Bauvoranfrage: Errichtung eines Neubaus in der Frühlingstraße, Flur-Nrn.: 1038, 1037/1, Gem. Waldstetten, Bauherr: Thomas und Andrea Jäger, Frühlingsstr. 22a, 89367 Waldstetten
Daten angezeigt aus Sitzung:
66. Sitzung des Marktgemeinderates, 16.09.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Bei der Verwaltung ging am 09.09.2019 eine Bauvoranfrage über den „Neubau eines Bungalows“ ein.
Die Bauherren möchten auf den Fl. Nr.: 1038, 1037/1 ein Wohngebäude in Verlängerung zu
Haus - Nr.: 22a erstellen.
Dieses Baufeld liegt im Außenbereich ohne BBP, ebenfalls wie Fl. Nr.: 1038/4.
Im Flächennutzungsplan ist diese Fläche als Grünland ausgewiesen.
Die Zufahrt zum Baugrundstück kann hergestellt werden.
Es werden von Seite des Marktes Waldstetten keine Anschlüsse hergestellt.
Der Bauherr muss die kompletten Erschließungskosten auch im öffentlichen Bereich, übernehmen.
Die Verwaltung kann sich ein Wohnhaus westlich von Haus - Nr.: 22a vorstellen.
Diskussionsverlauf
GR Göppel ist der Meinung, dass der Marktrat diesen Bereich bereits in Betracht gezogen habe, aber hier eine größere Lösung möchte und nicht nur für ein Objekt.
GR Mader sieht das auch so, das Grundstück könnte man in Betracht ziehen, aber in Bezug auf eine größere Lösung, nicht nur dieses Grundstück. Hier könnte Druck auf das Landratsamt ausgeübt werden.
Beschluss
Der Bauvoranfrage „Errichtung eines Neubaus in der Frühlingsstraße, Flur-Nr. 1038, 1037/1, Gem. Waldstetten“ wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Datenstand vom 05.11.2019 12:19 Uhr