Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben


Daten angezeigt aus Sitzung:  68. Sitzung des Marktgemeinderates, 25.11.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waldstetten (Markt Waldstetten) 68. Sitzung des Marktgemeinderates 25.11.2019 ö Entscheidung 6

Sachverhalt

Im Haushaltsjahr 2018 ergaben sich infolge des Haushaltsvollzuges über- und außerplanmäßige Ausgaben. Die größeren über- und außerplanmäßigen Ausgaben setzen sich wie folgt zusammen:

Verwaltungshaushalt

1310.5200        Feuerwehr, Verwaltungs- u. Zweckausstattung        5.400,97
4640.7030        Betriebskostendefizit Kindergarten        7.676,16
4641.7033        Kindbezogene Förderung f. Gastkinder        8.669,90
5800.5160        Unterhalt Grünanlagen        4.189,82        
6900.5142        Grabenunterhalt        9.334,64
9000.8100        Gewerbesteuerumlage        47.296,00


Vermögenshaushalt

6330.9510        Geh- und Radweg Waldstetten – Oxenbronn        5.463,97
8850.9323        Beiträge Wasserversorgung        6.502,22

Diese Ausgaben wurden durch Mehreinnahmen bzw. Minderausgaben nach § 18 Abs. 2 bis 4 KommHV gedeckt.

Mit Gemeinderatsbeschluss vom 16.04.2018 wurden die Einnahmeansätze des Haushaltsplanes nach § 17 KommHV, die Ausgabenansätze nach § 18 KommHV als deckungsfähig erklärt.

Beschluss

Vom obigem Sachverhalt wird Kenntnis genommen und die aufgeführten über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Sinne von Art. 66 Abs. 1 Satz 2 GO werden genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.01.2020 11:17 Uhr