Bebauungsplan "Seeleite III" - Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen Teil I


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung des Gemeinderates, 26.02.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Unterpleichfeld) 4. Sitzung des Gemeinderates 26.02.2019 ö beschließend 4

Beschluss 1

"Die Hinweise des Versorgungsträgers werden zur Kenntnis genommen.
Mit der Telekom wurde bereits Kontakt bzgl. der Umverlegung der Kabel aufgenommen."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 2

zum Bayernwerk:
"Die Hinweise des Versorgungsträgers werden zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 3

"Die Main-Donau-Netzgesellschaft (MDN) fordert den Leitungsverlauf sowie die Schutzzone der noch bestehenden 20kV-Freileitung in den Bebauungsplan einzutragen. Da diese Leitung im Zuge der Erschließung des Gebietes Seeleite III erdverkabelt wird und somit später nicht mehr existiert, wird der Hinweis zur Kenntnis genommen und KEINE Eintragungen in den Bebauungsplan vorgenommen. Die Erdverkabelung ist bereits zwischen der MDN und der Gemeinde vertraglich geregelt."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 4

zur FWF:
"Die Hinweise des Versorgungsträgers werden zur Kenntnis genommen. Die vorhandene Wasserleitung im Bereich des Baugebiets "Seeleite I und III" wird von DN 80 auf DN 150 vergrößert. Des Weiteren wird eine Wasserleitung vom Baugebiet "Seeleite II" zum Baugebiet "Seeleite I verlegt, so dass durch die zweite Leitung die Wasserversorgung sichergestellt ist und die Löschwasserversorgung gewährleistet bleibt."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 5

"Die Hinweise des Versorgungsträgers werden zur Kenntnis genommen.
Die PLEdoc weist insbesondere auf eine Gas-Fernleitung hin, die im Bereich der Ausgleichsflächen Fl.Nr. 1480, 1484/0 und 1596 für den Feldhamster liegt. Diese Leitung wird im Planteil mit einem Schutzstreifen von 10 m dargestellt und in der Begründung entsprechend erläutert. Die Ausgleichsmaßnahmen haben keinen Einfluss auf den Leitungsbetrieb.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 6

"Die Hinweise des Versorgungsträgers werden zur Kenntnis genommen.
In der Begründung wird ergänzt, dass Stichstraßen und der Abzweig des Angerwegs von Müllfahrzeugen nicht angefahren werden. Zusätzlich wird der Hinweis in die Kaufverträge aufgenommen."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 7

zum Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten:
"Die Hinweise zum landwirtschaftlichen Verkehr während und nach den Bauarbeiten zur Kenntnis genommen.
Ein Baugebot mit drei Jahren nach Erwerb wird in den Kaufverträgen vereinbart. Eine Festsetzung erfolgt nicht.
In den Hinweisen wird folgender Text zum Mutterboden aufgenommen:
"Nicht benötigter Mutterboden ist vorrangig zur Bodenverbesserung von landwirtschaftlich genutzten Grundstücken in der Gemarkung zur Verfügung zu stellen (§ 202 BauGB, DIN 18915, DIN 19731)." Eine Festsetzung erfolgt nicht.

Der Ausgleichsflächenbedarf wird neu ermittelt und somit die Anregung des BUND Naturschutz, die vorhandenen Böden mit sehr hoher natürlicher Ertragsfunktion (Kategorie II – oberer Wert, Faktor 0,5), umgesetzt. Weiterhin erfolgt der Ausgleich gemäß Stellungnahme des Landratsamtes Würzburg, Untere Naturschutzbehörde, nicht auf dem bisher vorgeschlagenen Flurstück Nr. 467, sondern auf dem davon südlich liegenden Flurstück 462. Die Flurstücke 462 und 464 werden als mögliche Ausgleichsflächen in das Ökokonto der Gemeinde aufgenommen.

Der Immissionsradius für Geruch nach Hilfsmittel VD1 3472 für Hühner (Geflügel) bezüglich der Weideflächen Flur-Nr. 73 und 458 wird mit max. 85 m im  Planteil eingetragen. Die Immissionswerte der 4 Rinder und 10 Mastschweine sind geringfügig und werden nicht weiter berücksichtigt. In den Hinweisen wird folgender Text ergänzt:
"Von benachbarten landwirtschaftlichen Nutzflächen sind Lärm-, Staub- und Geruchsemissionen auch zu unüblichen Zeiten zu erwarten. Diese sind ortsüblich und hinzunehmen." Eine Festsetzung erfolgt nicht.

Die Planung wird dahingehend angepasst, dass bei den Baugrundstücken, die an die Nordseite des Baugebiets "Seeleite II" grenzen ein privater Grünstreifen mit einer Breite von drei Metern festgesetzt wird."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 8

zum Amt für Ländliche Entwicklung:
"Die Hinweise zur Innenentwicklung werden zur Kenntnis genommen."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 9

zum LRA Würzburg:
"Die Hinweise zum Wasserrecht / Bodenschutz werden zur Kenntnis genommen. Erforderliche Ausgleichsflächen erfolgen auf der Flur-Nr. 462 und werden mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt. Das Wasserwirtschaftsamt wurde beteiligt und hat eine Stellungnahme abgegeben.

Die Errichtung eines Regenrückhaltebeckens erfolgt auf Flur-Nr. 364. Die wasserrechtliche Genehmigung wird rechtzeitig beantragt."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 10

"Die Hinweise zum Immissionsschutz werden zur Kenntnis genommen. Im Zuge der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes werden insbesondere die Änderung WA-Gebiet statt MI-Gebiet und die Herausnahme der 20kV-Leitung vorgenommen. Die Änderung ist bereits beauftragt.

Zum Immissionsschutz wird folgender Text in den Hinweisen ergänzt:
"Von benachbarten landwirtschaftlichen Nutzflächen sind Lärm-, Staub- und Geruchsemissionen auch zu unüblichen Zeiten zu erwarten. Diese sind ortsüblich und hinzunehmen."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 11

"Die Hinweise zum Artenschutz werden zur Kenntnis genommen und die im Bescheid aufgeführten planerischen und textlichen Festsetzungen in den Planteil und die Begründung eingearbeitet.
Die artenschutzrechtlichen Maßnahmen sind mit der Regierung von Unterfranken abge-stimmt. Diese wurden als Festsetzungen in den Bebauungsplan übernommen.
Bauzeitenregelungen zum Abbruch der Scheune sind bereits als Festsetzung in den Bebauungsplan aufgenommen."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 12

"Der Ausgleichsflächenbedarf wird neu ermittelt und somit die Anregung des BUND Naturschutz, die vorhandenen Böden mit sehr hoher natürlicher Ertragsfunktion (Kategorie II – oberer Wert, Faktor 0,5), umgesetzt. Weiterhin erfolgt der Ausgleich wie bereits abgestimmt auf dem Flurstück 462. Die Flurstücke 462 und 464 werden als mögliche Ausgleichsflächen in das Ökokonto der Gemeinde aufgenommen."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 13

"Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 14

zur Regierung von Unterfranken:
"Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Weiterhin wird festgestellt, dass im geplanten Baugebiet sehr viele kleine Bauplätze ausgewiesen werden, so dass die Anregungen berücksichtigt werden."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 15

"Der Antrag wird in Bezug auf den Ausgleichsflächenbedarf des Feldhamsters entsprechend der genannten Anmerkung angepasst.
Die Belange des Feldhamsters sind im Fachbeitrag zum speziellen Artenschutz umfassend dargestellt und berücksichtigt.
Die festgesetzten Maßnahmen sind mit der Regierung von Unterfranken abgestimmt und deren Stellungnahmen berücksichtigt. Eine Ausnahmegenehmigung mit umfassender fachlicher Begründung der Ausnahmevoraussetzungen ist bei der Regierung von Unterfranken beantragt und bereits mit Datum vom 14.02.2019 genehmigt worden."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 16

"Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die vorhandene Wasserleitung im Bereich des Baugebiets "Seeleite I und III" wird von DN 80 auf DN 150 vergrößert. Des Weiteren wird eine Wasserleitung vom Baugebiet "Seeleite II" zum Baugebiet "Seeleite I verlegt, so dass durch die zweite Leitung die Löschwasserversorgung gewährleistet ist."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 17

zum Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege:
"Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Kurzfristig wird durch die Gemeinde ein Termin mit dem Amt für Denkmalschutz vereinbart und die Ist-Situation analog zu anderen Erschließungsgebieten gemeinsam vor Ort festgestellt. Sich daraus ergebene Erkenntnisse werden sofern erforderlich unter Hinweise ergänzt. Eine grundsätzliche Festsetzung zu „Bodeneingriffen jeglicher Art im Geltungsbereich“ erfolgt nicht.
Ein Antrag auf denkmalrechtliche Erlaubnis wurde von der Verwaltung bereits gestellt."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 18

zur Kreisheimatpflegerin:
"Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen."

Kurzfristig wird durch die Gemeinde ein Termin mit dem Amt für Denkmalschutz vereinbart und die Ist-Situation analog zu anderen Erschließungsgebieten gemeinsam vor Ort festgestellt. Sich daraus ergebene Erkenntnisse werden sofern erforderlich unter Hinweise oder Festsetzungen ergänzt. Eine grundsätzliche Festsetzung zu „Bodeneingriffen jeglicher Art im Geltungsbereich“ erfolgt nicht.
Ein Antrag auf denkmalrechtliche Erlaubnis wurde von der Verwaltung bereits gestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 19

zum Kreisbrandrat:
"Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Im Rahmen der Erschließungsplanung wird das Leitungsnetz bemessen und die Löschwasserversorgung sowie die Hydrantenabstände berücksichtigt."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 20

zum Kreisjugendring:
"Im Geltungsbereich wird kein Spiel- oder Bolzplatz vorgesehen, da in ca. 300 m Entfernung südöstlich vom Geltungsbereich in der Hofgartenstraße bereits ein Spielplatz besteht."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.05.2020 11:18 Uhr