Antrag auf Bauvorbescheid auf Errichtung eines Wohnhauses, unterkellert zur bestehenden Doppelgarage südlich des bereits bestehenden Wohnhauses auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 495/1, Gemarkung Oberötzdorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  58. Sitzung des Marktgemeinderates, 17.03.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Untergriesbach) 58. Sitzung des Marktgemeinderates 17.03.2025 ö beschließend 5

Sachverhalt

Es wird erläutert das Frau Anita Steininger, Grub 20, 94107 Untergriesbach einen Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Wohnhauses, unterkellert zur bestehenden Doppelgarage südlich des bereits bestehenden Wohnhauses auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 495/1, Gemarkung Oberötzdorf stellt.

Das Vorhaben befindet sich gemäß Lageplandarstellung im Geltungsbereich der Ortsabrundungssatzung Grub. Im Hinblick auf die mögliche Erweiterung des Gewerbegebiets Langerstraße im Bereich der Firma EVS soll nun die Verträglichkeit der beiden Vorhaben geprüft werden. 

Beschlussvorschlag

Der Markt Untergriesbach erteilt dem Vorbescheid von Frau Anita Steininger, Grub 20, 94107 Untergriesbach auf Errichtung eines Wohnhauses, unterkellert zur bestehenden Doppelgarage südlich des bereits bestehenden Wohnhauses auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 495/1, Gemarkung Oberötzdorf das gemeindliche Einvernehmen. 

Beschluss

Der Markt Untergriesbach erteilt dem Vorbescheid von Frau Anita Steininger, Grub 20, 94107 Untergriesbach auf Errichtung eines Wohnhauses, unterkellert zur bestehenden Doppelgarage südlich des bereits bestehenden Wohnhauses auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 495/1, Gemarkung Oberötzdorf das gemeindliche Einvernehmen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Marktgemeinderatsmitglied Matthias Pöppel ist bei Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt noch nicht anwesend.

Datenstand vom 07.04.2025 15:13 Uhr