Vereidigung von Herrn Martin Stricker als Marktgemeinderatsmitglied


Daten angezeigt aus Sitzung:  63. Sitzung des Marktgemeinderates, 27.05.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waldstetten (Markt Waldstetten) 63. Sitzung des Marktgemeinderates 27.05.2019 ö Information 2

Sachverhalt

Zum 27.05.2019 hat Frau Ingrid Feroudj ihren Rücktritt aus dem Marktrat Waldstetten erklärt.
 
Frau Feroudj wurde bei den letzten Kommunalwahlen am 16.03.2014 über den Wahlvorschlag der Freien Wählervereinigung in den Marktgemeinderat gewählt. Der Wahlausschuss hat damals Herrn Martin Schmid als ersten Listennachfolger festgestellt. Herr Schmid teilte der Gemeindeverwaltung mit, dass er das Marktratsmandat nicht übernehmen werde.  

Zweiter Listennachfolger in diesem Wahlvorschlag ist Herr Martin Stricker. Dieser teilte mit Schreiben vom 12.05.2019 mit, dass er die Wahl annehme und bereit sei, den Eid nach Art. 31 Abs. 4 Gemeindeordnung zu leisten.

Nach Art. 31 Abs. 4 Gemeindeordnung sind die Marktratsmitglieder in der ersten nach ihrer Berufung stattfindenden Sitzung in feierlicher Form zu vereidigen. Die Eidesformel lautet:

„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern.

Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen.

Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe.“

Der Eid kann auch ohne die Worte „so wahr mir Gott helfe“ geleistet werden.

Erklärt ein Marktratsmitglied, dass es aus Glaubens- oder Gewissensgründen keinen Eid leisten könne, so hat es an der Stelle der Worte „ich schwöre“ die Worte „ich gelobe“ zu sprechen oder das Gelöbnis mit einer dem Bekenntnis seiner Religionsgemeinschaft oder der Überzeugung seiner Weltanschauungsgemeinschaft entsprechenden, gleichwertigen Beteuerungsformel einzuleiten.

Den Eid nimmt der 1. Bürgermeister ab.

Datenstand vom 09.08.2019 08:15 Uhr