Herr Unterholzner merkt an, dass auch hier das Gerüst berechnet wurde, dies muss bei der Maßnahme besprochen werden, dass das Gerüst vom Gewerk Dach stehen bleiben kann.
Ist hier ein Zeitfenster genannt in der die Ausführungen stattfinden sollen, frägt GR Honebeek?
Es sollte zeitnah angefangen werden zu bauen. Die Bauvereinbarung mit der Dorferneuerung ist bereits da.
Muss der Auftrag Abbau der Treppenanlage etc. noch vergeben werden, frägt GR Honebeek.
Der Vorsitzende merkt an, dass die Treppenanlage sich noch zieht. Dies aber unabhängig von Dach und Fassade sei.
Bekommt man vorher den Zuschuss frägt GR Konrad.
Der Vorsitzende verneint dies. Die Gemeinde muss zunächst komplett in Vorleistung gehen. Wenn alles abgehandelt wurde, dann erhält die Gemeinde höchstens 37.000 Euro, alles darüber bzw. wenn die Kosten darunterfallen, erhält die Gemeinde auch weniger Zuschuss.
Für den Nachtrag vom Maler wurde bereits ein Puffer kalkuliert, so Herr Unterholzner.
Wieviel ist hier der Haushaltsansatz, frägt GR Konrad.
Sind hier 175.000 Euro, aktuell werden 85.000 Euro vergeben. Die Treppenanlage und die Kellerfenster kommen noch. Hochgerechnet waren die Kosten bei 158.000 Euro, von dieser Summe wurde auch der Zuschuss berechnet, merkt der Vorsitzende an.