Nach § 79 Abs. 2 KommHV und den hierzu ergangenen Verwaltungsvorschriften ist zur besseren und sparsameren Bewirtschaftung der Haushaltsmittel die Bildung von Haushaltsresten möglich.
Haushaltseinnahmereste sind gemäß § 79 Abs. 2 Satz 2 KommHV nur im Vermögenshaushalt und nur für Kredite, Zuweisungen, Zuschüsse, Beiträge und andere Einnahmen der Gruppierungsnummern 35 und 36 des kommunalen Haushaltsplanes zulässig.
Haushaltsausgabereste können nach § 19 i. V. m. § 87 Nr. 15 und § 79 Abs. 3 KommHV sowohl im Verwaltungshaushalt wie auch im Vermögenshaushalt gebildet werden. Die entsprechenden Haushaltsansätze im Vermögenshaushalt bleiben dadurch bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für Ihren Zweck verfügbar, bei Baumaßnahmen und Beschaffungen jedoch längstens 2 Jahre nach Schluss des Haushaltsjahres in dem der Gegenstand oder der Bau in seinem wesentlichen Teil in Benutzung genommen werden kann. Nach den Zahlen der Jahresrechnung bieten sich zur Bildung von Haushaltsresten folgende Haushaltsstellen an:
Verwaltungshaushalt 2018 - Neue Haushaltsausgabereste
HhSt. Bezeichnung EUR
6100.6555 Städtebauliche Planung, Planungskosten 34.500,00
Verwaltungshaushalt 2018 – Neue HAR Summe 34.500,00
Vermögenshaushalt 2018 - Neue Haushaltsausgabereste
HhSt. Bezeichnung EUR
0200.9350 Erwerb bew. Sachen d. Anlageverm. – Hauptverw. 10.000,00
1310.9450 Schließanlage Feuerwehrhaus 3.000,00
4640.9451 Baukosten Kindergarten 13.165,03
6100.9350 Städtebauliche Planung, GIS-Daten 10.000,00
6150.9870 Breitbandausbau 98.605,00
6300.9510 Straßenreparaturen u. Fugenverguss 44.930,60
7500.9460 Friedhof, Erweiterungs-, Um- und Ausbauten 25.958,94
7850.9510 Feldwegerschließung b. LCV-Heim 4.026,89
8800.9460 Schließanlage Kindergarten 2.500,00
8801.9320 Erwerb Pfarrhof 100.000,00
8801.9460 Pfarrhof, Erweiterungs-, Um- u. Ausbauten 20.000,00
8850.9320 Vermögenserwerb unbebauter Grundbesitz 150.000,00
Vermögenshaushalt 2018 – Neue HAR Summe 482.186,46
Vermögenshaushalt 2018 - Neue Haushaltseinnahmereste
HhSt. Bezeichnung EUR
6150.3610 Investitionszuweisg. f. DSL-Anschluss 23.670,00
Vermögenshaushalt 2018 – Neue HER Summe 23.670,00
Vermögenshaushalt 2018 - Übertrag alter Haushaltsausgabereste
HhSt. Bezeichnung EUR
0200.9350 Erwerb bew. Sachen d. Anlageverm. – Hauptverw. 16.000,00
4980-9510 Hochwasserschutz 58.318,54
Vermögenshaushalt 2018 – Übertrag alter HAR Summe 74.318,54