Beschluss zur Belegung der Urnenerdgräber im Friedhof Ellzee
Daten angezeigt aus Sitzung:
61. Sitzung des Gemeinderates, 26.03.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Sachverhalt I:
Die Urnenerdgräber werden wie folgt hergestellt:
Die Urnenreihe an der Betonmauer, kleinere Grabstätte ca. 100 x 60 cm, in diesem Bereich werden bis zu zwei Urnen begraben.
Grabstätte am Weg parallel zur Aussegnungshalle haben das Maß von ca. 100 x 75 cm,
in diesem Bereich können bis zu vier Urnen begraben werden.
Sachverhalt II:
Die Abgrenzung zwischen den einzelnen Urnenerdgräber und den Wegen, werden mit einer Randeinfassung hergestellt.
Es sollen Randplatten mit Beton befestigt werden.
Die Wege werden versickerungsfähig hergestellt.
Von der Verwaltung werden Angebote über die Herstellung der Einfassung eingeholt.
Der Vorsitzende erteilt den Auftrag an das wirtschaftlichste Unternehmen.
Diskussionsverlauf
Herr Unterholzner informiert, dass im vorderen Bereich bis zu 4 Urnen Platz haben und im hinteren Bereich bis zu 2 Urnen.
Der Weg dazwischen ist eingefasst mit Randplatten, so der Vorsitzende. Für diese Handhabung ist vorausgesetzt, dass nur Grabplatten verwendet werden, aber da wurde ein Beschluss gefasst, merkt der Vorsitzende an.
Was ist der Grund für die unterschiedlichen Größen, frägt GR Konrad.
Weil der Bestatter 35 cm Platz braucht um die Urnen
einzusetzen, merkt der Vorsitzende an.
Laut Satzung können bis zu drei Urnen in eine Stele getan werden, so der Vorsitzende.
Beschluss
Beschlussvorschlag I:
Der Gemeinderat Ellzee stimmt der Herstellung der o.g. Größen für die Urnenerdgräber zu.
Beschlussvorschlag II:
Der Gemeinderat Ellzee bevollmächtigt den Vorsitzenden über die Auftragsvergabe an das wirtschaftlichste Unternehmen zum Herstellen der Randeinfassung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Datenstand vom 29.04.2019 15:11 Uhr