Daten angezeigt aus Sitzung:
3. Sitzung des Gemeinderates, 07.02.2017
Beratungsreihenfolge
Beschluss 1
zu 1.:
"Im Rahmen der Überarbeitung des Bedarfsnachweises erfolgt eine zusätzliche Erläuterung über die Zusammensetzung des derzeit anstehenden Bedarfs an gewerblichen Bauflächen. Weiter wird eine Bedarfsprognose für den zukünftigen anzunehmenden Bedarf an gewerblichen Bauflächen, abgeleitet von der bisherigen gewerblichen Entwicklung der Gemeinde Unterpleichfeld, aufgenommen. Aus dem so ergänzten Bedarfsnachweis ist die Notwendigkeit der erforderlichen Ausweisungsflächen abzuleiten.
Von Seiten der Unteren Naturschutzbehörde wurden Hinweise auf die Bereitstellung der erforderlichen Ausgleichsflächen, die Lage der Ausweisung im SPA – Gebiet und die Erforderlichkeit einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) vorgetragen.
Die zwischenzeitlich durchgeführten Erhebungen im Rahmen der saP und die Natura 2000 Verträglichkeitsprüfung belegen die Vereinbarkeit bezüglich der Überlagerungen der Ausweisungsflächen mit den SPA – Gebietsflächen. Hierdurch wurde den Anregungen der Unteren Naturschutzbehörde in dieser Hinsicht nachgekommen.
Bezüglich der Ausgleichsflächen für den Eingriff in den Feldhamsterlebensraum verweist die Gemeinde Unterpleichfeld auf das vom Büro Fabion ausgearbeitete Maßnahmenkonzept, das eine Eignung dieser Flächen als Ausgleich für den Lebensraumeingriff nachweist. Somit sind die Bedenken der Unteren Naturschutzbehörde bezüglich der Eignung der dargestellten Ausgleichsflächen ausgeräumt.
Gemäß der Besprechung vom 10.01.2017 im Rathaus der Gemeinde Unterpleichfeld wurde von den zuständigen Fachbehörden eine Befreiung vom Bebauungsverbot für den Überschneidungsbereich der gewerblichen Baufläche mit dem Trinkwasserschutzgebiet in Aussicht gestellt. Voraussetzung hierfür ist die Berücksichtigung der im Aktenvermerk zur Besprechung aufgeführten Vorgaben des Wasserwirtschaftsamtes im Rahmen der Bebauungsplanaufstellung bzw. der Erschließung der Bauflächen. Somit ist eine grundsätzliche Ausweisung von gewerblichen Bauflächen im Zusammenhang mit der Überlagerung des Trinkwasserschutzgebietes nicht ausgeschlossen und kann daher im Flächennutzungsplan dargestellt werden."
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1
Beschluss 2
zu 2.:
"Im Rahmen der Überarbeitung des Bedarfsnachweises erfolgt eine zusätzliche Erläuterung über die Zusammensetzung des derzeit anstehenden Bedarfs an gewerblichen Bauflächen. Weiter wird eine Bedarfsprognose für den zukünftigen anzunehmenden Bedarf an gewerblichen Bauflächen, abgeleitet von der bisherigen gewerblichen Entwicklung der Gemeinde Unterpleichfeld, aufgenommen. Aus dem so ergänzten Bedarfsnachweis ist die Notwendigkeit der erforderlichen Ausweisungsflächen abzuleiten.
Von Seiten der Unteren Naturschutzbehörde wurden Hinweise auf die Bereitstellung der erforderlichen Ausgleichsflächen, die Lage der Ausweisung im SPA – Gebiet und die Erforderlichkeit einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) vorgetragen.
Die zwischenzeitlich durchgeführten Erhebungen im Rahmen der saP und die Natura 2000 Verträglichkeitsprüfung belegen die Vereinbarkeit bezüglich der Überlagerungen der Ausweisungsflächen mit den SPA – Gebietsflächen. Hierdurch wurde den Anregungen der Unteren Naturschutzbehörde in dieser Hinsicht nachgekommen.
Bezüglich der Aussagen zur Eignung der Ausgleichsflächen sind noch Abstimmungen zur Bereitstellung geeigneter Ausgleichsflächen für den Eingriff in den Lebensraum des Feldhamsters erforderlich. Dies stellt jedoch die grundsätzliche Ausweisung von gewerblichen Bauflächen am vorgesehenen Standort nicht in Frage.
Bezüglich der Ausgleichsflächen für den Eingriff in den Feldhamsterlebensraum verweist die Gemeinde Unterpleichfeld auf das vom Büro Fabion ausgearbeitete Maßnahmenkonzept, das eine Eignung dieser Flächen als Ausgleich für den Lebensraumeingriff nachweist. Somit sind die Bedenken der Unteren Naturschutzbehörde bezüglich der Eignung der dargestellten Ausgleichsflächen ausgeräumt.
Gemäß der Besprechung vom 10.01.2017 im Rathaus der Gemeinde Unterpleichfeld wurde von den zuständigen Fachbehörden eine Befreiung vom Bebauungsverbot für den Überschneidungsbereich der gewerblichen Baufläche mit dem Trinkwasserschutzgebiet in Aussicht gestellt. Voraussetzung hierfür ist die Berücksichtigung der im Aktenvermerk zur Besprechung aufgeführten Vorgaben des Wasserwirtschaftsamtes im Rahmen der Bebauungsplanaufstellung bzw. der Erschließung der Bauflächen. Somit ist eine grundsätzliche Ausweisung von gewerblichen Bauflächen im Zusammenhang mit der Überlagerung des Trinkwasserschutzgebietes nicht ausgeschlossen und kann daher im Flächennutzungsplan dargestellt werden."
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1
Beschluss 3
zu 3.1.:
"Gemäß der Besprechung vom 10.01.2017 im Rathaus der Gemeinde Unterpleichfeld wurde von den zuständigen Fachbehörden eine Befreiung vom Bebauungsverbot für den Überschneidungsbereich der gewerblichen Baufläche mit dem Trinkwasserschutzgebiet in Aussicht gestellt. Voraussetzung hierfür ist die Berücksichtigung der im Aktenvermerk zur Besprechung aufgeführten Vorgaben des Wasserwirtschaftsamtes im Rahmen der Bebauungsplanaufstellung bzw. der Erschließung der Bauflächen. Somit ist eine grundsätzliche Ausweisung von gewerblichen Bauflächen im Zusammenhang mit der Überlagerung des Trinkwasserschutzgebietes nicht ausgeschlossen und kann daher im
Flächennutzungsplan dargestellt werden.
Bezüglich der Aussage zur Abstufung zwischen der gewerblichen Nutzung und der südlichen Wohnbebauung verweist der Gemeinderat auf die nachfolgende Stellungnahme der Immissionsschutzbehörde, die bei einer entsprechenden Umsetzung des dargestellten Abstufungskonzeptes im Rahmen des Bebauungsplanes keine Einwände erhebt. Zu den Planzeichen stellt der Gemeinderat fest, dass die umgebenden Ortsstrukturen nach seiner Auffassung für die Entwicklung der gewerblichen Bauflächen von Bedeutung sind und daher im Umgriff dargestellt wurden. Die Planzeichen werden in der Zeichenerklärung zur Flächennutzungsplanänderung dargestellt."
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1
Beschluss 4
zu 3.2.:
"Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und stellt fest, dass die Konkretisierungen der Maßnahmen zur Konfliktbewältigung im Rahmen des derzeit im Verfahren befindlichen Bebauungsplanes „Windmühle“ Teilbereich 1 berücksichtigt werden."
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1
Beschluss 5
zu 3.3.:
"Der Gemeinderat nimmt die Ausführunn zur Kenntnis und beschließt, dass diese Aussagen im Rahmen der weiterführenden Planungen bzw. Baumaßnahmen berücksichtigt werden. Ein Antrag auf Erlaubnis gem. Art. 8/Art. 7 Denkmalschutzgesetzeses wurde am 25.07.2016 bei der Unteren Denkmalschutzbehörde gestellt. Weitere archäologische Maßnahmen werden bei der Verwirklichung des Bebauungsplanes "Windmühle" Teilbereich I durchgeführt."
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1
Beschluss 6
zu 3.4.:
"Gemäß der Besprechung vom 10.01.2017 im Rathaus der Gemeinde Unterpleichfeld wurde von den zuständigen Fachbehörden eine Befreiung vom Bebauungsverbot für den Überschneidungsbereich der gewerblichen Baufläche mit dem Trinkwasserschutzgebiet in Aussicht gestellt. Voraussetzung hierfür ist die Berücksichtigung der im Aktenvermerk vom 10.01.2017 zur Besprechung aufgeführten Vorgaben des Wasserwirtschaftsamtes im Rahmen der Bebauungsplanaufstellung bzw. der Erschließung der Bauflächen. Somit ist eine grundsätzliche Ausweisung von gewerblichen Bauflächen im Zusammenhang mit der Überlagerung des Trinkwasserschutzgebietes nicht ausgeschlossen und kann daher im
Flächennutzungsplan dargestellt werden.
Ansonsten nimmt die Gemeinde die Ausführungen zur Kenntnis und wird diese, soweit möglich, im Rahmen der weiteren Planungen berücksichtigen."
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1
Beschluss 7
zu 3.5.1.:
"Im wirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Unterpleichfeld wurden im Rahmen des Landschaftsplanes, der in die 4. Änderung (Gesamtüberarbeitung) des Flächennutzungs-planes integriert wurde, ausreichend Flächen für Kompensationsmaßnahmen vorgesehen.
Im Rahmen der Flächennutzungsplanänderung ist nur die Darstellung von Kompensationsflächen für den Eingriff in den Lebensraum des Feldhamsters vorgesehen. Hierzu wird auch auf die nachfolgende Beschlussfassung zu dem entsprechenden Punkt der
Stellung-nahme verwiesen."
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1
Beschluss 8
zu 3.5.2.:
"Der Gemeinderat stellt fest, dass im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes „Windmühle“ Teilfläche 1 eine Natura 2000 – Verträglichkeitsstudie durch das Büro Fabion durchgeführt wurde. Diese Studie die zwischenzeitlich der Unteren Naturschutzbehörde vorliegt, weist die Verträglichkeit der Flächenausweisung mit dem SPA – Gebiet nach. Somit können die Bedenken ausgeräumt werden."
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1
Beschluss 9
zu 3.5.3.:
"Die angesprochene spezielle artenschutzrechtliche Prüfung wurde ebenfalls im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes „Windmühle“ Teilfläche 1 durchgeführt und liegt der Unteren Naturschutzbehörde zwischenzeitlich vor. Hier wurden ebenfalls keine unüberwindbaren Hindernisse für die Umsetzung der gewerblichen Bauflächen festgestellt."
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1
Beschluss 10
zu 3.5.4.:
"Bezüglich der Ausgleichsflächen für den Eingriff in den Feldhamsterlebensraum verweist die Gemeinde Unterpleichfeld auf die vom Büro Fabion am 19.01.2017 ausgearbeitete Beurteilung der Eignung eines Ackers als artenschutzrechtliche kompensationsfläche Feldhamster, das eine Eignung dieser Flächen als Ausgleich für den Lebensraumeingriff nachweist. Somit sind die Bedenken der Unteren Naturschutzbehörde bezüglich der Eignung der dargestellten Ausgleichsflächen ausgeräumt"
(Anlage: Beurteilung der Eignung eines Ackers als artenschutzrechtliche Kompensationsfläche Feldhamster vom 19.01.2017)
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1
Beschluss 11
zu 3.5.5.:
"Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und stellt fest, dass auf der nördlichen Fläche des geplanten Gewerbegebietes im Herbst 2016 keine Feldhamster vorhanden waren und die Fläche als Brachfläche vorgehalten wird."
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1
Beschluss 12
zu 3.6.:
"Gemäß der Besprechung vom 10.01.2017 im Rathaus der Gemeinde Unterpleichfeld wurde von den zuständigen Fachbehörden eine Befreiung vom Bebauungsverbot für den Überschneidungsbereich der gewerblichen Baufläche mit dem Trinkwasserschutzgebiet in Aussicht gestellt. Voraussetzung hierfür ist die Berücksichtigung der im Aktenvermerk zur Besprechung aufgeführten Vorgaben des Wasserwirtschaftsamtes im Rahmen der Bebauungsplanaufstellung bzw. der Erschließung der Bauflächen. Somit ist eine grundsätzliche Ausweisung von gewerblichen Bauflächen im Zusammenhang mit der Überlagerung des Trinkwasserschutzgebietes nicht ausgeschlossen und kann daher im
Flächennutzungsplan dargestellt werden."
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1
Beschluss 13
zu 4.:
"Die bestehenden Leitungen und Anlagen der Deutschen Telekom werden durch die vorliegende Planung nicht überlagert und somit auch nicht beeinträchtigt. Der Gemeinderat stellt fest, dass bei der Aufstellung des Bebauungsplanes „Windmühle“ bereits ausreichend Raum für die Verlegung von Telekommunikationsleitungen vorgesehen wurde. Dies wird auch im Zuge der weiteren Teilbereiche der gewerblichen Ansiedlung entsprechend berücksichtigt. Ein entsprechender Hinweis fließt nachträglich in die Begründung zum Flächennutzungsplan ein."
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1
Beschluss 14
zu 5.1.:
"Der Gemeinderat weist darauf hin, dass der genannte Betrieb näher zur bestehenden Ortsbebauung als zur geplanten Gewerbebebauung liegt. Es ist somit festzustellen, dass durch die bestehende Wohnbebauung im Ortsbereich und anderer schützenswerter kommunaler Einrichtungen bereits eine deutlich höhere Einschränkung der möglichen Wiederaufnahme der landwirtschaftlichen Nutzung besteht als dies durch die gewerbliche Baufläche zu erwarten ist. Eine Beeinträchtigung der Hofstelle ist somit nicht gegeben."
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1
Beschluss 15
zu 5.2.:
"Die Aussage des Regionalplanes in der achten Verordnung zur Änderung des Regionalplanes vom 27.12.2012 besagt dass „darauf hinzuwirken ist, dass die Landwirtschaft auf den Standorten mit günstigen natürlichen und strukturellen Rahmenbedingungen, also insbesondere auf den mainfränkischen Platten und in den Gaugebieten, unter Beachtung der Erfordernisse der Nachhaltigkeit möglichst ungehindert wirtschaften kann. Dabei sind auch die Erfordernisse der ökologischen Landwirtschaft zu berücksichtigen“.
Die übrigen Vorgaben sind für den betroffenen Standort nicht zutreffend.
Durch die geplante Ausweisung werden die bestehenden landwirtschaftlichen Standorte nicht in einem Ausmaß reduziert oder behindert, dass eine Beeinträchtigung der strukturellen Rahmenbedingung vorliegt oder Betriebe in ihrer Existenz oder Entwicklung erheblich beeinträchtigt werden. Somit liegt kein Widerspruch durch die Änderung des Flächennutzungsplanes zu den Vorgaben des Regionalplanes vor. Eine entsprechende Erläuterung dieses Umstandes im Rahmen der Entwurfsbegründung zur Flächennutzungs-planänderung ist nach Auffassung der Gemeinde nicht erforderlich."
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1
Beschluss 16
zu 5.3.:
"Die Gemeinde ist sich der Bedeutung der vorliegenden landwirtschaftlichen Flächen, für die örtliche Landwirtschaft, bewusst. Wie das Amt für Landwirtschaft jedoch auch aussagt stehen in der überwiegenden Fläche der Gemarkung Unterpleichfeld entsprechend hochwertige Bodenstrukturen an, sodass durch die vorliegende Inanspruchnahme im Rahmen der gewerblichen Bauflächen nur ein geringer Anteil dieser landwirtschaftlich hochwertigen Flächen in Anspruch genommen wird und eine relevante Beeinträchtigung der örtlichen Landwirtschaft nicht gegeben ist. Hier handelt es sich um die Inanspruchnahme von 14 ha von ca. 1900 ha. landwirtschaftlich genutzter Flächen.
Ebenso sind durch die Gemeinde nicht nur die Belange der Landwirtschaft, sondern vorrangig auch die der sonstigen überwiegenden Ortsbevölkerung zu berücksichtigen. Dies bedeutet hier insbesondere die Ermöglichung ortsnaher Arbeitsplätze und die Aufrechterhaltung und Finanzierung der örtlichen Infrastruktur, unter anderem auch durch Steuereinnahmen aus ortsansässigen Betrieben. Daher ist die Notwendigkeit der gewerblichen Entwicklung durch die Gemeinde höher zu werten als die Beibehaltung einer verhältnismäßig kleinflächigen landwirtschaftlichen Fläche."
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1
Beschluss 17
zu 5.4.:
"Wie in der Begründung zur Flächennutzungsplan bereits erläutert steht die Gemeinde Unterpleichfeld einer interkommunalen Gewerbeflächenausweisung nördlich von Unterpleichfeld ablehnend gegenüber, da hierdurch der Durchgangsverkehr in der Gemeinde Unterpleichfeld deutlich erhöht werden würde.
Insbesondere der Schwerlastverkehrsanteils des Fernverkehrs in südliche (A 7), östliche und westliche Richtung (A3) würde nahezu vollständig die Innerortsstrukturen der Gemeinde Unterpleichfeld queren. Dies liegt daran, dass die Nutzung der Auffahrt „Gramschatzer Wald“ für den Verkehr in diese Richtungen einen deutlichen Umweg, bei einer teilweisen Verwendung von geringer ausgebauten Verkehrswegen, bedeuten würde. Zusätzlich ist der vorwiegend in Richtung des Oberzentrums Würzburg anzunehmende regionale Kraftfahrzeugverkehr zu bewerten. Für diesen ist ein Ausweichen über die Autobahn, aufgrund der regionalen und örtlichen Ursprungs- und Zielvorgaben, keine Alternative.
Somit ist die durch das Amt für Landwirtschaft genannte alternative Verkehrsführung über die Autobahn A 7 als nicht realistisch anzusehen.
Die Gemeinde hält an der Wahl der Ausweisungsfläche fest."
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1
Beschluss 18
zu 5.5.:
"Der Gemeinderat nimmt die Aussage zur Kenntnis."
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1
Beschluss 19
zu 5.6.:
"Die Gemeinde Unterpleichfeld verweist auf die vorausgegangenen Beschlussfassungen und stellt fest, dass es sich bei der angeregten gemeinsamen Ausweisung mit der Gemeinde Bergtheim um eine Variante handelt, die für die Gemeinde Unterpleichfeld erhebliche Nachteile beinhalten würde. Daher wurde diese Variante bereits bei frühen Überlegungen verworfen. Eine Zusammenarbeit mit der Stadt Würzburg wird ebenfalls als nicht zielführend für die Gemeinde Unterpleichfeld gesehen. Die Stadt Würzburg ist bestrebt, die bauliche Entwicklung im direkten Anschluss an die städtische Bebauung bzw. ihrer Stadtteile zu binden, sodass die Gemeinde in dieser Konstellation keine eigenen Entwicklungs-möglichkeiten mehr hat.
Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wird gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB von den Ergebnissen der Beschlussfassung unterrichtet."
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1
Beschluss 20
zu 6.:
"Der Gemeinderat stellt fest, dass der deutlich überwiegende Anteil der Bevölkerung keine direkte wirtschaftliche Beziehung zur Landwirtschaft hat und die Gemeinde daher ihre Entwicklung nicht primär auf die Bedürfnisse der Landwirtschaft abstimmen kann.
Die Wertigkeit des Schutzgutes Boden ist nicht ausschließlich auf die landwirtschaftliche Nutzung beschränkt sondern bezieht sich auch auf die Filterfunktionen des Bodens. Durch die intensive landwirtschaftliche Nutzung ist diese Funktion bereits derzeit eingeschränkt und belastet. Da im gesamten Funktionsspektrum des Bodens derzeit bereits Einschränkungen bestehen und nur eine im Verhältnis zur Gesamtfläche der hochwertigen Bodenflächen sehr geringe Teilfläche in Anspruch genommen wird (14 ha von ca. 1900 ha landwirtschaftlicher Fläche in der Gemarkung), wurde nur eine geringe Auswirkung auf das Schutzgut festgelegt.
Dennoch beschließt der Gemeinderat die Aussage im Umweltbericht nachrichtlich dahingehend abzuändern, dass hier mittlere Auswirkungen auf das Schutzgut Boden angenommen werden."
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1
Datenstand vom 25.05.2020 10:30 Uhr