Nachrüstung Brandschutztüren Schulhaus Dormitz - Auftragsvergabe


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Dormitz, 13.02.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Dormitz (Gemeinde Dormitz) Sitzung des Gemeinderates Dormitz 13.02.2025 ö informativ 6

Sachverhalt

Aufgrund der geltenden Bestimmungen wurde im Rahmen einer Begehung festgestellt, dass für die Feststellanlagen der Rauch- und Brandschutztüren zusätzliche Rauchmelder, die mit der Feststellanlageverbunden sind, nachgerüstet werden müssen. Die DIN 14677 ist in ihrer aktuellen Auslegung als „Anerkannter Stand der Technik“ zu betrachten und regelt die Notwendigkeit von zusätzlich angeschlossenen Deckenrauchmeldern bei einer Differenzhöhe von mehr als einem Meter zwischen Türsturz und nächstgelegener brandschutztechnisch wirksamer Decke. Da dies bei den Türen der beiden Treppenhäuser der Fall ist, muss die Nachrüstung aufgrund der geltenden Brandschutzbestimmungen erfolgen. Aufgrund der Dringlichkeit wurde bereits eine Fachfirma beauftragt.

Datenstand vom 26.03.2025 12:27 Uhr