Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Flur-Nr. 111/8, Gem. Ellzee (Katharinenweg), Bauherren: Mader Jennifer und Möller Nikolai, Birkenweg 10, 89365 Röfingen
Daten angezeigt aus Sitzung:
60. Sitzung des Gemeinderates, 19.02.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Am 13. Februar 2019 ging bei der Verwaltung der Bauantrag „Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage“ auf dem Grundstück Flur-Nr. 111/8, Gemarkung Ellzee ein. Bauherren sind Mader Jennifer u. Möller Nikolai, wohnhaft Birkenweg 10, 89365 Röfingen.
Das Bauvorhaben befindet sich gemäß Flächennutzungsplan in einem Dorfgebiet. Ein BBP ist nicht vorhanden.
Das Bauvorhaben wird nach §34 BayBo behandelt:
Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.
Die Bauherren planen ein Wohngebäude mit Satteldach DN 25° mit 2 Stockwerken und
Die Verwaltung hat keine Bedenken, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
Diskussionsverlauf
GR Fischer St: Frägt, ob das obere Eck nach BauRecht behandelt wird.
Hier wird die Bayrische Bauordnung hinzugezogen, so Herr Unterholzner.
Warum wurde damals kein Bebauungsplan aufgestellt, frägt GR Fischer St.
Der Vorsitzende informiert, dass das Landratsamt zur
damaligen Zeit der Meinung war, dass hier kein Bebauungsplan notwendig wäre, weil es sich hierbei um ein sehr kleines Baugebiet handelt. Für jeden Bauplatz wurde ein Vorbescheid erstellt, dass die Eigentümer bauen dürfen. Auf dem Vorbescheid wurden Grenzen eingezeichnet.
Wegen der nachbarschaftlichen Landwirtschaft war das ein großes Thema.
Beschluss
Dem Bauantrag „Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage
auf dem Grundstück Flur-Nr. 111/8, Gemarkung Ellzee“, Bauherren Mader Jennifer u. Möller Nikolai wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt und zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 20.08.2019 10:05 Uhr