Neubau einer Lagerhalle mit Geräteraum auf dem Grundstück Flur-Nr. 200, Gem. Hausen, Bauherr: Gemeinde Ellzee, Grundweg 2, 89352 Ellzee


Daten angezeigt aus Sitzung:  65. Sitzung des Gemeinderates, 06.08.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Ellzee (Gemeinde Ellzee) 65. Sitzung des Gemeinderates 06.08.2019 ö Entscheidung 1

Sachverhalt

Bei der Verwaltung ging ein Bauantrag über o.g. Bauvorhaben ein.
In Hausen soll an der Hauptstraße nördlich vom best. Feuerwehrhaus ein Lagerraum für die Vereine geschaffen werden.
Hierbei geht es um eine Lagerhalle mit einem Geräteraum der an das Feuerwehrgerätehaus angebaut wird.
Dieses Gebäude soll in Stahlbeton, Holzständerbauweise mit Pultdach erstellt werden.
Außenfassade mit Bretterverschalung.
Dachflächen werden an den best. Mischwasserkanal angeschlossen.

§ 34
Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile

Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

Diskussionsverlauf

Finanziert wird dieses Objekt überwiegend von den Vereinen, die Gemeinde gibt ihren obligatorischen Zuschuss in Höhe von 10 % der Gesamtsumme dazu.

Gibt’s hierzu bereits eine Kostenschätzung, frägt GR Richter.

Ca. 40.000 Euro schätzt der Vorsitzende.

Wer hat den Antrag gestellt, frägt GR Fischer R.

Die Gemeinde Ellzee ist hier Bauherr, Bauzeichner war Stefan Blösch von Hausen, so der Vorsitzende.

Demnächst kommt noch ein Bauantrag der Feuerwehr Stoffenried. Das Grundstück gehört der Gemeinde deshalb ist die Gemeinde hier Bauherr, merkt der Vorsitzende an.

Wie sieht es versicherungstechnisch aus? Haftet hier auch die Gemeinde, frägt GR Schmucker.

Dies muss vertraglich geregelt werden, genauso, dass das Gebäude an die Gemeinde zurückgehen soll, wenn sich die Vereine auflösen, so der Vorsitzende.

Die Baukosten trägt somit erstmals die Gemeinde, hackt GR Richter nach.

Eigentlich sollten die Kosten nicht über die Gemeinde abgewickelt werden, so der Vorsitzende.

Haftpflichtübernahme während der Bauzeit etc. sollte ebenfalls noch geklärt werden, so GR Schmucker.

Dies sollte vor Baubeginn noch geklärt werden, so der Vorsitzende.

GR Honebeek: die Gemeinde kann in der Zukunft Mehrwehrsteuer absetzen, d.h. es wäre sinnvoll, wenn die Gemeinde Bauherr wäre.
Diesem stimmt K.G. Schlosser zu.
Das weiß die Gemeinde aktuell noch nicht, so der Vorsitzende. Überall wo Gemeinde in Konkurrenz treten würde, sei es mit normalen Unternehmen, Friedhofswesen etc. kann die Mehrwertsteuer nicht abgesetzt werden, so der Vorsitzende.

Beschluss

Der Gemeinderat Ellzee erteilt dem „Neubau einer Lagerhalle mit Geräteraum“ das gemeindliche Einvernehmen. Es muss noch abgeklärt  werden wer als Bauherr auftritt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.02.2020 15:41 Uhr