Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes "Südlich der Anhofer Straße II" im Stadtteil Autenried; 1. Beratung über die während der Öffentlichkeitsbeteiligung sowie der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 13a bzw. 13b BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB eingegangenen Stellungnahmen 2. Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  48. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 28.01.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen (Stadt Ichenhausen) 48. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 28.01.2019 ö Entscheidung 5

Sachverhalt

Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 27.11.2017 beschlossen, zur Ausweisung eines neuen Baugebietes den Bebauungsplan „Südlich der Anhofer Straße I“ im beschleunigten Verfahren nach §13a bzw. §13b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen für den Wohnungsbau) aufzustellen.

Nachdem am Bebauungsplan nach der Behandlung der bei der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13a bzw. § 13b BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 13a bzw. § 13b BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen nicht nur redaktionelle Änderungen, sondern wesentliche Änderungen/Ergänzungen vorzunehmen waren, hat der Bau- und Umweltausschuss in der Sitzung am 29.10.2018 beschlossen, den 2. Entwurf des Bebauungsplanes mit dem 2. Entwurf der Begründung in der Fassung vom 29.10.2018 gemäß § 4a Abs. 3 BauGB nochmals auszulegen.

Demzufolge lagen die Planunterlagen während der Zeit vom 03.12.2018 bis einschl. 04.01.2019 im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Ichenhausen öffentlich zur Einsichtnahme aus.
Die amtliche Bekanntmachung mit dem Hinweis auf diese Auslegung erfolgte in der Günzburger Zeitung Nr. 269 vom 22.11.2018.

Von Kling Consult wurden 18 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt

Folgende 7 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange gaben keine Stellungnahme ab:

  • Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Krumbach/Weißenhorn, Bereich Forsten
  • Bayerisches Landesamt für Dankmalpflege, Koordination Bauleitplanung – GB, München
  • Bayerischer Bauernverband Günzburg
  • Bund Naturschutz in Bayern e. V., Kreisgruppe Günzburg, Pfaffenhofen
  • Kreisheimatpfleger Lkr. Günzburg, Herr Uano, Offingen
  • schwaben netz gmbh, Günzburg
  •   Wasserwirtschaftsamt Donauwörth, Dienstort Krumbach

Folgende 5 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange gaben eine Stellungnahme ab, äußerten jedoch keine Anregungen:

  • Abwasserverband Unteres Günztal, Schreiben vom 5. Dezember 2018
  • Amt für Ländliche Entwicklung, Krumbach, Schreiben vom 17. Dezember 2018
  • Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Referat Infra I 3, Bonn, Schreiben vom 29. November 2018
  • Lechwerke AG, ERSD-G-L, Augsburg, Schreiben vom 18. Dezember 2018
  • schwaben netz gmbh, Augsburg, Schreiben vom 18. Dezember 2018
  • Staatliches Bauamt Krumbach, Bereich Straßenbau, Schreiben vom 5. Dezember 2018

Folgende Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange brachten Anregungen vor:

Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Günzburg, Schreiben vom 30. November 2018

Das ADBV Günzburg weist hinsichtlich sonstiger fachlicher Anregungen darauf hin, dass das im Planungsgebiet gelegene Flurstück 108 der Gemarkung Oberreichenbach durch die Flurbereinigung im Jahre 1956 bereits vollständig abgemarkt wurde. Aufgrund der damaligen Messmethoden können Ungenauigkeiten in den berechneten Flurstücksflächen vorliegen. Die Detailplanung der einzelnen Bauparzellen kann davon betroffen sein. Im Zuge der Aufstellung bzw. Umsetzung des Bebauungsplanes sollten daher die Umfangsgrenzen des Baugebietes zu gegebener Zeit im Rahmen eines Antrages auf Vermessung überprüft werden.

Der Bau- und Umweltausschuss fasst folgenden Beschluss:
Die Hinweise des ADBV Günzburg werden zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:        8 / 0

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Krumbach/Weißenhorn, Bereich Landwirtschaft, Schreiben vom 5. Dezember 2018

Unter Pkt. 3.3 „Bestand außerhalb“ wird unter Bezug auf das Schreiben vom 29.03.2016 darauf verwiesen, dass Herr Schuler die Tierhaltung in „nächster Zeit“ aufgeben wollte. Herr Schuler hat seine damalige Aussage am 24.05.2018 dem AELF Krumbach gegenüber revidiert. Eine Aufgabe der Viehhaltung ist derzeit nicht absehbar. Aus diesem Grund ist der Verweis auf eine baldige Aufgabe der Viehhaltung unter Pkt. 3.3 nicht zutreffend und zu streichen.
Die weiteren Aspekte der Stellungnahme vom 24.05.2018 wurden berücksichtigt. Darüber hinaus werden keine weiteren Einwendungen erhoben.

Der Bau- und Umweltausschuss fasst folgenden Beschluss:
Die Anregung wird aufgegriffen und die Begründung redaktionell angepasst.
Abstimmungsergebnis:        8 / 0

Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH, TI NL Süd, PTI 23, Gersthofen, Schreiben vom 3. Dezember 2018

Die Telekom Deutschland GmbH (nachfolgend Telekom genannt) – als Netzeigentümerin und Nutzungsberechtigte i. S. v. § 68 Abs. 1 TKG – hat die Deutsche Telekom Technik GmbH beauftragt und bevollmächtigt, alle Rechte und Pflichten der Wegesicherung wahrzunehmen sowie alle Planverfahren Dritter entgegenzunehmen und dementsprechend die erforderlichen Stellungnahmen abzugeben. Zu der o. g. Planung wird wie folgt Stellung genommen:
Zur o. a. Planung wurde bereits mit Schreiben PTI Aktenzeichen 2018469 vom 25.06.2018 Stellung genommen. Diese Stellungnahme gilt unverändert weiter.
Hinweis: Die Stellungnahme vom 25.06.2018 lag nicht vor. Diese wurde nachgefordert und wie folgt in die Abwägung eingestellt:
Durch die o. a. Planung werden die Belange der Telekom zurzeit nicht berührt.
Bei Planungsänderungen wird gebeten, die Telekom erneut zu beteiligen.
Sollten Sie im Rahmen dieses Verfahrens Lagepläne unserer Telekommunikationsanlagen benötigen, können diese angefordert werden bei:
E-Mail: Planauskunft.Sued@telekom.de
Fax: +49 391 580213737
Telefon: +49 251 788777701
Die Verlegung neuer Telekommunikationslinien zur Versorgung des Planbereichs mit Telekommunikationsinfrastruktur im und außerhalb des Plangebiets bleibt einer Prüfung vorbehalten.
Damit eine koordinierte Erschließung des Gebietes erfolgen kann, sind wir auf Informationen über den Ablauf aller Maßnahmen angewiesen. Bitte setzen Sie sich deshalb so früh wie möglich, jedoch mindestens 4 Monate vor Baubeginn, in Verbindung mit:
Deutsche Telekom Technik GmbH
Technik Niederlassung Süd, PTI 23
Gablinger Straße 2
D-86368 Gersthofen

Der Bau- und Umweltausschuss fasst folgenden Beschluss:
Die Hinweise der Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH werden zur Kenntnis genommen. Die Anregungen betreffen nicht Regelungsinhalte des Bebauungsplanes, sondern beziehen sich auf die nachfolgende Erschließungsplanung.
Abstimmungsergebnis:        8 / 0

Landratsamt Günzburg, Team 402 (Bauleitplanung), Schreiben vom 18. Januar 2019

Ortsplanung
Aus ortsplanerischer Sicht besteht mit dem vorliegenden Bebauungsplanentwurf Einverständnis.

Der Bau- und Umweltausschuss fasst folgenden Beschluss:
Die ortsplanerischen Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:        8 / 0

Immissionsschutz
Gegen die geplante Aufstellung des Bebauungsplanes werden aus immissionsschutzfachlichen Gesichtspunkten keine Einwände erhoben. Die immissionsschutzfachlichen Belange wurden ausreichend gewürdigt.

Der Bau- und Umweltausschuss fasst folgenden Beschluss:
Die immissionsschutzfachlichen Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:        8 / 0

Naturschutz und Landschaftspflege
Aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege bestehen keine grundsätzlichen Bedenken gegen die geplante Erweiterung der Wohnbaulandflächen am westlichen Ortsrand von Autenried.
Aufgrund der prägenden Ortsrandlage kommt, wie bereits mehrfach mitgeteilt, der Umsetzung der grünordnerischen Maßnahmen einschließlich der Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft – extensive Wiese – eine besondere Bedeutung zu.
Die ordnungsgemäße Umsetzung der grünordnerischen Festsetzungen ist im Rahmen eines Monitorings durch die Stadt Ichenhausen zu überwachen.

Der Bau- und Umweltausschuss fasst folgenden Beschluss:
Die naturschutzfachlichen Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:        8 / 0

Wasserrecht
Aus wasserrechtlicher Sicht werden gegen den vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes keine Bedenken vorgebracht.

Der Bau- und Umweltausschuss fasst folgenden Beschluss:
Die wasserrechtlichen Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:        8 / 0

Brandschutz
Der Kreisbrandrat erhebt zum Planungsvorhaben seitens des abwehrenden Brandschutzes keine Einwände. Anmerkungen hierzu sind nicht veranlasst.
Der Bau- und Umweltausschuss fasst folgenden Beschluss:
Die Brandschutz-Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:        8 / 0

Redaktionelles
In der Präambel der Satzung ist die aktuelle Fassung des anzuwendenden Baugesetzbuches anzugeben, nämlich BauGB in der Fassung vom 3. November 2017.
Die Nutzungsschablone auf der Planzeichnung ist auch dem südöstlichen Baufenster zuzuordnen.
Bei den Verfahrensvermerken auf der Planzeichnung ist der Satzungsbeschluss mit Datum und Unterschrift zu versehen.
Grundsätzlich sollte auf eine Namensangabe in der Begründung verzichtet werden (Nr. 8 der Begründung).

Der Bau- und Umweltausschuss fasst folgenden Beschluss:
Die redaktionellen Änderungen/Ergänzungen werden zur Klarstellung in den Bebauungsplan eingearbeitet.
Abstimmungsergebnis:        8 / 0

Regierung von Schwaben, Höhere Landesplanungsbehörde, Augsburg, Schreiben vom 3. Januar 2019

LEP 3.2 Vorhandene Potenziale der Innenentwicklung möglichst vorrangig nutzen.
Es wird auf die Stellungnahme vom 14. Juni 2018 verwiesen und Folgendes mitgeteilt:
Die Durchsicht der vorliegenden Bauleitplanunterlagen hat ergeben, dass sich die Stadt Ichenhausen nach hiesiger Auffassung noch nicht ausreichend mit den Aspekten zur flächensparenden Siedlungsentwicklung auseinandergesetzt hat.
Den vorliegenden Bauleitplanunterlagen kann entnommen werden, dass die im Stadtteil Autenried vorhandenen unbebauten Wohnbauflächen nicht zu Verfügung stehen. Allerdings besitzt die Stadt nach unserem derzeitigen Kenntnisstand noch weitere Reserven an Wohnbauflächen – etwa in den Stadtteilen Ichenhausen, Hochwang, Rieden a. d. Kötz und Oxenbronn.
Vor diesem Hintergrund wird die Stadt Ichenhausen im Sinne einer nachhaltigen und flächensparenden Siedlungsentwicklung gebeten, sich nochmals mit dem LEP-Ziel Innenentwicklung vor Außenentwicklung auseinanderzusetzen und nachvollziehbar darzulegen, inwieweit die geplante Ausweisung des Wohngebietes einen tatsächlichen Bedarf zusätzlicher Wohnbauflächen widerspiegelt (vgl. hierzu LEP 3.2 (Z)). Dem Gesichtspunkt des Flächensparens kann eventuell auch damit Rechnung getragen werden, dass absehbar nicht für die Entwicklung zur Verfügung stehende Bauflächen zurückgenommen werden.

Der Bau- und Umweltausschuss fasst folgenden Beschluss:
Wie in der Begründung dargelegt, sind die Innenentwicklungspotentiale derzeit nicht nutzbar. Der tatsächliche Bedarf für die Neuausweisung des Wohngebietes ergibt sich aus der Tatsache, dass für die 13 Baugrundstücke im BA 1 mehr Bewerbungen vorliegen als Baugrundstücke zu vergeben sind. Es handelt sich dabei überwiegend um Ortsansässige und einige wenige auswärtige Bauwerber, die sich auf einer Vormerkliste eingetragen haben. Dies ist ein deutliches Zeichen dafür, dass Ortsansässige in ihrem Heimatort Autenried bleiben und bauen möchten und nicht in anderen Stadtteilen von Ichenhausen wie z. B. Hochwang, Rieden an der Kötz oder Oxenbronn. Evtl. Bauflächenrücknahmen in den genannten Stadtteilen sind durch vorliegende Planung nicht veranlasst.

Der Bedarf an weiteren Bauflächen wird auch auf die positive Bevölkerungsentwicklung in den letzten Jahren gestützt. Seit 2013 ist die Bevölkerung von 8554 Einwohner auf 8811 Einwohner (2016) angewachsen (+ 3,0 %). Quelle: Statistik kommunal 2017, Stadt Ichenhausen. Nach Stadtteilen differenzierte Daten liegen nicht vor. Wesentliches kommunales Ziel ist der Erhalt einer stabilen Bevölkerungszahl und -struktur, wozu es nötig ist, dass ein ausreichendes und differenziertes Wohnbauflächenangebot am Ort besteht.
Der vorgenannten Sachverhalte werden der Vollständigkeit halber in der Begründung ergänzt. Planänderungen sind nicht veranlasst.
Abstimmungsergebnis:        8 / 0

Regionalverband Donau-Iller, Ulm, Schreiben vom 20. Dezember 2018
Das Vorranggebiet für Standorte regionalbedeutsamer Windkraftanlagen „Ichenhausen – Autenried“ (B X 2.3.1 Regionalplan Donau-Iller) liegt ca. 1.100 m vom geplanten Baugebiet entfernt. Der als Planungsgrundlage angesetzte Mindestabstand der regionalen Vorranggebiete für Windkraftanlagen zu Wohngebieten beträgt 800 m. Zu Dorf- und Mischgebieten beträgt der Mindestabstand 700 m. Es sind daher keine negativen Auswirkungen des geplanten Wohngebietes auf das regionalplanerisch festgelegte Vorranggebiet für Windkraftanlagen zu erwarten.
Der Regionalplan weist nordöstlich von Autenried eine Vorbehaltsfläche für den Rohstoffabbau ToLe-GZ-5 aus (B IV 3.2 Regionalplan Donau-Iller). Hierzu wurden jedoch keine Mindestabstände festgelegt. Ein raumordnerischer Konflikt liegt daher nicht vor.
Weitere regionalplanerische Festlegungen sind nicht beeinträchtigt. Aus unserer Sicht bestehen zur geplanten Ausweisung von Wohnbauflächen keine Einwände.

Der Bau- und Umweltausschuss fasst folgenden Beschluss:
Die Hinweise des Regionalverbandes werden zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:        8 / 0

Von Bürgerinnen und Bürgern wurden keine Einwendungen vorgebracht.

Nachdem keine weiteren inhaltlichen, sondern nur redaktionelle Änderungen am Bebauungsplan vorzunehmen sind, kann der Bebauungsplanentwurf als Satzung beschlossen werden.

Beschluss

Der Bebauungsplan „Südlich der Anhofer Straße II“ (Stand der Planunterlagen: 29. Oktober 2018) wird mit der Maßgabe, dass das Ing.-Büro Kling Consult die erforderlichen Änderungen/Ergänzungen vom 28.01.2019 in den Bebauungsplan und die Begründung einarbeitet, als Satzung beschlossen.
 
Das Ing.-Büro Kling Consult wird beauftragt, die Verfahrensunterlagen für das ordnungsgemäße Zustandekommen des Bebauungsplanes zusammen zu stellen.

3. Bürgermeister Schuler hat an der Beratung und Abstimmung gemäß Art. 49 GO nicht teilgenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.04.2020 10:56 Uhr