Änderung des Bebauungsplanes "Haldenweg" in Stoffenried


Daten angezeigt aus Sitzung:  66. Sitzung des Gemeinderates, 17.09.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Ellzee (Gemeinde Ellzee) 66. Sitzung des Gemeinderates 17.09.2019 ö Entscheidung 3

Diskussionsverlauf

Auch bei diesem Tagesordnungspunkt übernimmt Herr Thielemann die Vorstellung.

Im Bebauungsplan Haldenweg gibt es momentan zwei Festsetzungen, die im Grunde genommen widersprüchlich sind. Es handelt sich hierbei einmal um die Erdgeschossfußbodenhöhe von 30 cm über der Fahrbahnoberkante. Auf der anderen Seite steht unter Ziffer „Geländeangleichung“ Geländeabtreppung maximal zum natürlichen Gelände 30 cm betragen dürfen.

Im Bebauungsplan unter Punkt 9 „Geländeveränderungen“ der Satz „Der Geländeverlauf ist gleichmäßig herzustellen, dass keine Böschungen oder sichtbare Stützwände mit mehr als 30 cm Höhe entstehen.“ ist zu streichen.

Hier ergibt sich das Problem, dass beim Bau einer Grenzgarage diese nochmals deutlich höher liegt, weil keiner eine Garage so baut, dass ihm Wasser in die Garage läuft.

Der Vorsitzende informiert, dass es um zwei Bauherren geht, bei denen die Planer gesagt haben, dass so nicht gebaut werden kann. Man könnte hierzu auch Befreiungen aussprechen, aber die Baupläne wurden bereits im Genehmigungsfreistellungsverfahren genehmigt.


Nach Beschlussfassung verabschiedet sich der Vorsitzende von Herrn Thielemann.
 

Beschluss

Der Gemeinderat Ellzee ist einverstanden, dass unter Punkt 9 der Satz „Der Geländeverlauf ist gleichmäßig herzustellen, dass keine Böschungen oder sichtbare Stützwände mit mehr als 30 cm Höhe entstehen.“ herausgenommen wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.10.2019 07:48 Uhr