Daten angezeigt aus Sitzung:
61. Sitzung des Marktgemeinderates, 19.05.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Dem Gremium wird berichtet, dass der Rechnungsprüfungsausschuss des Marktes Untergriesbach am 23.04.2025 die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2024 (Jahresrechnung/-abschluss vom 27.01.2025) vorgenommen hat. Der Prüfungsbericht mit nachfolgenden Prüfthemen und die Anlage zu Ziffer 10 des Berichts werden dem Marktgemeinderat durch Kämmerer Tobias Hegedüsch wie nachstehend dargestellt zur Kenntnis gebracht.
Prüfthemen:
- Vergleich der Haushaltsplanansätze bei den Einnahmen und Ausgaben mit den tatsächlichen Rechnungsergebnissen und Darstellung der größten Abweichungen
Darlehensübersicht
Rechtzeitige Erhebung der Einnahmen (Kassenreste)
Übersicht Stundungen / Niederschlagungen / Erlässe / Forderungsverzichte
Übersicht Investitionen Vermögenshaushalt
Abschluss Haushaltsjahr
Stand allgemeine Rücklage
Anlage zu Ziffer 10 des Berichts:
- Prüfungsbeanstandungen:
1. Fehlerhafte Rechnungszuordnung
Feststellung:
Im Rahmen der Prüfung wurde festgestellt, dass bei der Anordnung auf der Haushaltsstelle 571.5000 (Fa. Seidl, Fliegengitter Freibad Lämmersdorf, 833,41 Euro), zusätzlich zu der korrekten Rechnung auch noch eine Rechnung der Fa. Karl Bachl GmbH & Co.KG über 122,49 Euro (Asphaltbeton Tiefbau Wasserversorgung) eingescannt worden ist.
Würdigung:
Nach Recherche der Verwaltung kann festgestellt werden, dass die versehentlich gescannte Rechnung der Fa. Karl Bachl GmbH & Co.KG über 122,49 Euro am 17.07.2024 auf der Haushaltsstelle 815.5100, Belegnummer 63 angeordnet und ausgezahlt worden ist. Im Rahmen der Belegablage wurde diese Rechnung versehentlich auf die Haushaltsstelle 571.5000 zugeordnet.
Die Kämmerei hat diesbezüglich die Marktkasse bereits darauf hingewiesen.
2. Erneute Mahnung zur Rechnung
Feststellung:
Im Rahmen der Prüfung wurde festgestellt, dass bei der Anordnung auf der Haushaltsstelle 215.9400.014, Belegnummer 14 (IFB Eigenschenk GmbH, 1.279,84 Euro, Prüfung Gebäudesubstanz auf Schadstoffe), ein zweites Mahnschreiben zur Rechnung ersichtlich war. Der Rechnungsprüfungsausschuss bittet die Verwaltung diesbezüglich um Prüfung.
Würdigung:
Nach Recherche der Verwaltung kann festgestellt werden, dass bei der Belegnummer 9 auf der Haushaltsstelle 215.9400.014 versehentlich nur der Nettobetrag in Höhe von 6.665,00 Euro ausgezahlt worden sei. Aus diesem Grund wurde der Markt Untergriesbach um die fehlende Umsatzsteuer in Höhe von 1.266,35 Euro zuzüglich Verzugszinsen in Höhe von 13,49 Euro angemahnt. Die Auszahlung des Restbetrages von gesamt 1.279,84 Euro erfolgte am 19.11.2024.
Die Kämmerei hat diesbezüglich die Marktkasse bereits darauf hingewiesen.
Desweitern wurden nachfolgende Belege geprüft und keine Beanstandungen festgestellt:
Herr Albert Gell, Mitglied des Rechnungsprüfungsausschusses, stellt in Vertretung der Vorsitzenden im Anschluss an den Bericht des Kämmerers fest, dass dem Prüfungsausschuss alle erforderlichen Unterlagen vorgelegt wurden, dass die Kassenführung vollständig und geordnet sowie jederzeit nachvollziehbar ist und dass die Bediensteten der Finanzverwaltung, insbesondere Kämmerer Hegedüsch jederzeit für die Beantwortung von Fragen bereitgestanden haben und Sachverhalte umfassend und nachvollziehbar erläutern konnten. Als wesentlichen Vorteil erachtet der Rechnungsprüfungsausschuss die Möglichkeit der elektronischen Belegprüfung. Diese Entwicklung trage zu einer schnelleren, einfacheren und umfassenderen Möglichkeit der Prüfung bei. Seitens des Rechnungsprüfungsausschusses wird die Feststellung der Jahresrechnung und die Entlastung der Verwaltung empfohlen.
Im Rahmen seines Berichts stellt Herr Gell heraus, dass insbesondere im Bereich der Versicherungsfälle durch den zuständigen Mitarbeiter Herrn Wallner darauf geachtet wird, dass die Forderungen des Marktes gegenüber Versicherungen bestmöglich geltend gemacht werden. Durch entsprechende Argumentationen sind wiederholt höhere Versicherungszahlungen erreicht worden, als dies in den ersten Angeboten der Versicherungen der Fall gewesen sei.
Beschlussvorschlag
Beschluss 1:
Bekanntgabe Rechnungsprüfungsbericht
Der Prüfungsbericht über die örtliche Rechnungsprüfung für das Haushaltsjahr 2024 (Jahresrechnung/-abschluss vom 27.01.2025) wird vom Marktgemeinderat zur Kenntnis genommen. Die in der Anlage zu Ziff. 10 des Prüfungsberichts angesprochenen Anregungen sind zu beachten und abzuarbeiten.
Beschluss 2:
Der Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2024 (Jahresrechnung/-abschluss vom 27.01.2025) vom 23.04.2025 wurde bekannt gegeben. Die vom Bürgermeister veranlasste Behebung der festgestellten Mängel, sowie die von ihm gegebenen weiteren Aufklärungen wurden zur Kenntnis genommen. Einwendungen wurden nicht erhoben.
Die im Haushaltsjahr 2024 angefallenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsüberschreitungen) werden, soweit sie erheblich sind und die Genehmigung nicht schon in früheren Gemeinderatsbeschlüssen erfolgt sind, hiermit gem. Art. 66 Abs. 1 und Abs. 4 GO genehmigt.
Die Jahresrechnung wird gem. Art. 102 Abs. 3 GO mit folgenden Ergebnissen festgestellt:
Feststellung des Ergebnisses Verwaltungs- Vermögens- Gesamt-
haushalt haushalt haushalt
(in Euro) (in Euro) (in Euro)
Einnahmen 2024 15.801.823,06 6.770.331,55 22.572.154,61
Ausgaben 2024 15.801.823,06 6.770.331,55 22.572.154,61
Stand des Vermögens und der Schulden:
Stand zu Stand zum
Beginn des Zugang Abgang/AfA Ende des
Haushalts- (in Euro) (in Euro) Haushalts-
jahres jahres
(in Euro) (in Euro)
Vermögen 2024
§ 76 Abs. 1 KommHV 569.174,41 0,00 0,00 569.174,41
Vermögen 2023
§ 76 Abs. 2 KommHV 12.547.967,88 864.405,64 459.781,98 12.952.591,34
Vermögen gesamt 13.117.142,29 864.405,64 459.781,98 13.521.765,75
Schulden 10.934.186,58 1.000.000,00 1.137.811,36 10.796.375,22
Beschluss 3:
Zu der Jahresrechnung des Marktes Untergriesbach für das Haushaltsjahr 2024 (Jahresrechnung/-abschluss vom 27.01.2025) wird gem. Art. 102 Abs. 3 Gemeindeordnung mit den festgestellten Ergebnissen Entlastung erteilt.
Beschluss 1
Bekanntgabe Rechnungsprüfungsbericht
Der Prüfungsbericht über die örtliche Rechnungsprüfung für das Haushaltsjahr 2024 (Jahresrechnung/-abschluss vom 27.01.2025) wird vom Marktgemeinderat zur Kenntnis genommen. Die in der Anlage zu Ziff. 10 des Prüfungsberichts angesprochenen Anregungen sind zu beachten und abzuarbeiten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Beschluss 2
Der Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2024 (Jahresrechnung/-abschluss vom 27.01.2025) vom 23.04.2025 wurde bekannt gegeben. Die vom Bürgermeister veranlasste Behebung der festgestellten Mängel, sowie die von ihm gegebenen weiteren Aufklärungen wurden zur Kenntnis genommen. Einwendungen wurden nicht erhoben.
Die im Haushaltsjahr 2024 angefallenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsüberschreitungen) werden, soweit sie erheblich sind und die Genehmigung nicht schon in früheren Gemeinderatsbeschlüssen erfolgt sind, hiermit gem. Art. 66 Abs. 1 und Abs. 4 GO genehmigt.
Die Jahresrechnung wird gem. Art. 102 Abs. 3 GO mit folgenden Ergebnissen festgestellt:
Feststellung des Ergebnisses Verwaltungs- Vermögens- Gesamt-
haushalt haushalt haushalt
(in Euro) (in Euro) (in Euro)
Einnahmen 2024 15.801.823,06 6.770.331,55 22.572.154,61
Ausgaben 2024 15.801.823,06 6.770.331,55 22.572.154,61
Stand des Vermögens und der Schulden:
Stand zu Stand zum
Beginn des Zugang Abgang/AfA Ende des
Haushalts- (in Euro) (in Euro) Haushalts-
jahres jahres
(in Euro) (in Euro)
Vermögen 2024
§ 76 Abs. 1 KommHV 569.174,41 0,00 0,00 569.174,41
Vermögen 2023
§ 76 Abs. 2 KommHV 12.547.967,88 864.405,64 459.781,98 12.952.591,34
Vermögen gesamt 13.117.142,29 864.405,64 459.781,98 13.521.765,75
Schulden 10.934.186,58 1.000.000,00 1.137.811,36 10.796.375,22
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Beschluss 3
Zu der Jahresrechnung des Marktes Untergriesbach für das Haushaltsjahr 2024 (Jahresrechnung/-abschluss vom 27.01.2025) wird gem. Art. 102 Abs. 3 Gemeindeordnung mit den festgestellten Ergebnissen Entlastung erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Bürgermeister Duschl nimmt als Leiter der Verwaltung gemäß Art. 49 Abs. 1 GO nicht an der Beratung und Beschlussfassung zur Entlastung der Verwaltung teil. Die Abstimmung wird durch den zweiten Bürgermeister Manfred Falkner geleitet.
Datenstand vom 03.06.2025 13:52 Uhr