Vorlage der Jahresrechnung 2024
Daten angezeigt aus Sitzung:
58. Sitzung des Marktgemeinderates, 17.03.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Bürgermeister Duschl weist darauf hin, dass gemäß Art. 102 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit § 77 KommHV-K in der Jahresrechnung das Ergebnis der Haushaltswirtschaft einschließlich des Standes des Vermögens und der Verbindlichkeiten zu Beginn und am Ende des Haushaltsjahres nachzuweisen ist.
Die Jahresrechnung sei innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen und sodann dem Gemeinderat vorzulegen (Art. 102 Abs. 2 GO).
Mit der Zustimmung zum Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das Rechnungsjahr 2024 in der Sitzung des Marktgemeinderates vom 18.03.2024 sei die finanzielle Abwicklung der Haushaltsgeschäfte geplant und bindend festgelegt worden.
Der Bürgermeister verweist auf den positiven Jahresabschluss vom 27.01.2025 in Höhe von 412.454,59 EUR für das Jahr 2024 (Kreditaufnahme 2024: 1.000.000,00 EUR) und Kämmerer Tobias Hegedüsch erstattet dem Marktgemeinderat nachstehenden Rechenschaftsbericht für das Haushaltsjahr 2024:
Im Anschluss an die Vorstellung der Zahlen dankt der Bürgermeister der gesamten Finanzverwaltung für die geleistete Arbeit bei der Vorbereitung und Umsetzung des Haushalts sowie bei der Erstellung der Jahresabschlüsse.
Beschlussvorschlag
Die Jahresrechnung des Marktes Untergriesbach für das Haushaltsjahr 2024 wird vom Marktgemeinderat zustimmend zur Kenntnis genommen. Der örtliche Rechnungsprüfungsausschuss hat eine Prüfung der Jahresrechnung vorzunehmen.
Beschluss
Die Jahresrechnung des Marktes Untergriesbach für das Haushaltsjahr 2024 wird vom Marktgemeinderat zustimmend zur Kenntnis genommen. Der örtliche Rechnungsprüfungsausschuss hat eine Prüfung der Jahresrechnung vorzunehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Datenstand vom 07.04.2025 15:13 Uhr