Bekanntgabe, Beratung und ggf. Beschlussfassung zu den Anträgen aus den Bürgerversammlungen 2024


Daten angezeigt aus Sitzung:  54. Sitzung des Marktgemeinderates, 18.11.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Untergriesbach) 54. Sitzung des Marktgemeinderates 18.11.2024 ö beschließend 6

Sachverhalt

Bürgermeister Duschl berichtet dem Gremium über die Anträge und Anfragen aus den Bürgerversammlungen des Marktes Untergriesbach, die sich aus dem nachfolgenden Auszug der Niederschriften zu den Bürgerversammlungen ergeben. Die Vorschläge der Verwaltung zum weiteren Umgang mit den Anträgen und Anfragen werden im Sachverhalt rot dargestellt und durch den Bürgermeister bzw. Kämmerer Hegedüsch und Geschäftsleiter Graml erläutert.


Bürgerversammlung Gottsdorf 

  • 05.11.2024; Landgasthof „Zum Lang“, Gottsdorf; 
  • Beginn: 19:30 Uhr, Ende 21:35 Uhr; 
  • 45 Besucher/innen

Schriftführer: Kämmerer Tobias Hegedüsch


  • Hotel und Bad Gottsdorf

Johann Stemplinger (Am Dorfbach) stellt vor seiner Anfrage fest, dass das geänderte Format der Bürgerversammlung mit verschiedenen Drohnenvideos sehr gelungen sei. Es habe ihm jedoch eine Aufnahme des aktuellen Geländes des Bad Gottsdorf gefehlt um den aktuellen Missstand in dieser Angelegenheit aufzuzeigen. Zudem vermisse er eine regelmäßigere Information zum aktuellen Sachstand in dieser Angelegenheit.

Bürgermeister Duschl bedankt sich für das Lob im Hinblick auf die Präsentation zur Bürgerversammlung und schließt sich dem Dank hinsichtlich der Arbeit der Bediensteten und Praktikanten an. 

Bezüglich des Sachstands zum Projekt Hotel und Bad Gottsdorf erklärt der Bürgermeister, dass im Rahmen der Gemeinderatsklausur im Frühjahr 2024 Herr Walter Schätzl mit den weiteren Projektbeteiligten das Konzept zur Planung und Umsetzung vorgestellt hat. Dieses Konzept habe durchaus positiv überzeugen können, jedoch fehlt es bis dato an der Umsetzung seitens der Projektanten. Infolge dessen hat der Marktgemeinderat nach Darstellung des Bürgermeisters nun den Beschluss gefasst, dass die Verwaltung die Rückabwicklung dieses Projekts inklusive Grundstücksrückübertragung prüfen und das Ergebnis im Gremium vorstellen soll. 


Keine weitere Veranlassung


  • Energiespeicher Riedl

Martin Greindl sen. (Brunndobl) erkundigt sich zum aktuellen Sachstand bezüglich des Energiespeichers Riedl.

Bürgermeister Duschl antwortet, dass sich im Vergleich zur letztjährigen Bürgerversammlung keine wesentlichen Neuerungen ergeben hätten. Die Verbescheidung des Planfeststellungsverfahrens durch das Landratsamt Passau soll laut deren Aussage bis Ende dieses Jahres erfolgen. Das Tourismuskonzept, welches aus dem Jahr 2014 stammt, muss jedoch aktualisiert werden. Außerdem sind diverse Nachreichungen aufgrund der stattgefundenen Erörterungstermine nötig.

Keine weitere Veranlassung


  • Mobilfunkmasten Gottsdorf und Jochenstein

Andreas Pilsl (Mitterweg) und Christian Schmid (Riedl) bitten den Bürgermeister um kurze Darstellung des aktuellen Sachstands bezüglich der Mobilfunkmasten Gottsdorf und Jochenstein.

Bürgermeister Duschl stellt dar, dass der Bauantrag zum Mobilfunkmasten Gottsdorf im Jahr 2022 eingereicht worden ist. Der Einwand des Naturschutzes zum erstellten Naturschutzgutachten, die Errichtung im öffentlichen Grün bzw. außerhalb der Baugrenzen beeinträchtigten das Vorhaben so sehr, dass der Bauantrag im Jahr 2023 durch den Antragsteller wieder zurückgenommen worden ist. Bis dato ist auch auf Rückfrage durch die Verwaltung keine weitere Rückmeldung seitens des Antragstellers ergangen.

Bezüglich des Mobilfunkmasten Jochenstein erläutert der Bürgermeister, dass aktuell eine Realisierung am Standort Kläranlage Jochenstein erfolgen wird. Die Umsetzung soll laut Antragsteller bis Ende 2024 erfolgen. Die Sicherstellung des Breitbandzugangs muss jedoch vorab noch durch den Antragsteller geklärt werden.

Keine weitere Veranlassung


  • Baugebiet „WA Gottsdorf – Mitterweg“

Andreas Pilsl (Mitterweg) erkundigt sich zum aktuellen Sachstand bezüglich des Baugebiets „WA-Gottsdorf-Mitterweg“.

Bürgermeister Duschl antwortet, dass bereits ein gültiger Bebauungsplan vorliegt. Jedoch verzögerten sich die Errichtung der Erschließungsanlagen aus verschiedenen Gründen. Einerseits fehlte es in der Vergangenheit dem Markt Untergriesbach an den finanziellen Mitteln zur Umsetzung, andererseits gestalteten sich die ersten Kontaktaufnahmen mit potentiellen Erschließungsträgern als nicht besonders aussichtsreich. Zudem ist aktuell ersichtlich, dass die Parzellengrößen im Bebauungsplan mit teils zwischen 800 m² und 1.000 m² nicht mehr überwiegend den Wünschen der Bauwilligen Rechnung trägt. Infolge dessen wird die Verwaltung voraussichtlich im Jahr 2025 eine Änderung des Bebauungsplanes prüfen sowie die Erschließung prüfen.

Geschäftsleitung/Baumt zur Wiedervorlage 2025


  • Verbesserungsbeitrag Ertüchtigung Abwasseranlagen

Johann Stemplinger (Am Dorfbach) bittet den Bürgermeister bzw. den Kämmerer um kurze Erläuterung zum Sachstand der Verbesserungsbeitragszahlungen bzw. wann und in welcher Höhe mit der Schlusszahlung auch im Hinblick auf den Schadenfall Stadt Hauzenberg zu rechnen sei.

Bürgermeister Duschl und Kämmerer Hegedüsch verweisen auf die bereits erfolgten drei Vorauszahlungen aus den Jahren 2018 bis 2020. Der endgültige Verbesserungsbeitragsbescheid kann erst nach Erlass der endgültigen Verbesserungsbeitragssatzung mit den darin festgelegten Grund- und Geschoßflächen erstellt werden. Dies wird voraussichtlich im Herbst 2025 unter Bekanntwerden der restlichen Schlussrechnungen erfolgen. Der Schadenfall an den baulichen Anlagen der Stadt Hauzenberg wird die tatsächliche Schlusszahlung nicht oder nur in sehr geringem Umfang beeinflussen. Eine genauere Aussage kann aufgrund des Fehlens der tatsächlichen Kalkulation noch nicht getroffen werden. 

Geschäftsleitung/Kämmerei zur Wiedervorlage 2025


  • Regionalwerk Landkreis Passau

Hermann Greindl (Röhrndl) erkundigt sich zum aktuellen Sachstand des Regionalwerks Landkreis Passau und welche Vorteile dies für den Markt Untergriesbach hätte.

Bürgermeister Duschl stellt dar, dass eine gemeinsame Austausch- und Diskussionsrunde am 03. Juni 2024 in der Ruhstorf a. d. Rott für alle Gemeinden und deren Gremien zur Information über die mögliche Entwicklung eines gemeinsamen interkommunalen Regionalwerks stattgefunden hat. Im Zuge der kontinuierlichen Weiterentwicklung der Region und zur Stärkung der interkommunalen Zusammenarbeit bestehe die Möglichkeit, ein Regionalwerk zu gründen. Dieses Vorhaben ziele darauf ab, die Ressourcen und Kompetenzen des Landkreises Passau und der Kommunen zu bündeln und somit nachhaltige und effiziente Energielösungen für die Herausforderungen unserer Zeit und unsere Region zu schaffen. Ein Ziel dabei sei, den Ausbau der Energiewende im Interesse der Bürgerinnen und Bürger zu gestalten und die damit verbundene Wertschöpfung für die Allgemeinheit im Landkreis zu sichern. Die Energie könne künftig vor Ort erzeugt, vermarktet und auch verbraucht werden. 

Aktuell befinde sich das Regionalwerk noch in den Vorarbeiten zur Gründung. Nur wenn viele Kommunen sich beteiligen, entstünde ein großer Zusammenschluss, welcher auch Gewicht für zukünftige Entscheidungen haben könnte. Eine Gründung ist aktuell aufgrund einiger Ablehnungen seitens der Gemeinden noch fraglich. Die finanzielle Beteiligung beträgt 0,40 € pro Einwohner in den Jahren 2025 und 2026.

Keine weitere Veranlassung


  • Renaturierung des Gewässers Aubach im Bereich des ehemaligen Bades

Hermann Greindl (Röhrndl) stellt die Frage an den Bürgermeister, ob es richtig sei, dass auch bei einem Scheitern des Projekts Hotel/Bad Gottsdorf die Renaturierung des Gewässers Aubach erfolgen müsse.

Der Bürgermeister bejaht, da dies eine Auflage aus dem Wasserrechtsbescheid sei.

Keine weitere Veranlassung


  • Organismenwanderhilfe Jochenstein

Hermann Greindl (Röhrndl) stellt zudem die Frage an den Bürgermeister, bis wann die Organismenwanderhilfe bzw. Fischaufstiegshilfe baulich umgesetzt sein muss.

Der Bürgermeister antwortet, dass nach seiner Kenntnislage dies bis zum Ende des Jahres 2027 umgesetzt sein muss. 

Keine weitere Veranlassung


Bürgerversammlung Untergriesbach

  • Donnerstag, 07.11.2024; Gasthaus Lanz; 
  • Beginn: 19:30 Uhr, Ende 21:30 Uhr; 
  • 45 Besucher/innen

Schriftführer: Geschäftsleiter Michael Graml


  • Auswirkungen der Grundsteuerreform

Matthias Penz (Roll) erklärt, dass die Umsetzung der Grundsteuerreform aus seiner Sicht zu einer nicht verhältnismäßigen Mehrbelastung von Landwirten und zum Teil auch Gewerbetreibenden führe. Die Beispiele in der Präsentation hätten gezeigt, dass die künftige Belastung der Landwirte zum Teil ein Mehrfaches von dem darstelle, was bisher zur Zahlung fällig wurde. Hier stellt Herr Penz die Frage, wie der Markt Untergriesbach auf diese Ungleichbehandlung reagieren und die überproportionale Belastung senken wolle. Hier müsse durch eine gesonderte Festlegung der Grundsteuermessbeträge ein Ausgleich geschaffen werden.

Bürgermeister Duschl erklärt in seiner Antwort, dass der Markt Untergriesbach nicht für die Festlegung der Grundsteuermessbeträge verantwortlich sei. Dies erfolge ausschließlich durch das Finanzamt. Der Markt Untergriesbach setze auf Basis der Summe aller vorliegenden Grundsteuermessbeträge dann in der Folge die Hebesätze fest. Diese Hebesätze könnten nur für die Flächen der Grundsteuer A (landwirtschaftlich) und der Grundsteuer B (bebaut) unterschiedlich festgesetzt werden. Eine weitere Differenzierung könne nicht erfolgen. 

Die überproportional steigenden Grundsteuerbeträge für landwirtschaftliche Anwesen liegen nach Darstellung des Bürgermeisters in zwei Tatsachen begründet:

  1. Bisher waren die landwirtschaftlichen Anwesen in ihrer Gänze (einschließlich der Wohngebäude einer landwirtschaftlichen Hofstelle) der Grundsteuer A zugeordnet. Die Messbeträge in diesem Bereich waren und bleiben auch weiterhin geringer als die Messbeträge für bebaute Grundstücke.

Im Rahmen der neuen Regelung werden die Wohngebäude der Hofstellen und deren unmittelbarer Umgriff den Messbeträgen der Grundsteuer B unterworfen. Diese Messbeträge sind höher als die der Grundsteuer A und somit ergibt sich hier ein höherer Grundsteuerbetrag als bisher.

Die neue Regelung führt zu einer Gleichbehandlung der Landwirte und der übrigen Eigentümer von Wohngebäuden. Bisher waren die Landwirte aufgrund der Einstufung des Wohngebäudebereichs der Hofstelle in die landwirtschaftliche Grundsteuer bevorzugt.

  1. Wohngebäude auf landwirtschaftlichen Hofstellen haben in aller Regel bereits länger Bestand und die Messbetragsbewertung ist daher regelmäßig geringer als bei einer neuen Veranlagung. Durch die Neufeststellung der Messbeträge werden Differenzen ausgeglichen, die in der Vergangenheit nicht festgestellt worden sind.

Keine weitere Veranlassung


  • Ortskernsanierung und Ortsdurchfahrt Untergriesbach

Matthias Penz (Roll) stellt fest, dass die Stufenbeleuchtung an der Freitreppe vor dem Rathaus zumindest in Teilen regelmäßig defekt sei. Hier stelle sich die Frage, wer diese Elemente geplant und ausgeführt habe und ob man hier keine Lösung finden könne, die dauerhaft funktionsfähig sei. Andernfalls wäre zu überlegen, ob man diese Beleuchtung nicht gänzlich entfernen sollte.

Zu dieser Feststellung erklärt der Bürgermeister, dass auch die Verantwortlichen im Rathaus nicht mit der Funktion dieser Beleuchtung zufrieden seien. Zwar stelle der optische Akzent ein schönes gestalterisches Mittel dar, jedoch verursachen die ständigen defekte nur Ärger und Aufwand. Leider habe sich trotz intensiver Bemühungen bisher keine zufriedenstellende Lösung gefunden.

Bauamt im Hause mit der Bitte um Stellungnahme

Seitens des gemeindlichen Bauamts wird erläutert, dass diese Beleuchtung von Beginn an nicht richtig funktioniert habe. Zwischenzeitlich wird die Betreuung der Anlage durch die gemeindlichen Elektriker übernommen, um das Problem zu lösen und keine weiteren Wartungskosten mehr zu verursachen. Sofern sich die Fehleranfälligkeit nicht beheben lasse, wird man über eine Entfernung der Beleuchtung beraten müssen.


Matthias Penz stellt weiterhin fest, dass in diesem Bereich bei der Planung eine Außensteckdose vergessen worden sei. Sowohl der Christbaum vor dem Rathaus als auch die Lautsprecheranlage für den Nikolauseinzug müssten regelmäßig über ein Verlängerungskabel aus dem Keller des Rathauses versorgt werden.

In dieser Hinsicht gibt Bürgermeister Duschl Herrn Penz recht. Er verweist jedoch darauf, dass die vorübergehenden Lösungen auch praktikabel seien, da die Notwendigkeit ja nur auf überschaubare Zeiträume im Jahr beschränkt ist.

Bauamt im Hause mit der Bitte um Prüfung einer Lösungsoption bzw. Stellungnahme

Das gemeindliche Bauamt stellt fest, dass es in diesem Bereich eine Außensteckdose gibt. Diese war ursprünglich jedoch an die zeitliche Schaltung der Straßenbeleuchtung gekoppelt, sodass in einzelnen Fällen eine andere Lösung gefunden werden musste. Diese Installation ist inzwischen angepasst und die Steckdose ist für sich steuerbar.


Zudem weist Herr Penz erneut darauf hin, dass die Ausführung der Asphaltarbeiten der B388 im Bereich der Ortskernsanierung – insbesondere am Rathaus – nach seinem Empfinden sehr schlecht erfolgt sei. Die Straße weise hier erhebliche Wellen auf. Dies stelle er insbesondere Fest, wenn er den Bereich mit dem Traktor befahre. Auch die aktuellen Asphaltarbeiten im Zuge des Breitbandausbaus seien nicht zufriedenstellend ausgeführt. Herr Penz fragt konkret nach Bauabnahmen durch die Straßenbaulastträger und die Gemeinde sowie Gewährleistungsansprüchen.

Bezüglich dieser wiederholten Kritik von Herrn Penz erklärt Bürgermeister Duschl erneut, dass insbesondere für den Bereich der Ortskernsanierung eine Abnahme erfolgt sei, welche die ordnungsgemäße Ausführung innerhalb der Normen und Toleranzen ergeben hat. Das Staatliche Bauamt als Straßenbaulastträger sei in diese Maßnahme eingebunden gewesen und habe keine Beanstandungen gehabt. Das subjektive Empfinden bei der Nutzung der Straße könne natürlich einen anderen Eindruck vermitteln.

Hinsichtlich der Asphaltierung im Bereich der Breitbandmaßnahmen im weiteren Verlauf der B388 in Richtung Obernzell sichert Bürgermeister Duschl eine Klärung des Stands der Abnahme und eine Rückmeldung zu. 

Bauamt im Hause mit der Bitte um Stellungnahme

Das gemeindliche Bauamt bestätigt die Stellungnahme des Bürgermeisters. Im Bereich der Ortskernsanierung sei die ordnungsgemäße Ausführung der Asphaltarbeiten durch eine Abnahme festgestellt worden. Im weitergehenden Bereich der Breitbanderschließung seien noch Nacharbeiten nach dem Winter notwendig. Dies sei allerdings bewusst so erfolgt, damit vor der Feinmaßnahme etwaige natürliche Setzungen während des Winters erfolgen können.


Im Bereich der Rathausfreitreppe moniert Herr Penz zudem die Engstelle des Bürgersteigs auf der Seite des Rathauses. Hier sei es lediglich eine Frage der Zeit, bis es bei einem Ausweichmanöver zu einer Gefährdung von Fußgängern komme. Hier stelle sich dann die Frage, wer die Haftung im Falle eines Unglücks übernehme. Außerdem müssten sich dann Planer und Verantwortliche fragen, ob durch eine andere Lösung mehr Sicherheit geschaffen werden könnte.

Zu dieser Thematik stellt Bürgermeister Duschl fest, dass die bauliche Gestaltung in diesem Bereich von allen Fachstellen geprüft sei und den geltenden Normen entspreche. Aus der täglichen Erfahrung zeige sich sogar, dass das Ziel einer Drosselung der Geschwindigkeit an dieser Stelle durch die bauliche Gestaltung erreicht worden sei. Natürlich erforderten die Gegebenheiten durch die anstehenden Gebäude auf der südlichen Straßenseite und die sich daraus ergebende Engstelle auch Achtsamkeit aller Verkehrsteilnehmer. Bisher habe sich jedoch gezeigt, dass dies sehr gut funktioniere.

Keine weitere Veranlassung


  • Energiespeicher Riedl

Tobias Wöß (Grub) erkundigt sich zum aktuellen Sachstand bezüglich des Energiespeichers Riedl.

Bürgermeister Duschl antwortet, dass sich im Vergleich zur letztjährigen Bürgerversammlung keine wesentlichen Neuerungen ergeben hätten. Die Verbescheidung des Planfeststellungsverfahrens durch das Landratsamt Passau soll laut deren Aussage bis Ende dieses Jahres erfolgen. Das Tourismuskonzept, welches aus dem Jahr 2014 stammt, muss jedoch aktualisiert werden. Außerdem sind diverse Nachreichungen aufgrund den stattgefundenen Erörterungsterminen nötig.

Keine weitere Veranlassung


  • Planungen zu Baugebietserschließungen im Bereich Untergriesbach

Tobias Wöß (Grub) erkundigt sich zu den Absichten und Planungen hinsichtlich neuer Baugebietserschließungen im Bereich Untergriesbach und nähere Umgebung. 

Zu dieser Anfrage erklärt Bürgermeister Duschl, dass aktuell Planungen für den Bereich Lindenäcker (Ortsausgang in Richtung Obernzell) angestoßen werden. Ein erster Entwurfsplan sei aufgrund der damals noch anderen Gegebenheiten hinsichtlich der Baufinanzierungen zwischenzeitlich überholt. Die Nachfrage gehe hin zu einer guten Mischung aus verdichteter Bebauung mit Doppel- und Mehrfamilienhäusern sowie Einfamilienhäusern mit kleineren und mittleren Grundstücken. Auf dieser Basis werde die Planung nun überarbeitet. Dies sei auch in Gottsdorf (WA Mitterweg) und Schaibing (WA Schaibing Süd) der Fall.

Im Bereich der Bahnhofsiedlung sei der Bebauungsplan so gut wie fertig, hier habe sich jedoch ein naturschutzfachliches Problemfeld ergeben, das aktuell noch nicht gelöst ist. Sobald hier eine Lösung gefunden sei, könne man eine Umsetzung dieser Bebauung vorbereiten.

Die Erschließung des Baugebiets Rampersdorf ist laut dem Bericht des Bürgermeisters aufgrund der enorm gestiegenen Baukosten und der gesunkenen Nachfrage nach Bauparzellen in diesem Bereich vorerst verschoben.

Der Abschluss einer Erschließungsmaßnahme in oben dargestellten Plangebieten im Jahr 2025 erscheint nach Darstellung des Bürgermeisters nicht wahrscheinlich. Nach Abschluss der Planungen sei eher 2026 das Ziel der Maßnahmenumsetzung.

Keine weitere Veranlassung


  • Gehweg Grub in Richtung Mairau

Tobias Wöß (Grub) regt an, dass zwischen Grub und Mairau ein Gehweg errichtet werden soll, da dies eine beliebte Strecke für Spaziergänger sei. Der Verkehr in diesem Bereich sei relativ stark und teilweise würden hier hohe Geschwindigkeiten gefahren.

Zu dieser Anregung merkt Bürgermeister Duschl an, dass der Vorschlag bereits seit mehreren Jahren in die Überlegungen des Marktes einfließe. Solange jedoch keine Lösung im Kreuzungsbereich Mairau sowie ein Sanierungskonzept für die Langerstraße vorliegen, mache eine Einzelmaßnahme zur Gehwegherstellung keinen Sinn. Für den Abschnitt zwischen Grub und der Firma Huber gebe es jedoch bereits konkrete Vorplanungen, wie man gegebenenfalls eine vorgezogene Maßnahme ohne Asphaltierung umsetzen könne.

Bauamt im Hause mit der Bitte um Stellungnahme

Seitens des gemeindlichen Bauamts wird die aktuelle Planung einer Übergangslösung sowie der Vorliegenden Kostenschätzung nochmals überprüft. Im Zuge der Breitbanderschließung war eine Ausführung eines Provisoriums aufgrund fehlender Höhen nicht umsetzbar. Wie sich eine Teilumsetzung nun kostenmäßig darstellt, wird nun geprüft.


  • Gehweg Gymnasium in Richtung Zipf

Josef Kneidinger (Zipf) erkundigt sich nach dem Sachstand hinsichtlich eines Neubaus eines Geh- und Radweges vom Gymnasium nach Zipf. Hier ist seines Wissens nach vor einigen Jahren einmal ein Förderantrag gestellt worden, der dann nicht zum Zuge kam. Herr Kneidinger möchte wissen, ob das Projekt weiterverfolgt wird und ob hier mit einem Lückenschluss gerechnet werden könne. Der Abschnitt entlang der Staatsstraße stelle für alle Fußgänger, insbesondere aber für Kinder, die hier den Schulweg haben, eine besondere Gefahr dar. Bereits ein „Trampelpfad“ würde ausreichen.

Bürgermeister Duschl erklärt zu diesem Thema, dass die Förderantragstellung erfolgt, das Projekt jedoch bisher nicht in die Förderung mit aufgenommen worden sei. Nach dem ersten Durchlauf der Mittelvergabe, habe man die Mittelung erhalten, dass das Projekt interessant sei und in den kommenden Vergaberunden Berücksichtigung finden soll. Bisher sei jedoch keine positive Mitteilung erfolgt.

Aktuell sei geplant, den bestehenden Bürgersteig von der Hochstraße kommend bis zum neuen Gebäude an der Bgm.-Kainz-Str. fortzuführen. Die Anregung zur Schaffung einer einfachen Lösung, die bis Zipf weitergeführt werden könnte, wird aufgenommen und geprüft.

Bauamt im Hause mit der Bitte um Stellungnahme

Aufgrund der hohen Kosten einer Maßnahmenumsetzung auf der Seite des Gymnasiums (rund 400.000,-- EUR) wäre diese Option absehbar nur mit einer Förderung im Bereich von 80 % der Kosten möglich. Eine positive Förderbeurteilung ist bisher nicht erfolgt, die Maßnahme aber weiterhin um Radwegeprogramm angemeldet.

Eine Wegführung auf der gegenüberliegenden Seite scheitert auch für einen bloßen Trampelpfad aus Platz- und Eigentumsgründen.

Als Alternative bis zu einer möglichen geförderten Maßnahme schlägt die Verwaltung die Verbesserung des bestehenden Feld- und Waldweges zwischen Zipf und Röhrndl vor. Zwar stellt dieser keine gleichwertige Alternative dar, könnte aber etwas aufgewertet und beschildert werden. Damit entstünde zumindest eine sichere Alternativroute von Schaibing und Zipf kommend. Diese Variante wäre mit überschaubaren Mitteln umzusetzen und wenn die Schulen ihre Schüler zur Nutzung dieses Weges anhalten, könnte das auch funktionieren. Da viele Nutzer ohnehin bereits mit dem E-Bike fahren, stellt auch eine etwas längere Wegstrecke kein gravierendes Problem dar.


  • Hotel und Bad Gottsdorf

Josef Ratzinger sen. (Unterötzdorf) erkundigt sich nach dem aktuellen Sachstand bezüglich der Planungen und der Umsetzung des Hotels und Bad Gottsdorf.

Bezüglich des Sachstands zum Projekt Hotel und Bad Gottsdorf erklärt der Bürgermeister, dass im Rahmen der Gemeinderatsklausur im Frühjahr 2024 Herr Walter Schätzl mit den weiteren Projektbeteiligten das Konzept zur Planung und Umsetzung vorgestellt hat. Dieses Konzept habe durchaus positiv überzeugen können, jedoch fehlt es bis dato an der Umsetzung seitens der Projektanten. Infolge dessen hat der Marktgemeinderat nach Darstellung des Bürgermeisters nun den Beschluss gefasst, dass die Verwaltung die Rückabwicklung dieses Projekts inklusive Grundstücksrückübertragung prüfen und das Ergebnis im Gremium vorstellen soll. 

Keine weitere Veranlassung


Bürgerversammlung Schaibing

  • Samstag, 09.11.2024; Gasthaus „Zur Toni“; 
  • Beginn: 19:30 Uhr, Ende 21:30 Uhr; 
  • 47 Besucher/innen

Schriftführer: Geschäftsleiter Michael Graml


  • Grundsteuerreform

Josef Wintersberger (Nebling) erkundigt sich, ob im Rahmen der Verpachtung ehemaliger landwirtschaftlicher Anwesen die Grundsteuermessbeträge für die verschiedenen Flächen anders ermittelt würden, als dies bei Eigennutzung der Fall sei. Herr Wintersberger habe gelesen, dass bei der Verpachtung alle Flächen der Grundsteuer A zugerechnet würden, auch wenn diese bebaut seien.

Bürgermeister Duschl erklärt hierzu, dass er diesbezüglich keine andere Kenntnis habe, als dass künftig sämtliche landwirtschaftliche Flächen der Grundsteuer A und die mit Wohn- oder Gewerbebebauung versehenen Flächen der Grundsteuer B zugerechnet werden.

Kämmerei im Hause mit der Bitte um Stellungnahme

Die Stellungnahme des Bürgermeisters wird bestätigt.


  • Pflichten von Hauseigentümern zur Entfernung von Laub auf den Gehwegen

Anton Jellbauer (Rampersdorf) weist darauf hin, dass das Laub der Bäume im Ortskern von Untergriesbach im Herbst auf die Gehwege fällt. Der Wind weht dieses Laub auch über die Straße vor das Anwesen des ehemaligen Gasthauses und der Bäckerei Jellbauer. Wenn das Laub im Herbst feucht oder nass wird, stellt es eine erhebliche Gefahr dar, da der Gehweg dann rutschig wird. Herr Jellbauer empfindet es als nicht zumutbar, den Hauseigentümern im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht für Gehwege die Haftung für Unfälle zu übertragen, die durch nasses Laub verursacht werden. Es handele sich schließlich um Bäume der Gemeinde und somit sei es auch Aufgabe der Gemeinde das Laub regelmäßig und rechtzeitig zu beseitigen. Da der Markt Untergriesbach mittlerweile über entsprechende Kehr- und Reinigungsmaschinen verfüge, sollte die Übernahme dieser Aufgaben kein Problem darstellen.

Zu dieser Thematik verweist Bürgermeister Duschl auf die geltende Verordnung zur Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter. In dieser Verordnung sei die Entfernung von Laub ausdrücklich als Pflicht der Anlieger geregelt und zwar unabhängig davon, von welchen Bäumen das Laub komme. Die werde auch künftig so bleiben. Das ist nach Aussage des Bürgermeisters einerseits in der Kostenfrage begründet und andererseits darin, dass der Bauhof nicht überall zur gleichen Zeit für Reinigung und Sicherung sorgen kann.

Der Markt erfülle im Bereich der Reinhaltung und Reinigung öffentlicher Straßen und Geh- bzw. Radwege bereits jetzt mehr Pflichten, als dies eigentlich vorgegeben ist. Wenn nun die Forderung nach Übernahme weiterer Aufgaben komme, müsse man sich aber auch mit der Erhebung entsprechender Reinigungsgebühren von den Grundstückseigentümern beschäftigen, um die Mehrkosten zu decken. Zudem stellt der Bürgermeister in diesem Zusammenhang ausdrücklich fest, dass es dem gemeindlichen Bauhof schlicht nicht möglich ist, alle Gefahren an allen Gehwegen immer rechtzeitig zu beseitigen. Durch die Übertragung dieser Pflichten auf die Anlieger sei aber sichergestellt, dass jeder durch rechtzeitiges Handeln dazu beiträgt, dass die Straßen und Gehwege immer zeitig sauber, geräumt und sicher sind.

Keine weitere Veranlassung


  • Entwicklung der Wasser- und Abwassergebühren

Markus Philipp (Am Aufeld) richtet die Frage an Bürgermeister Duschl, wie die Planungen hinsichtlich der Entwicklung der Wasser- und Abwassergebühren in den kommenden Jahren aussehen. Aufgrund der aktuellen Schwierigkeiten in der Anlage Kaindlmühle sowie auf der Verbindungsstrecke von Aubachtal nach Kaindlmühle sei bereits bei der aktuell noch nicht abgeschlossenen Maßnahme noch mit Mehrkosten zu rechnen. Zudem sei der Schadensfall auf der Anlage in Kaindlmühle auch noch nicht geklärt. Aus Sicht von Herrn Philipp wäre die bessere Lösung eine Einleitung der Bereiche, die früher an Aubachtal angeschlossen waren, in die Anlage in Untergriesbach gewesen.

Wenn man nun auch noch die Darstellungen aus der aktuellen Präsentation zu den weiter anstehenden Maßnahmen betrachtet, werden die Gebühren nach Einschätzung von Herrn Philipp in den kommenden Jahren nochmals enorm steigen.

Zu diesen Punkten bittet Herr Philipp um Stellungnahme.

Hinsichtlich der Schwierigkeiten und des Schadens die Kläranlage Kaindlmühle und die Zuleitung betreffend erklärt Bürgermeister Duschl, dass hier eine Kostenbeteiligung in einem gewissen Rahmen auch auf den Markt Untergriesbach zukommen werde bereits erfolgt ist. Hier müsse man aber verschiedene Dinge berücksichtigen:

  1. Der Markt Untergriesbach ist an der Gesamtmaßnahme an der Anlage Kaindlmühle mit weniger als 10 Prozent beteiligt. Einzelne Maßnahmen an der Anlage Kaindlmühle betreffen zudem den Markt Untergriesbach überhaupt nicht (z.B. Regenrückhaltung). Die Zuleitung von Aubachtal nach Kaindlmühle trifft den Markt mit knapp einem Drittel. Nach diesen Beteiligungsschlüsseln erfolgt vereinfacht ausgedrückt auch die Kostenaufteilung.

  1. Für den Schadensfall, der zum Aufschwimmen der Becken und deren Reparatur geführt hat, ist in der Kalkulation bereits ein Puffer eingerechnet worden, sodass keine Erhöhung der Kalkulationsgrundlage in diesem Bereich zu erwarten sei.

  1. Die Probleme im Bereich der Gefälledruckleitung werden gerichtlich geklärt. Hier ist nach aktuellem Stand davon auszugehen, dass die Kosten für Nachbesserungen und Änderungen nicht bei den Kommunen verbleiben werden.

  1. Dadurch, dass die Beteiligungsschlüssel auf Basis sehr exakter Messgrundlagen und streng nach dem Verursacherprinzip erarbeitet worden sind, ist der Markt Untergriesbach nicht von allen Maßnahmen betroffen, die aktuell immer wieder diskutiert werden.

In diesem Zusammenhang berichtet der Bürgermeister, dass aufgrund der laufenden Verfahren aktuell noch nicht exakt festgestellt werden könne, ob und in welcher Höhe letztlich noch eine weitere Kostenbeteiligung auf den Markt Untergriesbach zukomme. Die Verwaltung und das technische Personal hätten aber seit Beginn der Maßnahme sehr genau auf die Kostenentwicklung und die Beteiligung des Marktes geachtet, um die Bürgerinnen und Bürger nicht unnötig oder ungerechtfertigt zu belasten.

Im Zuge der Planung sei vor der Umsetzung sämtlicher Maßnahmen auch die Variante eines Anschlusses des Schaibinger Bereichs an die Kläranlage Untergriesbach fundiert untersucht worden. Die Ergebnisse zu den Investitions- und Betriebskosten hätten sich damals aber als weit unwirtschaftlicher gezeigt, als bei der gemeinsamen Lösung in Kaindlmühle.

Keine weitere Veranlassung


  • Asphaltarbeiten nach Baumaßnahmen (Breitband, Stromtrasse) im Bereich Ziering

Markus Philipp (Am Aufeld) berichtet, dass nach den erfolgten Tiefbauarbeiten im Bereich Ziering und Kapellenweg in Zusammenhang mit dem Breitbandausbau und der Erdverlegung einer Stromtrasse die Asphaltarbeiten sehr mangelhaft ausgeführt worden seien. Teilweise seien Betonmuldensteine und Leistensteine nicht mehr richtig gesetzt worden und Asphaltkanten bereits gebrochen. In diesem Zusammenhang fragt Herr Philipp, ob der Markt Untergriesbach diese Gewerke abgenommen hat und wenn ja, wie diese Mängel zustande gekommen sind.

Bürgermeister Duschl erklärt zu diesem Sachverhalt, dass er zu diesem Vorgang konkret keine Auskunft geben könne, da derartige Angelegenheiten im Aufgabenbereich des Bauamtes angesiedelt sind. Der Erfahrung nach könne er aber berichten, dass die technischen Mitarbeiter des Bauamtes, Herr Lang und in diesem Fall auch noch Herr Steininger, immer sehr auf die bestmögliche Ausführung der Arbeiten achten. Im Rahmen der Abnahmen würden etwaige Mängel immer klar festgestellt und die Beseitigung gefordert. Bürgermeister Duschl sichert zu, den Vorgang im konkreten Fall prüfen zu lassen und Herrn Philipp Rückmeldung zu geben.

Bauamt im Hause mit der Bitte um Stellungnahme

Nach Auskunft des gemeindlichen Bauamtes im Nachgang zur Sitzung sind die Abnahmen der angesprochenen Bauabschnitte gemeinsam mit den beteiligten Firmen erfolgt. Herr Steininger hat in nahezu allen Abschnitten die ordnungsgemäße Ausführung der Arbeiten festgestellt. In einigen Bereichen, in denen Mängel festgestellt worden sind, wurden Nachbesserungen vorgenommen. Es ist an einigen Stellen aber auch festgestellt worden, dass Schäden nicht durch die Bauausführung entstanden sind. Hier konnten keine Mängelansprüche geltend gemacht werden. Soweit eine Beseitigung dieser Schäden im Verantwortungsbereich des Marktes liegt, ist diese bereits erfolgt oder ist geplant.

Bauamtsleiter Lang wird sich die Arbeiten im Bereich Ziering nochmals ansehen und dann eine Rückmeldung zu möglicherweise weiter notwendigen Maßnahmen geben.

  • Anregung für eine Straßensanierung

Daniel Greindl (Schaibing) regt an, den Straßenabschnitt der Florianstraße ab dem Feuerwehrhaus in Richtung Ziering in der Prioritätenliste für Straßensanierungen als sehr dringlich einzustufen. Dieser Abschnitt weist laut Herrn Greindl bereits sehr starke Schäden auf.

Bürgermeister Duschl sichert die Weitergabe dieser Anregung an das gemeindliche Bauamt zu.

Bauamt zur Begutachtung und Aufnahme in die Maßnahmenliste


  • Wasserversorgung Rampersdorf

Winfried Peschl (Siedlung Rampersdorf) erklärt, dass eine Abstimmung mit dem Gesundheitsamt und dem Landratsamt ergeben habe, dass die weitere Vorgehensweise hinsichtlich der Dorfwasserversorgung Rampersdorf baldmöglich geklärt werden müsse.

Zu diesem Themenbereich erklärt Bürgermeister Duschl, dass die weitere Vorgehensweise in einem Termin im Kreis der Betroffenen zu besprechen sei. Aktuell lasse der Markt Untergriesbach als alternative Lösung zum Anschluss der betroffenen Anwesen an die zentrale Wasserversorgung eine Übernahme der Wasserversorgung Rampersdorf durch den Markt prüfen. Hierzu sei bereits ein Geologe vor Ort gewesen, der die Gegebenheiten begutachtet hat und nun einen groben Umriss eines Schutzgebiets für die weiteren Gespräche vorschlagen wird. Zudem seien Kosten und Beteiligungsmöglichkeiten zu klären. Aus Sicht des Marktes wäre es sinnvoll, die Quellen weiterhin zu nutzen und gegebenenfalls zur Stärkung der Eigenversorgung zu übernehmen, sofern dies rechtlich und technisch möglich, wirtschaftlich darstellbar und eigentumsrechtlich umsetzbar wäre.

Diesbezüglich werde der Markt baldmöglich mit einem Termin auf die Wassergemeinschaft Rampersdorf zukommen.


Lothar Fesl (Rampersdorf) stellt in diesem Zusammenhang die Frage, weshalb für die Quelle überhaupt ein Schutzgebiet ausgewiesen werden müsse. Die Wasserführung der Quelle vom Ursprung bis zum Austritt an der Quellfassung sei komplett unterirdisch und so vor äußeren Einflüssen geschützt. Zudem wisse man nicht, wo der Quellursprung eigentlich ist und daher könne man auch nicht genau festlegen, welcher Bereich zu schützen sei.

Bezüglich der Vorgaben zur Ausweisung eines Schutzgebietes für Wasserversorgungsanlagen verweist Bürgermeister Duschl auf die geltenden Vorschriften, insbesondere auf die Trinkwasserverordnung. Hier seien die Notwendigkeiten für Schutzgebiete klar geregelt und eine Versorgungsanlage in der Größe der Anlage in Rampersdorf bedürfe eines Schutzgebiets. Die Beurteilung des Schutzgebietsbereichs und der relevanten Grundlagen wie Quellursprung und Einzugsbereich müssten Fachleute durchführen und es sei davon auszugehen, dass diese Experten auch fundierte Ergebnisse zum effektiven Schutz von Quellen erarbeiten. Da sich auch unterirdische Quellen und das Grundwasser in der Regel aus Oberflächenwasser speisen, sei es für die Notwendigkeit des Schutzgebiets nicht relevant, dass die Quelle augenscheinlich nicht an der Oberfläche auftrete.

Der Bürgermeister stellt hier nochmals klar, dass ein Schutzgebiet notwendig sei, wenn man die Quelle sichern und die Versorgungsanlage auch in Zukunft für die Trinkwasserversorgung nutzen möchte.


Hermann Albrecht (Rampersdorf) fragt nach, wann dann mit der Sanierung der Siedlungsstraße zu rechnen sei, wenn die Entscheidung über die Weiternutzung der Quelle erst später getroffen werde und möglicherweise eine Leitungserneuerung auch erst später kommen werde. Schließlich sei eine baldmögliche Sanierung der Straße im Zuge der Breitbandverlegung und der Erschließung mit Gas in Aussicht gestellt worden.

Zu dieser Anfrage erklärt Bürgermeister Duschl, dass die Sanierungsabsicht von Beginn an von mehreren Faktoren abhängig gewesen sei. Die Straßensanierung sei mit den zu erwartenden großen Schäden begründet worden, die die Breitband- und Gasverlegung bedingt werden. Zudem habe sich im Verlauf der Gespräche die Situation ergeben, dass auch eine Erneuerung der Wasserleitung notwendig geworden ist. Von der Durchführung dieser Maßnahmen hängt laut Bürgermeister auch der Zeitpunkt der Straßeninstandsetzung ab. Ursprünglich sei dies im Jahr 2024 geplant gewesen.

Da die Erschließung mit Gas zwischenzeitlich mangels Nachfrage nicht mehr umgesetzt werden soll und die Breitband- und Wassererschließungsmaßnahmen noch nicht abschließend geklärt seien und das geplante Baugebiet auch noch nicht erschlossen wird, müsse die Straße auch warten. Es mache keinen Sinn jetzt die Straße zu sanieren und dann später die Leitungen zu verlegen und die Straße wieder aufzuschneiden. Selbst im Fall der jetzigen Verlegung von Leerrohren oder Vorratsleitungen bestünde die Gefahr, dass später die neue Straße wieder aufgemacht werden muss, um möglicherweise Anpassungen vorzunehmen.

Für eine genauere und weitere Besprechung dieser Thematik wird der Markt laut Bürgermeister Duschl einen Termin mit den betroffenen Eigentümern vereinbaren.

Geschäftsleitung zur Terminvereinbarung und Besprechung der weiteren Maßnahmen.


Aus dem Gremium ergeben sich keine Nachfragen zu den einzelnen Punkten. 

In der Beratung zur Wortmeldung von Herrn Josef Kneidinger kommt das Gremium zur Auffassung, dass die von der Verwaltung beabsichtigte alternative Wegführung von Zipf in Richtung Röhrndl zwar kein gleichwertiger Ersatz für eine Geh- und Radweg an der Straße sei, aber wenn dieser Weg in einem guten Zustand erhalten und für alle Verkehrsteilnehmer gut Beschildert würde zumindest eine vorerst sichere Alternative darstelle. Die Verwaltung solle Maßnahmen zur Verbesserung des Weges und zur bestmöglichen Beschilderung prüfen. Nach Umsetzung der Maßnahme sollen vor allem auch die Schulen über diese Wegführung informiert werden, um die Schülerinnen und Schüler für die Nutzung dieser sicheren Alternative zu gewinnen.

Weiterhin wird in der Beratung bezüglich der Anregung von Herrn Matthias Penz zur Engstelle der B388 am Rathaus der Vorschlag gemacht zu prüfen, ob möglicherweise auf Grundlage der neuen Möglichkeiten der StVO zur Einführung von Geschwindigkeitsbeschränkungen an Bundesstraßen an dieser Stelle ein Tempolimit auf 30 km/h eingeführt werden könne. Bürgermeister Duschl sichert zu, dieses Thema für die Verkehrsschau am 27.11.2024 vorzumerken.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat Untergriesbach nimmt die dargestellten Vorbringen der Bürgerversammlungen 2024 zur Kenntnis und stimmt den Vorschlägen der Verwaltung zur weiteren Vorgehensweise bezüglich der einzelnen Punkte zu. Die anfragenden Bürgerinnen und Bürger sind über die Ergebnisse zu den weiteren Maßnahmen hinsichtlich der einzelnen Punkte zu informieren.

Beschluss

Der Marktgemeinderat Untergriesbach nimmt die dargestellten Vorbringen der Bürgerversammlungen 2024 zur Kenntnis und stimmt den Vorschlägen der Verwaltung zur weiteren Vorgehensweise bezüglich der einzelnen Punkte zu. Die anfragenden Bürgerinnen und Bürger sind über die Ergebnisse zu den weiteren Maßnahmen hinsichtlich der einzelnen Punkte zu informieren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.11.2024 11:05 Uhr