Bauvoranfrage zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Pkw-Doppelgarage auf dem Grundstück Flur-Nr. 676/5 Gem. Rieden/Kötz, Beim Stockbrunnen 5 (Antragsteller: Zecha Franz, Wiesgasse 55, 89335 Ichenhausen)


Daten angezeigt aus Sitzung:  48. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 28.01.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 48. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 28.01.2019 ö Entscheidung 1

Sachverhalt

Herr Zecha beabsichtigt, auf seinem Grundstück Flur-Nr. 676/5 Gem. Rieden/Kötz ein Einfamilienhaus mit Pkw-Doppelgarage zu errichten.

Dieses Gebäude soll ein Satteldach mit einer Dachneigung von 38°, eine Kniestockhöhe von 1,50 m sowie einen Anbau auf der Süd- und Westseite mit einem Flachdach erhalten. Des Weiteren soll auch die Garage auf der Nordseite mit einem Flachdach versehen werden.

Das Baugrundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Westlich des Hühleweges“. Gemäß diesen Festsetzungen sind nur Satteldächer mit einer Dachneigung von 36° bis 48° sowie eine Kniestockhöhe bis zu einer Höhe von 0,60 m zulässig.

Aufgrund dessen wäre zur Realisierung des Bauvorhabens die Zustimmung zur Erteilung von Befreiungen von diesen Festsetzungen des Bebauungsplanes notwendig.

Stellungnahme der Verwaltung:
In Bezug auf die Erhöhung des Kniestockes wurden bereits Befreiungen bis zu einer Höhe von 1,80 m in diesem Bebauungsplangebiet (Grundstück Flur-Nr. 676/1 Gem. Rieden/Kötz) erteilt. Des Weiteren wurde die Errichtung eines Flachdaches für den westlichen Gebäudeteil des erstellten Einfamilienhauses sowie auf der Garage auf dem Grundstück Flur-Nr. 676/7 Gem. Rieden/Kötz genehmigt. Auch der Carport auf dem Grundstück Flur-Nr. 676 Gem. Rieden/Kötz hat nur ein Flachdach.

Aufgrund dessen könnten auch der vorliegenden Bauvoranfrage das Einvernehmen mit den erforderlichen Befreiungen gegeben werden.

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende erläutert die Bauvoranfrage.
Stadtrat Sauter Ottmar schlägt vor, der Bauvoranfrage und den damit verbundenen Befreiungen zuzustimmen, da es bereits Bezugsfälle gibt.

Beschluss

Der Bauvoranfrage zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Pkw-Doppelgarage auf dem Grundstück Flur-Nr. 676/5 Gem. Rieden/Kötz durch Herrn Zecha und der damit verbundenen Erteilung der vorstehend angeführten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Westlich des Hühleweges“ wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.04.2020 10:56 Uhr