Bauleitplanung; Erlass einer Satzung über die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil im Stadtteil Hochwang (Einbeziehungssatzung Flur-Nr. 314/6 Gem. Hochwang); 1. Beratung über die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen 2. Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  48. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 28.01.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 48. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 28.01.2019 ö Entscheidung 4

Sachverhalt

Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 29.10.2018 beschlossen, zur Einbeziehung des Grundstückes Flur-Nr. 314/6 Gem. Hochwang in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil im Stadtteil Hochwang eine Satzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB zu erlassen.

Der Bau- und Umweltausschuss hat des Weiteren in der Sitzung am 29.10.2018 beschlossen, auf der Grundlage des vom Planungsbüro Kling Consult, Krumbach, gefertigten Entwurfes der Einbeziehungssatzung vom 22.10.2018 (bestehend aus Planzeichnung und Satzungstext) und des Entwurfes der Begründung hierzu vom 22.10.2018 die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Der Entwurf der Einbeziehungssatzung (bestehend aus Planzeichnung und Satzungstext) vom 22.10.2018 und der Entwurf der Begründung hierzu in der Fassung vom 22.10.2018 lagen während der Zeit vom 03.12.2018 bis 04.01.2019 im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Ichenhausen öffentlich zur Einsichtnahme aus.

Ein entsprechender Hinweis auf diese öffentliche Auslegung erfolgte in der Günzburger Zeitung Nr. 269 vom 22.11.2018.

Vom Ing.-Büro Kling Consult wurden 9 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt.

Folgende 3 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange gaben keine Stellungnahme ab:

  • Bayerischer Bauernverband Günzburg
  • Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
  • Kreisheimatpfleger Landkreis Günzburg

Folgende 3 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange gaben eine Stellungnahme ab, äußerten jedoch keine Anregungen:

  • Abwasserverband Unteres Günztal, Ichenhausen, Schreiben vom 5. Dezember 2018
  • Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, Schreiben vom 30. November 2018
  • LEW Verteilnetz GmbH (LVN), Schreiben vom 18. Dezember 2018

Folgende Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange brachten Anregungen vor:

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Krumbach (Schwaben), Schreiben vom 6. Dezember 2018

Durch die unmittelbar benachbarten landwirtschaftlichen Nutzflächen kann es neben Geruchs- und Lärmbelästigungen auch zu Staubimmissionen kommen.
Um Interessenskonflikte zwischen Wohnen und der angrenzenden landwirtschaftlichen Flächenbewirtschaftung zu vermeiden, sollte auf eine konsequente und dauerhaft gepflegte Ortsrandeingrünung geachtet werden.

Der Bau- und Umweltausschuss fasst folgenden Beschluss:
Die Ausführungen des Amts für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten werden zur Kenntnis genommen. Ein entsprechender Hinweis auf Lärm-, Geruchs- sowie Staubbelastungen ist in der Planzeichnung bereits beigefügt. Eine Ortsrandeingrünung ist ebenfalls bereits vorgesehen. Änderungen sind nicht veranlasst.
Abstimmungsergebnis:        9 / 0

Landratsamt Günzburg, Schreiben vom 18. Januar 2019

Ortsplanung
Aus ortsplanerischer Sicht besteht mit der geplanten Ortsabrundungssatzung grundsätzlich Einverständnis. Die einbezogene Fläche wird durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereichs entsprechend geprägt. Eine evtl. weitere bauliche Nutzung Richtung Osten wird durch die im Süden des verfahrensgegenständlichen Grundstücks vorgesehene öffentliche Verkehrsfläche nicht ausgeschlossen.

Der Bau- und Umweltausschuss fasst folgenden Beschluss:
Das Einverständnis aus ortsplanerischer Sicht wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:        9 / 0

Immissionsschutz
Die getroffenen Aussagen zum „Immissionsschutz“ in Kapitel 4.4 der Begründung wurden zur Kenntnis genommen.
Aus immissionsschutzfachlicher Sicht bestehen gegen den Erlass der vorliegenden Einbeziehungssatzung in Hochwang keine Einwände, sofern auf dem südlich hiervon gelegenen Grundstück Fl.-Nr. 314/1 kein aktiver landwirtschaftlicher Betrieb mit Tierhaltung vorhanden ist.

Der Bau- und Umweltausschuss fasst folgenden Beschluss:
Das Einverständnis aus immissionsschutzfachlicher Sicht wird zur Kenntnis genommen. Auf dem südlich angrenzenden Grundstück und auch in näherer Umgebung ist kein landwirtschaftlicher Betrieb vorhanden.
Abstimmungsergebnis:        9 / 0

Naturschutz und Landschaftspflege
Zur Ermöglichung einer weiteren Bebauung am nördlichen Ortsrandbereich von Hochwang beabsichtigt die Stadt Ichenhausen den Erlass einer Einbeziehungssatzung.
Aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege besteht mit der durchgeführten Eingriffsbewertung und -bilanzierung für dieses Vorhaben grundsätzlich Einverständnis.
Die Ausgleichsmaßnahme soll als Ortsrandeingrünung auf dem zur Bebauung vorgesehenen Grundstück selbst realisiert werden.
Aufgrund der prägenden Ortsrandlage kommt der Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen/-grünordnerischen Maßnahmen eine besondere Bedeutung zu. Die Ausgleichsmaßnahmen sind, wie in Nr. 4.5 der Begründung ausgeführt, umzusetzen.
Die Ausgleichsfläche ist dauerhaft für Zwecke des Naturschutzes und der Landschaftspflege mittels Grundbucheintrag dinglich zu sichern.
Die Ausgleichsfläche ist an das Ökoflächenkataster beim Landesamt für Umwelt in Kulmbach zu melden.
Die ordnungsgemäße Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen einschließlich deren Sicherung und Erhalt ist im Rahmen eines Monitorings durch die Stadt Ichenhausen zu überwachen.
Aussagen bezüglich einer Einfriedung werden in der Satzung nicht getroffen. Aus naturschutzfachlicher Sicht ist aufgrund der besonderen Ortsrandlage auf eine Grundstückseinfriedung zu verzichten bzw. diese nur innenliegend anzubringen, d. h. in der Satzung ist die Ausgleichsfläche dem Zaun vorgelagert als zulässig festzusetzen.

Der Bau- und Umweltausschuss fasst folgenden Beschluss:
Das Einverständnis aus naturschutzfachlicher und landschaftspflegerischer Sicht wird zur Kenntnis genommen.
Details zur Umsetzung sind im Zuge der Ausführungsplanung mit der Unteren Naturschutzbehörde abzustimmen. Die Überwachung der ordnungsgemäßen Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen einschließlich deren Sicherung und Erhalt sowie die Meldung der Ausgleichsfläche an das Landesamt für Umwelt obliegen der Stadt Ichenhausen. Planänderungen sind nicht veranlasst.
In der Praxis ist jeder Grundstückseigentümer bestrebt, sein Eigentum an Grund und Boden einzuzäunen. In dem Sinne will die Stadt Ichenhausen eine Gleichbe­hand­lung aller Grundstückseigen­tümer gewährleisten und vorliegend keinen Sonderfall schaffen. Die naturschutzfachliche Anregung wird insoweit aufgenommen, dass in die Satzung eine redaktionelle Ergänzung aufgenommen wird, nachdem die Zäune ohne Sockel und kleintierdurchgängig auszubilden sind.
Abstimmungsergebnis:        9 / 0

Wasserrecht
Aus wasserrechtlicher Sicht werden gegen die Planungsabsicht keine Bedenken erhoben.
Das in Nr. 4.3 der Begründung erwähnte Baugrundgutachten vom 1. August 2018 und die ergänzende E-Mail vom 15. Oktober 2018 sind zum Bestandteil der Einbeziehungssatzung zu erklären und der Begründung beizufügen.

Der Bau- und Umweltausschuss fasst folgenden Beschluss:
Das Einverständnis aus wasserrechtlicher Sicht wird zur Kenntnis genommen. Das Baugrundgutachten vom 1. August 2018 und die ergänzende E-Mail vom 15. Oktober 2018 werden der Begründung als Anlage beigefügt.
Abstimmungsergebnis:        9 / 0

Brandschutz
Der Kreisbrandrat weist zum Planungsvorhaben seitens des abwehrenden Brandschutzes darauf hin, dass auf die Einhaltung der DIN 14090 „Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken“ zu achten ist. Hierauf sollte in der Begründung hingewiesen werden.

Der Bau- und Umweltausschuss fasst folgenden Beschluss:
In die Begründung wird ein Hinweis zur Beachtung der DIN 14090 „Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken“ aufgenommen.
Abstimmungsergebnis:        9 / 0


Wasserwirtschaftsamt Donauwörth, Dienstort Krumbach, Schreiben vom 3. Dezember 2018

Wasserwirtschaftliche Würdigung
Zu dem Entwurf des Bauleitplanes bestehen keine wasserwirtschaftlichen Bedenken, wenn unsere Hinweise beachtet werden.
Laut Antragsunterlagen wurde in der ehemaligen Kiesgrube ausschließlich unbelastetes Abraummaterial der Zuordnungsklasse Z 0 verfüllt. Wird bei Erdarbeiten belastetes Bodenmaterial (Altablagerungen o. Ä.) angetroffen, ist umgehend das Landratsamt einzuschalten, das alle weiteren erforderlichen Schritte in die Wege leitet. In diesem Fall wäre dann auch ein erweitertes Niederschlagswassermanagementkonzept erforderlich.

Der Bau- und Umweltausschuss fasst folgenden Beschluss:
In den Hinweisen zur Planzeichnung wird auf die ehemalige Kiesgrube, die mit Abraummaterial verfüllt wurde, hingewiesen. Ebenso auf das Baugrundgutachten, das der Begründung als Anlage beiliegt.
Die Anregungen bzgl. eines Hinweises auf den Umgang mit belastetem Bodenmaterial (Altablagerungen o. ä.) sowie zu einem evtl. erforderlichen Niederschlagswassermanagementkonzept werden in die Begründung aufgenommen.
Abstimmungsergebnis:        9 / 0

Von Bürgerinnen und Bürgern wurden keine Einwendungen vorgebracht.

Nachdem keine weiteren inhaltlichen, sondern nur redaktionelle Änderungen an der Einbeziehungssatzung vorzunehmen sind, kann diese als Satzung beschlossen werden.

Diskussionsverlauf

Stadtrat Sauter Ottmar fragt nach, weshalb der Bauherr Schallschutzfenster einbauen muss, wie es in der Satzung zum Bebauungsplan aufgeführt ist.

Der Vorsitzende erwidert, dass es sich hierbei nur um einen Hinweis bzw. eine Empfehlung und keine Festsetzung handelt. Es bleibt somit dem Bauherrn selber überlassen, welche Fenster er einbaut.

Beschluss

Die Einbeziehungssatzung Flur-Nr. 314/6, Gemarkung Hochwang in der Fassung vom 22. Oktober 2018 mit redaktionellen Änderungen/Ergänzungen vom 28.01.2019 wird als Satzung beschlossen.

Das Ing.-Büro Kling Consult wird beauftragt, die Unterlagen zum Nachweis der ordnungsgemäßen Durchführung des Bauleitplanverfahrens gemäß BauGB zusammenzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.04.2020 10:56 Uhr