Neubau eines Feuerwehrgerätehauses mit Außenanlagen, Fl.: 212 /3, Gem. Ellzee, Zur Schönhalde 2, 89352 Ellzee; Bauherr: Gemeinde Ellzee, Grundweg 2, 89352 Ellzee


Daten angezeigt aus Sitzung:  67. Sitzung des Gemeinderates, 22.10.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Ellzee (Gemeinde Ellzee) 67. Sitzung des Gemeinderates 22.10.2019 ö Entscheidung 1

Sachverhalt

Die Gemeinde Ellzee plant ein neues Feuerwehrgerätehaus im Gewerbegebiet ,,Zur Schönhalde“ in Ellzee.
Dieses Bauvorhaben muss im Bauantragsverfahren beantragt werden.
Es werden bestimmte Befreiungen aus den Festsetzungen des BBP ,,Gewerbegebiet Schönhalde“ benötigt.
Die Fl. Nr.: 212/3, Gem. Ellzee wird durch GE3 und GEb1 unterschieden.
Der östliche Teil des Gebäudes liegt im GE3 – Gewebegebiet 3.
Für diesen Teilbereich sind alle Vorgaben des Bebauungsplanes eingehalten.

Der westliche Teilbereich des Gebäudes liegt im „GEb1 – Gewerbegebiet 1 mit beschränkten Emissionen“.
Für diesen Teilbereich ist die Zahl der Vollgeschosse mit IIa und die Hauptfirstrichtung in Nord-Süd-Richtung vorgegeben von diesen Festsetzungen soll befreit werden.

Das geplante Gebäude erstreckt sich über beide Teilbereiche und soll als einheitlicher Baukörper im Stile eines Industriebaus geführt werden. Hierzu sind im Textteil unter GEb1 folgende Vorgaben definiert.
„…Lagergebäude innerhalb des GEb1 sind mit Flachdächern zu versehen. Dächer mit einer Dachneigung bis 10° gelten hierbei als Flachdächer. Bei Flachdächern in Metallausführung sind signalrote Farbtöne nicht zulässig.
Für GEb1 allgemein zulässige, selbstständige Wohngebäude für Aufsichtspersonen, Betriebsinhaber und Betriebsleiter, sowie Büro-u. Verwaltungsgebäude werden Satteldächer mit einer Dachneigung von 36-45° vorgeschrieben. Ein Kniestock ist nicht zulässig…“

Da der Gebäudeteil auf dem Teilbereich GEb1 nicht als selbstständiges Gebäude, sondern als einheitlicher Baukörper mit dem GE3 liegenden Gebäudeteil wahrgenommen wird, kann in der sich ergebenden Gebäudehülle die Zweigeschossigkeit ohne optische Gliederung integriert werden. Hieraus ergibt sich auch die Notwendigkeit zur Beibehaltung der in Ost-West-Richtung verlaufenden Firstrichtung (über gesamte Gebäudelänge einheitlicher Baukörper im Stile eines Industriebaus).

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende informiert, dass drei Stellplätze geplant sind und einen Teil für den Bauhof. Im Feuerwehrbedarfsplan sind zwei Stellplätze vorgesehen, der dritte Stellplatz soll für den Hänger sein. Der dritte Stellplatz wird mitfinanziert.

Wird das Dach in grau, frägt GR Fischer St. Dies bejaht Herr Unterholzner.

Ist die Lichtkuppel wirklich notwendig, frägt aus dem Zuhörerbereich 1. Kommandant Christian Schmucker. Drei Lichtbänder wären wahrscheinlich kostengünstiger, merkt er an.

Der Vorsitzende würde den Eingabeplan zunächst nicht ändern, dieser soll erstmal so eingereicht werden.

GR Ganser empfiehlt solch ein Lichtband.

Lichtband würde vielleicht stören wegen der Photovoltaik, merkt GR Schmucker an. Dies macht nicht viel aus, so GR Ost. So sieht es auch der Vorsitzende.

Der Vorsitzende informiert, dass er nicht versprechen kann, dass dieses Projekt nächstes Jahr vollzogen wird, da er da kein Bürgermeister mehr sein wird. Evtl. muss für dieses Vorhaben noch ein Jahr gespart werden.  Der Vorsitzende weist daraufhin, dass aber auf dem dritten Stellplatz innerhalb der nächsten fünf Jahre ein Auto stehen muss.

Bei der Ausführung wird die Feuerwehr sicherlich beteiligt, versichert der Vorsitzende weiterhin.

Beschluss

Der Gemeinderat Ellzee erteilt dem Bauantrag: Neubau eines Feuerwehrgerätehauses, Zur Schönhalde 2 in 89352 Ellzee, das gemeindliche Einvernehmen und stimmt den Befreiungen zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.02.2020 15:39 Uhr