Hallenbad Gymnasium Untergriesbach - Beratung und Beschlussfassung zum Betrieb 2024/25 auf Grundlage neuer Kostenumlegung durch den Landkreis Passau


Daten angezeigt aus Sitzung:  53. Sitzung des Marktgemeinderates, 16.10.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Untergriesbach) 53. Sitzung des Marktgemeinderates 16.10.2024 ö beschließend 7

Sachverhalt

Bürgermeister Duschl berichtet, dass in der Vergangenheit die Nutzung des Hallenbades am Gymnasium Untergriesbach mit dem Landkreis Passau auf Basis einer Nutzungspauschale abgerechnet worden ist. Diese habe seit Beginn der Vereinbarung im Herbst 2017 konstant 40 EUR pro Nutzungsstunde betragen. Zu der sich hier ergebenden Summe kämen noch die Personalkosten für die Beckenaufsicht.

In der Saison 2023/24 seien für 35 Öffnungstage à 3 bzw. 3,5 Stunden Betriebskosten in Höhe von 4.580,‑‑ EUR angefallen. An Personalkosten seien 1.734,25 EUR aufgewendet worden, sodass sich ein Gesamtaufwand von 6.314,25 EUR ergeben habe. Dem hätten Einnahmen aus Eintrittsgebühren in Höhe von 954,‑‑ EUR gegenüber gestanden. Das bedeute ein Saisondefizit von 5.360,25 EUR.

Bei 474 Badegästen in der Saison 2023/24 (durchschnittlich 13,54 Besucher/Badetag) ergibt das gemäß Betriebskostenabrechnung ein Defizit pro Badegast in Höhe von 11,31 EUR. Die Aufwendung von rund 5.500,-- EUR für eine Saison Hallenbadbetrieb hält sich aus Sicht der Verwaltung jedoch insgesamt in Grenzen und lasse sich als Angebot an die Bürgerinnen und Bürger und als Beitrag zur Gesundheitsvorsorge im Bereich der freiwilligen rechtfertigen.

Zur Saison 2024/25 möchte der Landkreis Passau die Nutzungsabrechnung jedoch umstellen und dem Markt die nach Nutzungsstunden anteiligen Kosten an den Gesamtbetriebskosten in Rechnung stellten. Aus einer Bespielberechnung auf Basis von Erfahrungswerten ergäbe sich ein Nutzungsentgelt in Höhe von rund 17.700,-- EUR bei Nutzung auch in den Ferien bzw. in Höhe von rund 15.400,-- EUR bei Nutzung nur außerhalb der Ferien. Das würde eine Steigerung des Nutzungsentgelts auf rund das Vierfache der bisherigen Miete bedeuten. Einschließlich der Personalkosten würde der Badebetrieb am Gymnasium den Markt Untergriesbach dann rund 19.500,‑‑ EUR kosten. Bei dem gegenüberstehenden Einnahmen von rund 1.000,-- EUR wäre bei dieser Regelung mit einem Defizit von 18.500,-- EUR zu rechnen.

Vor dem Hintergrund der erfahrungsgemäß geringen Besucherzahl über die gesamte Saison hinweg wäre ein derartiger Aufwand aus Sicht der Verwaltung trotz aller positiven Aspekte, die ein öffentlicher Badebetrieb während der Wintermonate mit sich bringt, nicht zu rechtfertigen. Die Verwaltung werde mit dem Landkreis nochmal über eine einvernehmliche Lösung und eine angepasste Erhöhung der Nutzungsgebühr sprechen. Seitens des Gremiums soll eine Preisgrenze vorgegeben werden, die als Verhandlungsposition mit dem Landkreis für die Verwaltung dienen könne.

Im Rahmen der Beratung wird aus dem Gremium angeführt, dass eine Nutzungsgebühr für die Kommune zur Bereitstellung der öffentlichen Nutzung des Bades auch durch den Landkreis in einem angemessenen Rahmen gehalten werden solle. Die Gemeindebürger seien auch Landkreisbürger und zudem sei das Bad für die gesamte Öffentlichkeit und nicht nur für die Untergriesbacherinnen und Untergriesbacher geöffnet. Die Kosten, die der Landkreis nun umlegen möchte blieben auch dann nahezu vollständig bestehen, wenn der Markt keine öffentliche Nutzung anbieten würde. Anlassbezogen für die Nutzung durch den Markt seien allenfalls Kosten, die für Reinigungspersonal nach der gemeindlichen Nutzung am Freitag anfallen, soweit hier eine gesonderte Reinigung erfolgt und die Stromkosten für die Beleuchtung sowie das Wasser für die Duschen der Badegäste.

Seitens des Marktgemeinderates wird angeführt, dass eine adäquate Erhöhung der Nutzungsgebühr nachvollziehbar, weil die Kosten in den vergangenen Jahren in allen Bereichen – insbesondere im Bereich Energie – gestiegen seien. Eine nahezu Verdreifachung der Nutzungsgebühr könne jedoch nicht nachvollzogen werden. Auf Basis der allgemeinen Preissteigerung und der erstmaligen Vereinbarung der Nutzung im Herbst 2017 ist aus Sicht des Marktgemeinderates eine Anpassung der Nutzungsgebühr auf 50,‑‑ EUR pro Nutzungsstunde bzw. maximal 6.000,-- EUR an Gesamtnutzungsgebühr zu vertreten. Im Falle wesentlich höherer Nutzungsentgelte wäre eine Bereitstellung des Angebots einer öffentlichen Badnutzung auch vor dem Hintergrund nicht mehr tragbar, dass der Markt Untergriesbach auch die Personalkosten der Beckenaufsicht zu tragen habe. Mit den im Raum stehenden Zahlen des Landkreises würde sich pro Badegast ein Defizit von rund 40,‑‑ EUR ergeben. Das ist nach Auffassung des gesamten Gremiums keinesfalls zu vertreten.

Aus dem Marktgemeinderat wird darauf hingewiesen, dass man gegebenenfalls auch auf politischer Ebene mit dem Landkreis kommunizieren soll, um letztlich eine für alle Seiten tragbare und einvernehmliche Lösung zu finden. Einfach hinnehmen könne man es nicht, wenn letztlich die angekündigte Abrechnungsmethode tatsächlich zur Schließung des Bades für die öffentliche Nutzung führe.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat Untergriesbach beauftragt die Verwaltung nochmals mit dem Landkreis Passau über ein angemessenes Nutzungsentgelt für einen öffentlichen Badebetrieb am Hallenbad des Gymnasiums Untergriesbach zu verhandeln. Der Rahmen für die maximale Nutzungsgebühr muss im Bereich der allgemein zu erwartenden Kostensteigerungen in Bezug auf den Nutzungszeitraum seit der letzten Anpassung sein und auch haushaltsrechtlich für den Markt vertretbar sein. Bei der Bereitstellung des Angebots einer öffentlichen Badenutzung handelt es sich um eine freiwillige Leistung, die auch wirtschaftlich vertretbar sein muss. Für den Landkreis fallen die Kosten des Schwimmbadbetriebes ohnehin an und jede Beteiligung des Marktes verringert das Defizit.

Beschluss

Der Marktgemeinderat Untergriesbach beauftragt die Verwaltung nochmals mit dem Landkreis Passau über ein angemessenes Nutzungsentgelt für einen öffentlichen Badebetrieb am Hallenbad des Gymnasiums Untergriesbach zu verhandeln. Der Rahmen für die maximale Nutzungsgebühr muss im Bereich der allgemein zu erwartenden Kostensteigerungen in Bezug auf den Nutzungszeitraum seit der letzten Anpassung sein und auch haushaltsrechtlich für den Markt vertretbar sein. Bei der Bereitstellung des Angebots einer öffentlichen Badenutzung handelt es sich um eine freiwillige Leistung, die auch wirtschaftlich vertretbar sein muss. Für den Landkreis fallen die Kosten des Schwimmbadbetriebes ohnehin an und jede Beteiligung des Marktes verringert das Defizit.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.10.2024 14:43 Uhr