Anbau eines Windfangs und WC, Fl. Nr.: 1576/1, Gem. Waldstetten, Am Fischgärtle 6 in Waldstetten, Bauherr: Carmen Modl, Am Fischgärtle 6, 89367 Waldstetten


Daten angezeigt aus Sitzung:  66. Sitzung des Marktgemeinderates, 16.09.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waldstetten (Markt Waldstetten) 66. Sitzung des Marktgemeinderates 16.09.2019 ö Entscheidung 3

Sachverhalt

Am 26.07.2019 ging bei der Verwaltung der o.g. Bauantrag ein. Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes ,,Fischgärtle“.
Der Bauherr möchte über den vorgesetzten Kellerbereich einen Anbau aufbauen.
In diesem Anbau soll ein WC und Windfang untergebracht werden.
Die Konstruktion soll in Trockenbau „Holzständerbauweise“ mit Flachdach, als Grenzbau ausgeführt werden.  
Die Festsetzungen des Bebauungsplanes werden nicht vollständig eingehalten, weshalb ein Baugenehmigungsverfahren erforderlich ist.

Das Bauvorhaben weicht von folgenden Punkten von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ab:
Der Anbau ist mit einem Flachdach geplant                (BBP Satteldach 28 – 38°).
Traufhöhe liegt bei ca. 5,30m                        (BBP Die Traufhöhe darf höchstens 3,50m betragen).
Für die vorgenannten Abweichungen wurde ein Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes gestellt.
Abweichung
  • Der Dachneigung und Dachform von Satteldach auf Flachdach,
Traufhöhe von 3,50m auf ca. 5,30m.

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende merkt an, dass das Gebäude bereits gebaut wurde. Der Antrag ist im Nachgang bei der Verwaltung eingegangen.

Ist der Bauherr auf die Verwaltung zugekommen oder ist die Verwaltung draufgekommen, frägt GR Mader.

Der Vorsitzende merkt an, dass die Verwaltung auf diesen Schwarzbau gestoßen ist.
Diese Vorgehensweise sollte in Zukunft anders laufen, sonst baut in Zukunft jeder wie er lustig ist.

Ist die Nachbarunterschrift auf dem Bauantrag, frägt GR Mader. Dies wird von Herrn Unterholzner bejaht.

Beschluss

Der Marktgemeinderat Waldstetten stimmt den Befreiungen von den Festsetzungen bezüglich der Dachform, Dachneigung von Satteldach auf Flachdach und der Traufhöhe des geplanten Anbaus zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 1

Datenstand vom 05.11.2019 12:19 Uhr