Bei der Verwaltung ging der Bauantrag ,,Neubau eines Einfamilienhauses in Holzfertigbauweise mit Doppelgarage auf der Fl. Nr.: 138/4 Gem. Ellzee ein.
Familie Wehn hat ein Einfamilienhaus mit Satteldach und eine Doppelgarage als Grenzbau mit Flachdach geplant.
Das Grundstück Fl. Nr.: 138/4 wurde vom Grundstück 138 weggemessen. Durch dieses neue Baugrundstück muss ein weiterer Hausanschluss (Kanal u. Wasser) erstellt werden.
Baukosten für die Erstellung (auf öffentlichem Grund):
- des Kanals trägt die Gemeinde Ellzee
- des Wasseranschlusses der Zweckverband Kammelgruppe
Hausanschluss wird an Schmutzwasserkanal angeschlossen.
Regenwasser wird über einen Sickerschacht auf dem Baugrundstück versickert.
Die Grenzabstände zu benachbarten Grundstücke werden eingehalten.
Kosten für die Gehwegabsenkung hat der Bauherr zu tragen.
Das Bauvorhaben befindet sich gemäß Flächennutzungsplan in einem Dorfgebiet. Ein BBP ist nicht vorhanden.
Das Bauvorhaben wird nach §34 BayBo behandelt:
Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.
Die Verwaltung hat keine Bedenken, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.