim Markt Untergriesbach abzugeben.

Nach Eingang der Bewerbungen wird die Verwaltung dem Marktgemeinderat berichten.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat nimmt vorstehenden Sachverhalt zustimmend zur Kenntnis.

Beschluss

Der Marktgemeinderat nimmt vorstehenden Sachverhalt zustimmend zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.08.2024 12:38 Uhr