Bauantrag auf Anbau einer Garage an das best. Wohnhaus auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 65, Gemarkung Schaibing
Daten angezeigt aus Sitzung:
56. Sitzung des Marktgemeinderates, 23.01.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Es wird erläutert, dass Frau Helena Hötzinger, Dorfstraße 32, 94107 Untergriesbach einen Bauantrag auf Anbau einer Garage an das bestehende Wohnhaus auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 65, Gemarkung Schaibing (Bauort: Schaibing, Dorfstraße 32) stellt.
Das Bauvorhaben befindet sich im Innenbereich des Ortsteils Schaibing. Laut Planunterlagen können die Abstandsflächen auf dem eigenen Grundstück nicht eingehalten werden. Daher wird eine Zustimmung zur Abstandsflächenübernahme gemäß Art. 6 Abs. 2 der Bayerischen Bauordnung beantragt und benötigt.
Die Abstandsflächenübernahme ist nach Darstellung der Verwaltung durch den Markt Untergriesbach auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 66, Gemarkung Schaibing (Grundstück Grundschule), auf einer Tiefe von 3,00 Meter und einer Länge von 8,04 Metern bzw. einer Tiefe von 2,47/1,95 Meter und einer Länge von 13,65 Meter, zu erteilen. Nach Einschätzung der Verwaltung steht dieser Übernahme nichts entgegen.
Öffentliche Belange werden durch die Abstandsflächenübernahme nicht beeinträchtigt. Das Oberflächenwasser wird über den bestehenden Mischwasserkanal abgeleitet.
Beschlussvorschlag
Der Markt Untergriesbach erteilt dem Bauantrag von Frau Helena Hötzinger, Dorfstraße 32, 94107 Untergriesbach auf Anbau einer Garage an das bestehende Wohnhaus auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 65, Gemarkung Schaibing (Bauort: Schaibing, Dorfstraße 32) das gemeindliche Einvernehmen.
Beschluss
Der Markt Untergriesbach erteilt dem Bauantrag von Frau Helena Hötzinger, Dorfstraße 32, 94107 Untergriesbach auf Anbau einer Garage an das bestehende Wohnhaus auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 65, Gemarkung Schaibing (Bauort: Schaibing, Dorfstraße 32) das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Marktgemeinderatsmitglied Georg Schmid nimmt aufgrund persönlicher Beteiligung gemäß Art. 49 Abs. 1 GO nicht an Beratung und Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt teil.
Datenstand vom 06.02.2025 12:45 Uhr