Die Gemeinde Ellzee ist Mitglied im Abwasserverband Unteres Günztal, der die Kläranlage sowie die zentralen Entwässerungsanlagen betreibt. Von der Gemeinde Ellzee wird eine leistungsgebundene öffentliche Entwässerungseinrichtungsanlage betrieben.
Die Entwässerungseinrichtung besteht aus Kanälen im Mischwassersystem sowie im Trennsystem (Schmutz- und Regenwasserkanal). In neueren Gebieten besteht für die Grundstücksentwässerung nur ein Schmutzwasserkanal.
Der Gemeinderat der Gemeinde Ellzee hat den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV) zur Erstellung der Kalkulation der Entwässerungsgebühren für den Kalkulationszeitraum 2019 bis 2022 und zur Berechnung der Obergrenzen der Beitragssätze beauftragt.
Nachfolgend sind die wesentlichen Ergebnisse des Gutachtens des BKPV dargestellt.
Gebührensätze bisher: neu:
Entwässerungsgebühren/m³ 1,20 €/m³ 1,10 €/m³
Grundgebühren 25,-- € unverändert
Nur Schmutzwassereinleitung 1,05 €/m³ unverändert
Beitragssätze
Grundstücksfläche 0,70 €/m² 0,80 €/m²
Geschossfläche 10,-- €/m² 10,50 €/m²
Am 19.09.2018 wies die Gemeinde Ellzee im Rahmen einer öffentlichen Bekanntmachung daraufhin, dass die Gebühren für die Entwässerung neu kalkuliert werden und daher ggf. eine rückwirkende Anpassung der Gebühren zum 01.01.2019 vorgenommen wird.
Die Verwaltung schlägt deshalb vor, die in der Anlage beigefügte Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS) entsprechend den Empfehlungen des BKPV hinsichtlich der Entwässerungsgebühren rückwirkend zum 01.01.2019 und hinsichtlich der Herstellungsbeiträge zum 01.01.2020 anzupassen.