Hochwasserschutzprojekt Mindel - Planfeststellungsverfahren Hochwasserableitung und Rückleitung
Daten angezeigt aus Sitzung:
8. Sitzung des Gemeinderates Dürrlauingen, 16.09.2024
Beratungsreihenfolge
Beschluss 1
Wie in den Abstimmungsgesprächen mit allen Beteiligten im Jahr 2015 und 2016 festgelegt, behält sich die Gemeinde Dürrlauingen auf der Fläche zwischen dem südlichen Leitdeich der Rückleitungsstrecke und der Konzenberger Straße die Entwicklung eines Gewerbegebietes vor. Vom Vorhabensträger sind deshalb alle in der aktuellen Planung dargestellten baulichen Maßnahmen umzusetzen. Es ist sicherzustellen, dass der gesamte Bereich (im Planausschnitt grün schraffierte Fläche) nach Beendigung des Projektes als hochwasserfrei eingestuft ist.
Begründung:
Die Schaffung einer hochwasserfreien Zone über den gesamten markierten Bereich wurde in allen Gesprächen zugesichert und war immer Teil der Planung. Es wurde zugesichert, dass die Gemeinde nach dem Planfeststellungsverfahren für den Hochwasserschutz Burgau mit der Bauleitplanung beginnen kann.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1
Beschluss 2
Zum Schutz vor schädlichem Wasserabfluss bzw. -einstau auf das bzw. auf dem Gemeindegebiet Dürrlauingen fordert die Gemeinde Dürrlauingen vom Vorhabensträger die Herstellung der Hochwasserrückleitung bevor die Hochwasserableitung aus dem Rückhaltebecken in Betrieb genommen wird, bzw. mindestens die zeitgleiche Inbetriebnahme beider Maßnahmen.
Zudem fordert die Gemeinde Dürrlauingen, dass das zur Hochwasserrückleitung gehörende Bahnquerungsbauwerk nördlich von Burgau sowie die erforderlichen Leitdeiche zur Begrenzung der Flutungsflächen und zur Ableitung des Hochwasserabflusses im Abflusskorridor sowie die Sicherungsmaßnahmen am Bahndamm (Schutzdeiche, Auflastfilter, Bahnweganhebungen) vor Inbetriebnahme der Ausleitung aus dem Rückhaltebecken und des Bahnquerungsbauwerks im Süden von Burgau gebaut und in Betrieb genommen werden, oder diese zumindest zeitgleich realisiert und in Betrieb genommen werden.
Begründung:
Der Anteil des Hochwasserabflusses, der nicht im Hochwasserrückhaltebecken zurückgehalten und nicht durch das Stadtgebiet abgeleitet werden kann und durch die Umleitungsmaßnahmen um Burgau herumgeleitet werden soll, würde, ohne die zeitgleiche Realisierung des Rückleitungskorridors samt der dazugehörenden Bauwerke und Maßnahmen, sich das abgeleitete Wasser östlich der Bahnlinie sammeln und ungehindert in Richtung Mindelaltheim fließen. Ein geordneter Abfluss aus diesem Bereich ist nicht möglich. Dadurch werden auf den Flächen der Gemeinde Dürrlauingen erheblich höhere Schäden entstehen und evtl. bebauten Flächen im Ortsteil Mindelaltheim gefährdet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Beschluss 3
Der Gemeinderat spricht sich dafür aus, dass aus Sicherheitsgründen die GZ11 im Rückleitungskorridor nicht abgesenkt werden soll. Für die Querung soll die Straße auf das Dammniveau angehoben werden, damit der Durchfluss unter der Straße mit Durchlässen oder Dückerbauwerken sichergestellt werden kann.
Begründung:
Dadurch wird die Gefahr verringert, dass im Einstaufall bzw. Ausleitungsfall die Dammtore nicht geschlossen werden. In diesem Fall wäre die Rückleitung inkl. aller Bauwerke wirkungslos und das Wasser würde ungehindert auf die Flächen der Gemeinde Dürrlauingen abfließen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 13.11.2024 10:57 Uhr