Bauleitplanung; Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Grundstücke Fl.-Nrn. 100, 101, 1082 und 1082/3 Gem. Waldstetten; Änderungs- und Aufstellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  68. Sitzung des Marktgemeinderates, 25.11.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waldstetten (Markt Waldstetten) 68. Sitzung des Marktgemeinderates 25.11.2019 ö Entscheidung 8

Sachverhalt

Der Markt Waldstetten konnte vom Katholischen Pfründestiftungsverbund St. Ulrich den Pfarrhof sowie das Grundstück nördlich des bestehenden Wohngebietes „Am Gehag II“ für die Ausweisung eines neuen Wohngebietes erwerben. Hierfür ist der Flächennutzungsplan zu ändern und ein Bebauungsplan aufzustellen.

Mit dem Bebauungsplan soll für das Grundstück Fl.-Nr. 101 Gem. Waldstetten und für Teilflächen der Fl.-Nrn. 101 und 1083/2 Gem. Waldstetten ein allgemeines Wohngebiet gemäß § 4 Baunutzungsverordnung und für die Teilfläche der Fl.-Nr. 1082 Gem. Waldstetten ein Mischgebiet gemäß § 6 BauNVO ausgewiesen werden.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst das Grundstück Flur-Nr. 101 und Teilflächen der Fl.-Nrn. 100, 1082 und 1083/2 Gemarkung Waldstetten und hat eine Größe von ca. 2 ha.

Nachdem eine Teilfläche des Grundstücks Fl.-Nr. 101 Gem. Waldstetten in den sog. „angemessenen Sicherheitsabstand“ von 890 Meter der Fa. Chemische Fabrik Karl Bucher GmbH fällt, kann der Bebauungsplan nicht im Verfahren nach § 13b BauGB „Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren“ aufgestellt werden, da im gegenwärtigen Fall im Rahmen des Bauleitplanverfahrens eine planerische Abwägung über mögliche Auswirkungen durch die Fa. Bucher auf das Plangebiet zu erfolgen hat.  

Innerhalb des Sicherheitsabstandes dürfen keine neuen Wohngebäude entstehen, so dass die Baugrenzen außerhalb des Radius liegen müssen. Der Bereich innerhalb des Sicherheitsabstandes darf dennoch in den Bebauungsplan einbezogen werden. Dort dürfen sich z.B. Straßen, Garagen, Garten- oder Ausgleichsflächen befinden.  

Der Bebauungsplan soll die Bezeichnung „Am Gehag III“ erhalten.

Beschluss

Für das Baugebiet „Am Gehag“ ist der Flächennutzungsplan zu ändern und ein Bebauungsplan im Parallelverfahren aufzustellen.

Mit dem Bebauungsplan soll für das Grundstück Fl.-Nr. 101 Gem. Waldstetten und für Teilflächen der Fl.-Nrn. 100 und 1083/2 Gem. Waldstetten ein allgemeines Wohngebiet gemäß § 4 Baunutzungsverordnung und für die Teilfläche der Fl.-Nr. 1082 Gem. Waldstetten ein Mischgebiet gemäß § 6 BauNVO ausgewiesen werden.

Der Bebauungsplan soll die Bezeichnung „Am Gehag III“ erhalten.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst das Grundstück Flur-Nr. 101 und Teilflächen der Fl.-Nrn. 100, 1082 und 1083/2 Gemarkung Waldstetten und hat eine Größe von ca. 2 ha.

Die Verwaltung wird ermächtigt, ein geeignetes Ingenieurbüro mit der Änderung des Flächennutzungsplanes sowie der Erstellung des Bebauungsplanes zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.01.2020 11:17 Uhr