Tektur zum Bauantrag B-2019-25, Neubau von 5 Fertiggaragen und Abfahrt auf dem Grundstück Fl. Nr.: 260/1 in 89367 Waldstetten, Am Wurfbrunnen 6; Beantragt: 4 Fertiggaragen unter denen 3 Carport und ein Abstellraum geplant sind, Bauherr: Peter Popko
Daten angezeigt aus Sitzung:
65. Sitzung des Marktgemeinderates, 29.07.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Bei der Verwaltung ging der o.g. Bauantrag / Tektur ein.
Der Bauherr plant auf dem Anwesen Am Wurfbrunnen 6, 4 Fertiggaragen Zufahrt über Westen und darunter 3 Carport´s und einen Abstellraum, Zufahrt von Westen über die Abfahrt nach Osten.
Beim Bauantrag wurden 5 Fertiggaragen beantragt.
Oberflächenentwässerung von den Flachdächern ist auf dem Baugrundstück zu versickern
.
Laut dem BBP ,,Am Unteren Wurfbrunnen“:
Garagen und Nebengebäude müssen die gleiche Dachform und Neigung wie das Hauptgebäude erhalten.
Befreiungen von den Festsetzungen zum BBP ,,Am Unteren Wurfbrunnen“ zur 1. Änderung:
- Unter §7 dürfen Geländeoberflächen nicht nur Aufschüttungen oder Abgrabungen verändert werden,
- unter §8 dürfen im Vorgarten keine Rampen angelegt werden,
- Garagen und Nebengebäude müssen die gleiche Dachform und Neigung wie das Hauptgebäude erhalten
die Befreiungen zu den Festsetzungen.
Die Verwaltung hat dies geprüft,
Durch das Anlegen einer Rampe zum Anfahren der Garagen können die Befreiungen zu den Festsetzungen befürwortet werden
Der Bauherr möchte seine Garagen allerdings mit Flachdach ausführen, für diese Ausführung muss im Bauantrag der Befreiung zugestimmt werden.
Beschluss
Der Marktrat Waldstetten stimmt dem o.g. Bauantrag / Tektur mit folgenden Befreiungen:
- den Geländeoberflächen für Aufschüttungen oder Abgrabungen,
- das Anlegen der Rampen,
- die Abweichung der Dachform in ein Flachdach
zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Datenstand vom 05.11.2019 12:17 Uhr