Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS)


Daten angezeigt aus Sitzung:  67. Sitzung des Gemeinderates, 22.10.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Ellzee (Gemeinde Ellzee) 67. Sitzung des Gemeinderates 22.10.2019 ö Entscheidung 3

Sachverhalt

Die Gemeinde Ellzee ist Mitglied im Abwasserverband Unteres Günztal, der die Kläranlage sowie die zentralen Entwässerungsanlagen betreibt. Von der Gemeinde Ellzee wird eine leistungsgebundene öffentliche Entwässerungseinrichtungsanlage betrieben.

Die Entwässerungseinrichtung besteht aus Kanälen im Mischwassersystem sowie im Trennsystem (Schmutz- und Regenwasserkanal). In neueren Gebieten besteht für die Grundstücksentwässerung nur ein Schmutzwasserkanal.

Der Gemeinderat der Gemeinde Ellzee hat den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV) zur Erstellung der Kalkulation der Entwässerungsgebühren für den Kalkulationszeitraum 2019 bis 2022 und zur Berechnung der Obergrenzen der Beitragssätze beauftragt.

Nachfolgend sind die wesentlichen Ergebnisse des Gutachtens des BKPV dargestellt.

Gebührensätze                                               bisher:                                   neu:
Entwässerungsgebühren/m³                          1,20 €/m³                               1,10 €/m³
Grundgebühren                                            25,--  €                                     unverändert
Nur Schmutzwassereinleitung                       1,05 €/m³                                unverändert

Beitragssätze
Grundstücksfläche                                         0,70 €/m²                                 0,80  €/m²
Geschossfläche                                            10,--  €/m²                               10,50  €/m²    

Am 19.09.2018 wies die Gemeinde Ellzee im Rahmen einer öffentlichen Bekanntmachung daraufhin, dass die Gebühren für die Entwässerung neu kalkuliert werden und daher ggf. eine rückwirkende Anpassung der Gebühren zum 01.01.2019 vorgenommen wird.

Die Verwaltung schlägt deshalb vor, die in der Anlage beigefügte Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS) entsprechend den Empfehlungen des BKPV hinsichtlich der Entwässerungsgebühren rückwirkend zum 01.01.2019 und hinsichtlich der Herstellungsbeiträge zum 01.01.2020 anzupassen.                  
   

Diskussionsverlauf

Diesen Sitzungspunkt stellt Kämmerer Fritz anhand seiner PowerPoint Präsentation vor. Die Beitragssätze wurden das letzte Mal 2010 angepasst bei den Herstellungsbeiträgen 2015. Herr Fritz stellt die Berechnungen vor.

GR Honebeek frägt, ob man hier von fiktiven Werten ausgeht.
Es gibt hierzu immer eine Vor- und Nachkalkulation. Sämtliche Unterdeckungen holt man im nächsten Kalkulationszeitraum nach, wenn man einen Überschuss hat, dann wird dieser den Eigentümern ausbezahlt, so Herr Fritz.

Beschluss

Der Gemeinderat Ellzee beschließt die 2. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS) vom 18.08.2010.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.02.2020 15:39 Uhr