Vollzug des Bayer. Straßen und Wegegesetzes (BayStrWG); Einziehung der Flur-Nrn. 106/1 und 102/8, Gemarkung Ellzee


Daten angezeigt aus Sitzung:  64. Sitzung des Gemeinderates, 02.07.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Ellzee (Gemeinde Ellzee) 64. Sitzung des Gemeinderates 02.07.2019 ö Entscheidung 5

Sachverhalt

Eine Teilfläche des als Gemeindestraße gewidmeten Grundstücks Fl.-Nr. 106 Gem. Ellzee wurde im Jahre 2014 an den angrenzenden Grundstückseigentümer verkauft und hat seither die Fl.-Nr. 106/1 Gem. Ellzee. Die Teilfläche stand der Öffentlichkeit trotz des Verkaufs weiterhin als öffentlicher Weg zur Verfügung. Gleiches gilt für die Fl.-Nr. 102/8 Gem. Ellzee, welche aus der Fl.-Nr. 102/2 Gem. Ellzee herausgemessen wurde.

Die Fl.-Nrn. 106/1 und 102/8 Gem. Ellzee sollen nun gemäß Art. 8 des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) eingezogen werden (s. Lageplan).

Begründung:
Durch die neuangelegte Straße östlich der Friedhofserweiterungsfläche (Fl.-Nr. 78/2 Gem. Ellzee) besteht eine ausgebaute öffentliche Verkehrsfläche, welche bis zu dem heute bereits bestehenden und nicht ausgebauten Weg (Fl.-Nr. 106 Gem. Ellzee) reicht und die wegemäßige Erschließung der dortigen landwirtschaftlichen Flächen weiterhin sichert und gewährleistet. Die einzuziehenden und nicht ausgebauten Bereiche der Gemeindestraße müssen somit der Öffentlichkeit nicht länger zur Verfügung stehen. Die Einziehung kann daher durchgeführt werden.

Die beabsichtigte Einziehung ist drei Monate vorher ortsüblich bekanntzumachen. Mit der Einziehung der Teilbereiche der Gemeindestraße entfällt der Gemeingebrauch.

Die einzuziehende Strecke der Fl.-Nr. 106/1 Gem. Ellzee beginnt am südlichsten Grenzpunkt des Grundstücks Fl.-Nr. 103 Gem. Ellzee (km 0,08175) und reicht bis zum nördlichsten Grenzpunkt des Grundstücks Fl.-Nr. 78/1 Gem. Ellzee (km 0,121). Die Fl.-Nr. 102/8 Gem. Ellzee grenzt nördlich an die Fl.-Nr. 106/1 Gem. Ellzee an und endet am Grundstück Fl.-Nr. 102/2 Gem. Ellzee.

Diskussionsverlauf

Sofern die Gemeinde heute den Beschluss fasst, wird dies für 3 Monate öffentlich bekanntgegeben, in dieser Zeit kann dann Einspruch eingelegt werden.

Wem gehört der Weg, frägt GR Fischer St.

Dies ist, wenn die Widmung entzogen wird, Privatbesitz, so der Vorsitzende.

Beschluss

Das Verfahren zur Einziehung der Grundstücke Fl.-Nrn. 106/1 und 102/8 Gem. Ellzee ist einzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.08.2019 13:50 Uhr